Kürzlich in einer bäuerlichen Facebook-Gruppe: Eine junge Frau sucht ein gebrauchtes Tränkebecken (reales Beispiel von der Redaktion leicht abgeändert). Daraufhin bekommt sie nicht nur Verkaufsangebote, sondern wird auch mit Freundschaftsanfragen von Männern überhäuft. So weit, so legitim – doch hier endet es nicht.
Penisbilder sind strafbar
In ihrem Posteingang findet die Frau Bilder, die keine Frau unaufgefordert zugeschickt bekommen möchte. Sie macht einen zweiten Post: «Dass ich Nacktbilder zugeschickt bekomme, geht zu weit. Bitte lebt eure Bedürfnisse woanders aus, aber nicht in einer Bauern-Facebook-Gruppe!»
«Dick Pics»
Die Selfies mit dem entblössten Glied sind bekannt unter dem Namen «Dick Pics» (englisch: «Schwanz-Bilder») und viele Frauen haben bereits leidige Erfahrung damit. Doch man kann sich wehren: Das ungefragte Versenden solcher Bilder ist verboten (Pornografie-Tatbestand nach Artikel 197 Absatz 2 des Schweizer Strafgesetzbuchs).
Wer dagegen verstösst, wird mit einer Busse bestraft. Ist die Person, die das Bild unaufgefordert erhält, jünger als 16, kann der Täter gar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.
Tipps für Eltern: So schützt man Kinder im Internet
Besonders gefährdet im Internet sind Kinder und Jugendliche. Beim «Cyber-Grooming» (engl. «Internet-Streicheln») geht es darum, dass Pädokriminelle unter falscher Identität Kontakte zu Minderjährigen knüpfen und ihr Vertrauen zu gewinnen versuchen.
Sexuelle Belästigung im Netz reicht von verbaler Belästigung, Einschüchterung, Beschimpfung oder Ausfragen bis hin zum unaufgeforderten Zusenden von pornografischen Bildern oder Videos. Auch werden die Jugendlichen häufig dazu aufgefordert, persönliche Daten (Handynummer /E-Mail-Adresse/Wohnadresse) bekannt zu geben. Besonders gefährlich wird es, wenn es einem Pädokriminellen gelingt, das Kind zu einem Treffen zu überreden.
Die Kantonspolizei Zürich gibt Eltern folgende Tipps:
- Sprechen Sie Gefahren im Internet an. Je mehr Ihr Kind weiss, desto sicherer ist es. Ermutigen Sie Ihr Kind, mit Ihnen über negative Erfahrungen zu sprechen.
- Legen Sie gemeinsam Verhaltensregeln fest. Bestimmen Sie gemeinsam, welche Chaträume besucht werden dürfen.
- Persönliche Informationen, Fotos oder Videos dürfen nur an aus dem realen Leben bekannte Personen weiter gegeben werden.
- Schärfen Sie Ihrem Kind ein, sich nie mit Internet-Bekanntschaften persönlich zu treffen.
- Passen Sie die Einstellungen in Sozialen Netzwerken so an, dass persönliche Daten nicht für jedermann sichtbar sind. Unterstützen Sie Ihr Kind bei der Wahl sicherer Passwörter. Schützen Sie den Computer mit einer Kinderschutz-Software.
- Den Betreiber der Seite informieren.Websites mit verbotener Pornografie, Gewalt- oder Hassseiten sowie bösartige E-Mails können beim Nationalen Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) online oder jeder Polizeistelle gemeldet werden.
Anzeige online einreichen
Der Verein #Netzcourage, der sich gegen Hassrede im Internet einsetzt, möchte eine Anzeige für Betroffene einfacher machen und hat dafür vor rund einem Jahr das Projekt «#Netz Pig Cock» lanciert. Auf einer Internetseite können Frauen mithilfe eines einfachen Tools eine Strafanzeige aufsetzen und gleich bei der Staatsanwaltschaft einreichen. Das Versprechen: Sexuelle Belästigung könne so innerhalb einer Minute angezeigt werden.
Beweise sammeln
Wichtig sind Beweise: Nicht nur das Bild selbst speichern, sondern auch Screenshots vom Namen oder der Nummer des Absenders machen und die Uhrzeit notieren. Wichtig sei auch, dass man den Strafantrag innerhalb von drei Monaten seit Bemerken des Bildes abschickt. Die Staatsanwaltschaft muss prüfen, ob der Strafbestand erfüllt ist und ob weitere Ermittlungen nötig sind, etwa bei einem anonymen Täter.