Der Kanton Bern läutet bereits den Endspurt der Impfkampagne ein und räumt erste Impfzentren ab, doch noch immerist nur die Hälfte der Bevölkerung vollständig geimpft. «Die aktuelle Impfquote ist zu niedrig, um eine vierte Welle zu verhindern», wird der Epidemio-loge und Taskforce-Mitglied, Richard Neher, in der Tageszeitung «der Bund» zitiert. Am Dienstag bejahte Patrick Mathys, Leiter Krisenbewältigung des Bundesamts für Gesundheit (BAG), die Frage, ob man vom Beginn einer vierten Corona-Welle sprechen könne. «Aktuell ist eine deutliche Zunahme der Fallzahlen zu verzeichnen», so Mathys.

Junge stecken sich aktuell am stärksten an

Obwohl Arztpraxen und Apotheken weiterhin impfen, wird das Angebot, sich impfen zu lassen, stets kleiner. Aktuell sind die wöchentlich gemessenen Neuinfektionen in der Altersgruppe der 20- bis 29-Jährigen am höchsten (372,8 pro 100 000 Einwohner). Die Impfbereitschaft könnte nochmals ansteigen, sollte sich die Corona-Situation erneut verschärfen, so Richard Neher. Gemäss dem BAG werden schweizweit zurzeit 18 927 Impfungen pro Tag durchgeführt (Stand 17. August).

Wer sich nicht impfen lassen will oder kann, hat bei den meisten Veranstaltungen die Möglichkeit, sich vor Ort testen zu lassen. Die BauernZeitung fragte bei einigen anstehendenVeranstaltern nach, wie sie die Zulassung bezüglich Corona organisieren.

Suisse Tier: Vom 26. bis 28.November findet in der Messe Luzern die Suisse Tier statt. Der Eintritt zur Messe wird mit einem Covid-Zertifikat erfolgen, sagt die Medienkoordinatorin auf Anfrage. Die detailliertenInformationen zur Fachmesse für Nutztiere sowie das Ticke-ting werden anfangs Oktober verfübar sein.

Güttinger Tagung: Die Obstfachtagung in Güttingen TG findet am 21. August ohne Einschränkungen statt, wie dem Flyer zu entnehmen ist. Allerdings ist eine vorgängige Anmeldung oder eine Registration vor Ort notwendig.

Alle in der Vorbereitung

Olma: Vom 7. bis 17. Oktober findet die 78. Schweizer Messe für Landwirtschaft und Ernährung in St.Gallen statt. Das Vorweisen des Covid-Zertifikats, welches Geimpfte aber auch Genesene und Getestete entsprechend ausweist, ist Pflicht. Ob und zu welchen Konditionen die Veranstaltung das Testen vor Ort anbietet, werde frühzeitig kommuniziert, wie der Mediensprecher erklärt.

Eidgenössischer Nachwuchsschwingertag (ENST): Zum sechsten Mal findet das ENST statt. Die jungen Schwinger ringen in Schwarzenburg BE vom 28. bis 29. August um den Kranz. Für die Zulassung von Personen ab 16 Jahren ist ein Covid-Zertifikat erforderlich. Vor Ort wird die Möglichkeit eines kostenlosen Antigen-Schnelltests zur Verfügung stehen.

Schwingfest Schachen: Das Luzerner Kantonale Schwingfest findet am 12. September in Schachen statt. Weil es als Grossanlass gilt, muss nach der 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen) vorgegangen werden. Das OK bittet die Besucher, ein Covid-Zertifikat vorzuweisen. Das Testen vor Ort ist nichtmöglich.

 

Was gilt aktuell bei Veranstaltungen

Veranstaltungen und Messen ab 1000 Teilnehmenden be-dürfen einer Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörden und sind nur mit einer Zertifikats-Zugangsbeschränkung zulässig. Veranstaltungen bis 1000 Teilnehmende be-nötigen keine kantonale Bewilligung. Der Veranstalter entscheidet, ob der Zugang auf Personen mit gültigem Zertifikat eingeschränkt werden soll oder nicht:

Für Veranstaltungen mit Zugang mit Covid-19-Zertifikat (bis 16 Jahren keine Pflicht) gilt:

  • Bis 1000 Personen keine Einschränkungen, ausser die Pflicht eines Schutzkonzeptes mit Massnahmen zur Hygiene und zur Umsetzung der Zugangsbeschränkung.

Für Veranstaltungen mit Zugang ohne Covid-19-Zertifikat gilt:

  • mit Sitzplatzpflicht Obergrenze von 1000 Personen.
  • stehend in Innenräumen max. 250, im Freien max. 500 Personen.

Die oben genannten Personenobergrenzen umfassen sowohl die Veranstaltungsbesuchenden, teilnehmende Gäste, ebenso wie die auftretenden Personen (wie Künstler, Theatergruppen, Sportler, Podiumsteilnehmende etc.). Nicht mitgezählt werden die Mitarbeitenden des Organisators. Tanzveranstaltungen sind bis zum 20. August verboten, davon ausgenommen sind Veranstaltungen mit kantonaler Bewilligung und mit Zugangsbeschränkung mit Zertifikat. Auch Veranstaltungen von politischen Körperschaften unterliegen keinen Beschränkungen der Personenzahl. Dies sind unaufschiebbare Versammlungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften oder solcher von Legislativen auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene und bewilligte politische Kundgebungen.