Campingferien sind voll im Trend. Dazu hat nicht zuletzt auch die Corona-Pandemie beigetragen, die Ferien im In- und Ausland stark eingeschränkt hat. Davon zeugen bis auf den letzten Quadratmeter ausgebuchte Campingplätze.

Bisher nicht erlaubt

Doch viele Feriennomaden zieht es dagegen vermehrt an Orte auf dem Land, wo weniger Betrieb herrscht. «Die Nachfrage von Campern nach idyllischen Plätzen ist gross», sagte Christoph Müller, Geschäftsführer des Regionalen Naturpark Schaffhausen, auf Anfrage der BauernZeitung. «Und wer könnte das entsprechende Angebot liefern, wenn nicht Bauernhöfe, die oftmals an den schönsten Orten mit Topaussicht gelegen sind?» Schaffhauser Landwirtschaftsbetrieben war es bisher nicht erlaubt, entsprechende Plätze anzubieten, da diese sich nicht in der Bauzone befinden und deshalb als nicht bewilligungsfähig eingestuft wurden.

Maximal drei Stellplätze

Dies ändert sich nun dank der Bemühungen des Regionalen Naturparks und den offenen Ohren des Baudirektors Martin Kessler sowie der kantonalen Verwaltung. Ab sofort sollen Stellplätze für Wohnmobile als Nebenbetrieb eines landwirtschaftlichen Gewerbes erlaubt sein. Damit verbunden ist allerdings eine Reihe von Bedingungen. Eine Grundvoraussetzung ist etwa, so heisst es in einem neu herausgegebenen Merkblatt, dass der Betrieb mindestens eine Standardarbeitskraft (SAK) aufweist. Auch muss der nichtlandwirtschaftliche Nebenbetrieb überwiegend von der Bewirtschafterfamilie geführt werden und darf nicht die Haupteinnahmequelle sein. Als weitere Auflagen werden unter anderem auch aufgeführt, dass maximal drei Stellplätze angeboten werden dürfen und sanitäre Anlagen vorhanden sein müssen. Betriebe, die sich für ein Stellplatz-Angebot entscheiden, müssen ein Baugesuch einreichen, das auch ein Betriebskonzept beinhaltet. Anschliessend erfolgt eine Prüfung des Vorhabens durch das Bauinspektorat.

Synergien nutzen

«Bereits haben sich einige interessierte Betriebe gemeldet», sagt Christoph Müller. «Die Möglichkeit, Stellplätze für Wohnmobile anzubieten, ist nicht nur eine grosse Chance für einzelne Anbieter, sondern kommt der ganzen Region zugute.» So sei es möglich, Synergien zu nutzen, beispielsweise gemeinsam mit Betrieben aus der Gastronomie. Auch sei es wünschenswert, offizielle Plätze anzubieten, um wildes Campen zu verhindern. Müller ist zudem überzeugt, dass das Angebot sich vor allem an Touristen richtet, die sich für Landschaft und Kultur interessieren. Der Regionale Naturpark Schaffhausen bietet an, Betriebe innerhalb des Parkperimeters bei der Umsetzung zu unterstützen, namentlich bei der Vermarktung.

Dass Stellplätze im Kanton künftig erlaubt sein sollen, hat auch der Schaffhauser Bauernverband (SBV) positiv aufgenommen: «Wir begrüssen die Möglichkeit für Landwirte, Stellplätze anzubieten», sagte Präsident Christoph Graf. Nur, auf die kommende Saison hin wird die Zeit für die ersten Bewilligungen wohl nicht mehr reichen.

 

Das Merkblatt zu den Stellplätzen ist online verfügbar unter: www.mpsh.ch/stellplaetze