Noch immer sind viele Dächer von Scheunen und Wohnhäusern im Kanton Luzern erst provisorisch abgedeckt, mit Blachen oder Kunststofffolien. Dies aufgrund des Ausmasses des schweren Hagelunwetters vom 28. Juni. Insgesamt wurden 18 000 Schadenfälle gemeldet. Mit einer Schadenhöhe von 400 Millionen Franken sei dies das grösste Ereignis in der Unternehmensgeschichte der Gebäudeversicherung Luzern (GVL), meldete diese Mitte September. Die Reparaturen der Dächer werden sich noch über Monate erstrecken.

Funkenflug vermeiden

In vielen ländlichen und vom Unwetter damals besonders betroffenen Regionen wird über den Winter mit Holz geheizt. Gebäudeeigentümer fragen sich, ob die provisorischen Dächer somit erhöhten Brandrisiken ausgesetzt sind. Dazu nahmen kürzlich die GVL und die Kaminfegermeister in einer Medienmitteilung Stellung. Die grösste Gefahr sei der Funkenflug, welcher beim Anfeuern und Nachlegen von Brennholz entstehen könne. Dabei könnten glühende Teile auf die brennbaren Folien fallen, diese beschädigen oder allenfalls gar entzünden. Funken könnten auch aufs Unterdach oder direkt in darunter liegende Räume fallen.

Neben Kulturen wurden gemäss dem Aarguer Bauernverband auch viele landwirtschaftliche Gebäude bei den vergangenen Unwettern beschädigt. (Symbolbild Pixabay) Aargau «Schikane in Reinkultur»: Baubewilligung für Dachreparatur nach Unwettern Monday, 19. July 2021 Am ehesten gefährdet seien Gebäude mit Stückholzheizungen und mit Cheminée-Anlagen. Aufgrund der Erfahrung der Kaminfegermeister bestehe die Gefahr von Funkenflug im Radius von vier Metern um Kamine, bei normalen Windverhältnissen. 

Am Morgen heizen

Empfohlen wird, möglichst am morgen früh anzufeuern, wenn die Dächer noch feucht sind, oder bei Regenwetter. Zum Anfeuern sei möglichst kein Hackholz, Tannenchris, Karton oder Zeitungen zu verwenden, sondern handelsübliche Anzündhilfen. Vorsicht sei beim Nachlegen angezeigt, damit Funken vermieden werden können. Stückholzheizungen sollten möglichst nur morgens beschickt werden. Heizflächen und Sammelstutzen sollten regelmässig von Russ befreit werden, allenfalls sei eine Zwischenreinigung durch den Kaminfeger zu veranlassen. Cheminées seien nur wenn wegen der Wohnraumtemperatur wirklich nötig zu benutzen.

Kamine schützen

Allenfalls sei es ratsam, um die Kamine eine schwer brennbare Blache oder eine provisorische nicht brennbare Bedachung zu verlegen, im Ausmass von vier mal vier Metern. Dies mache auch Sinn, wenn beispielsweise bei Scheunen kein Unterdach vorhanden ist und eine Glut direkt auf den Heustock fallen könnte.

Boris Camenzind, Abteilungsleiter Prävention bei der GVL, weist darauf hin, dass Feuerschäden wegen provisorischen Dächern gedeckt wären, wenn solche trotz Vorsichtsmassnahmen entstünden.