Wer auf seinem Hof einen Anlass durchführt oder Gäste bewirtet, wie etwa als Gastgeber von Tagesanlässen oder Veranstaltungen wie Bauernfrühstück, Schule auf dem Bauernhof, Swiss Tavolata usw., muss hinsichtlich Haftpflichtversicherungen einiges beachten. Denn wenn ein Besucher auf dem Hof verunfallt, weil er beispielsweise aus Unachtsamkeit eine nach Vorschriften erstellte und gesicherte Treppe hinunterstürzt, übernimmt ­dessen Krankenkasse oder Unfallversicherung die Heilungskosten.

Kann dem Veranstalter jedoch ein Verschulden nachgewiesen werden, weil zum Beispiel die Treppe in einem schlechten Zustand war oder das Geländer fehlte, kann der Landwirt gegenüber dem verunfallten Gast schadenersatzpflichtig werden. Die landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt den finanziellen Schaden unter der Voraussetzung, dass sie richtig abgeschlossen wurde, also solche Risiken miteingeschlossen sind.

Deckung der Betriebshaftpflichtversicherung anpassen

Sobald ein öffentlicher Anlass auf dem Hof geplant ist, sollte deshalb die Deckung der Betriebshaftpflichtversicherung mit dem Versicherer überprüft und allenfalls angepasst werden. Je nach Versicherer kann es dabei auch eine Rolle spielen, ob es sich um einen kommerziellen oder nicht kommerziellen Anlass handelt. Insbesondere bei grösseren Anlässen ist es sinnvoll, eine befristete Veranstalter-Haftpflichtversicherung oder eine sogenannte Event-Versicherung abzuschliessen. Diese kann je nach Art des Anlasses oder der Anzahl Teilnehmer(innen) ausgestaltet werden. Somit sind zum Beispiel auch allfällige Folgen aus verdorbenen Lebensmitteln aus der Festwirtschaft gedeckt.

Haftpflichtforderungen können existenzbedrohend werden

Ein Haftpflichtversicherungsschutz, der alle auf dem Hof durchgeführten Tätigkeiten beinhaltet, ist von zentraler Bedeutung. Denn Haftpflichtforderungen können in schwerwiegenden Fällen – beispielsweise wenn eine verunfallte Person invalid wird – für den betroffenen Betrieb existenzbedrohend sein. Bei Fragen helfen die landwirtschaftlichen Versicherungsberatungsstellen, die den kantonalen Bauernverbänden angegliedert sind, oder der Beratungsdienst der Agrisano in Brugg AG.

[IMG 2]

Thomas Hauri ist Berater bei der Agrisano, dem Kompetenzzentrum rund um das Versicherungswesen in der Landwirtschaft. Die Agrisano ist eine Dienstleistung des Schweizer Bauernverbands. (Bild Agrisano)