S. Holdener traute ihren Augen nicht, als sie die Rechnung ihres Kinderarztes erhielt. Weit über 200 Franken wären zu bezahlen gewesen. Für lediglich eine Impfung. Weitere medizinische Behandlungen benötigte ihr sechs Monate altes Kind nämlich nicht.
Fehlrechnungen sind kein Einzelfall
Bei genauerem Hinschauen stellte S. Holdener fest, dass ihr Arzt zusätzlich einen Ultraschall für beide Oberschenkel verrechnet hat, obwohl gar keiner gemacht worden ist. Sofort rief sie ihrem Kinderarzt an und beschwerte sich. Diskussionslos bat der Doktor, die Rechnung wegzuwerfen. Sie erhalte eine neue Rechnung – die zweite wies 180 Franken weniger aus. Die Begebenheit von S. Holdener ist ein wahres Beispiel. Und leider – muss man feststellen – auch kein Einzelfall: Es lohnt sich also sehr, Arztrechnungen genau anzuschauen. Schätzungen zufolge birgt die konsequente Kontrolle aller eingereichten Rechnungen ein grosses Sparpotenzial. Schweizweit geht es Jahr für Jahr um Millionenbeträge, was sowohl den Einzelnen als auch das System als Ganzes finanziell belastet.
Rechnungen immer kontrollieren
Um Fehlrechnungen zu erkennen, braucht es zwei Sachen. Eine gute Kontrolle durch die Krankenkasse und eine Mitprüfung durch die Betroffenen selber. Für den Laien ist es aber oft schwierig, zu prüfen, ob die in der Rechnung aufgeführten Leistungen gerechtfertigt und korrekt sind. Hilfreich kann es sein, sich an eine fachkundige Person zu wenden. Oftmals findet man solche Personen bereits im eigenen Umfeld – medizinische Praxisassistentinnen etwa kennen sich meist besonders gut aus. Oder man wendet sich direkt an seinen Hausarzt.
Bei Arztrechnungen sollten unbedingt folgende Punkte beachtet werden:
- Rechnung grundsätzlich kontrollieren.
- Wurden die Untersuchungen gemacht, die auf der Rechnung aufgeführt sind?
- Stimmen die aufgeführten Medikamente mit der angegebenen Packungsgrösse und Dosierung überein?
- Ist das Datum der Konsultation richtig?
- Und entsprechen die Zeiteinheiten der tatsächlichen Konsultationsdauer?
Im Weiteren empfiehlt es sich, immer eine Kopie der Arztrechnung einzufordern, sollte der Arzt mit der Krankenkasse direkt abrechnen. Und ganz wichtig: Melden Sie der Agrisano, wenn Ihnen eine Rechnung zu hoch erscheint. Bei Unklarheiten sollte jedoch immer zuerst der Arzt konsultiert werden, was sich – wie der Fall von S. Holdener zeigt – lohnt.