Nach der Gerstenernte wird nun auf vielen Feldern Gülle ausgebracht, wenn es die Wettergegebenheiten zulassen. Vor der Ausbringung aufs Feld wird diese mithilfe eines Güllerührwerks aufgerührt, denn oberstes Ziel ist das Homogenisieren. Schliesslich soll die Gülle während der gesamten Ausbringzeit den gleichen Gehalt an Nährstoffen, Wasser und Dickstoffen aufweisen. 

Zuerst den Fachmann kontaktieren

Abo Video Der Saugbagger von Adrian Probst im Einsatz. Er hat ein Fassungsvermögen von 10 m3. Nach einem solchen Einsatz, verbunden mit Gülletransport, ist eine Komplettreinigung nötig.  Kontrolle Bei der Gülleloch-Kontrolle nicht auf die Gemeinde warten Friday, 24. May 2024 Wie jede andere Maschine auf dem Betrieb kann aber auch das Güllerührwerk einmal kaputtgehen. Hier gilt es laut Martin Gfeller von der Firma Kowe AG aus Worb im Kanton Bern, in jedem Fall zuerst einen Fachmann zu kontaktieren. Wie im Futtersilo entstehen auch in der Güllegrube beim Vergären der Gülle unter Ausschluss von Sauerstoff gefährliche Gase wie Schwefelwasserstoff, Kohlendioxid, Methan und Ammoniak. «Wegen der drohenden Lebensgefahr sollten Arbeiten in der Güllegrube nur von Fachpersonen durchgeführt werden», erinnert der Experte.

Mehrheitlich seien die Reparaturen am Rührwerk aufgrund der Getriebe- und Elektrotechnik zudem relativ kompliziert, sodass diese überwiegend von einem Fachmann in der Werkstatt durchgeführt werden müssten, so Gfeller weiter.

Reparatur oder doch lieber ein Neukauf?

Doch in welchem Fall lohnt es sich überhaupt noch, eine Reparatur vorzunehmen, statt in ein neues Rührwerk zu investieren? Hier spielt natürlich die Art des Schadens eine Rolle. Regelmässig gewartete Rührwerke können laut Martin Gfeller gut und gerne 30 Jahre alt werden. «Mit dem Alter gilt es jedoch abzuwägen, ob man eine Reparatur vornehmen möchte oder doch lieber in ein neues Güllerührwerk investiert», erklärt der Fachmann.

«Ziel wäre es, dass eine Wartung alle zwei bis fünf Jahre durchgeführt wird»

Martin Gfeller von der Firma Kowe AG aus Worb.

Nicht immer seien noch Ersatzteile der alten Anlagen vorhanden, so Gfeller. Auch deren Preis könne ein Grund für den Entscheid zum Neukauf sein. Doch dieser sei nicht immer der entscheidende Punkt, sich gegen eine Reparatur zu entscheiden. «Manchmal findet sich zwar für das gerade kaputte Teil Ersatz, doch bei der nächsten zeitnahen Reparatur dann nicht mehr», erklärt der Fachmann. Im Nachhinein hätte man dann vielleicht besser direkt in ein neues Rührwerk investiert, so Gfeller weiter.

Vorbeugung von Schäden durch regelmässige Wartung

Doch nicht immer muss das Rührwerk direkt kaputt sein. In manchen Fällen erbringt es auch einfach nicht mehr seine volle Leistung. Doch gibt es einen einfachen Trick, mit dem der Landwirt die Leistungsfähigkeit seines Rührwerks selbst überprüfen kann? «Der Landwirt selbst kann nur von Auge versuchen zu erkennen, ob das Rührwerk richtig rührt», so Martin Gfeller. Ein Fachmann könne Verschleisserscheinungen mithilfe der elektrischen Stromaufnahme erkennen.

Um Schäden am Rührwerk vorzubeugen, lohnt es sich laut Martin Gfeller, eine regelmässige Wartung der Anlage vorzunehmen. «Ziel wäre es, dass eine Wartung alle zwei bis fünf Jahre durchgeführt wird», erklärt der Experte. Das Zeitintervall der Wartung variiere hier aber je nach Hersteller. «In der Bedienungsanleitung kann der Landwirt selbst nachschlagen, in welchen Zeitabständen eine Wartung seines Rührwerks erfolgen sollte», so Gfeller. Weiter zeige die Anleitung auf, welche Arbeiten vom Landwirt selbst vorgenommen werden könnten und worauf dabei aus Sicherheitsgründen zu achten sei. Ein Blick in die Anleitung lohnt sich also allemal.

Gleichzeitige Kontrolle der Güllegrube

Wartungen am Rührwerk bieten laut Gfeller zudem eine gute Gelegenheit, zeitgleich eine Kontrolle der Güllegrube durchzuführen. «Bei Wartungen am Rührwerk schicken wir meist direkt einen Fachmann auf den Platz, der gleichzeitig auch berechtigt ist, die Dichtheitskontrolle des Güllelochs vorzunehmen», so der Experte. So habe der Landwirt direkt zwei Arbeiten miteinander erledigt und habe wieder Ruhe für die nächsten Jahre, erklärt er weiter.

Dichtheitskontrolle der Güllegrube: 

Zur Erfüllung des ÖLN unterliegen Güllebehälter einer Dichtheitskontrolle. Geregelt ist die Überprüfung der Güllebehälter im Gewässerschutzgesetz von 1991, die Verantwortung der Kontrollen obliegt den kantonalen Behörden. Meist ist dies das Amt für Umwelt oder das Amt für Wasser. Die Handhabung der Kontrollen ist aufgrund der Regelung über die Kantone nicht überall gleich. Laut Gesetz müssen die Kontrollen jedoch in entsprechenden Zeitintervallen durchgeführt werden. Diese richten sich dabei nach der Gewässergefährdung.