Wie der St. Galler Bauernverband kürzlich mitteilte, können Landwirte von der Schleppschlauchpflicht befreit werden, wenn die emissionsarme Ausbringtechnik nicht rechtzeitig geliefert werden kann. Die Befreiung gilt dann für maximal zwölf Monate nach Abschluss des Kaufvertrages – vorausgesetzt, dieser wurde vor Ende Juli 2023 abgeschlossen. Diese Ausnahmeregelung gilt aber nicht in allen Kantonen. Von siebzehn angefragten Kantonen haben uns dazu acht Auskünfte gegeben.
Kantonale Unterschiede
Grundsätzlich gilt ab dem 1. Januar 2024 das Schleppschlauchobligatorium. Bis auf wenige Ausnahmen. Beispielsweise in den Kantonen Thurgau oder Luzern. Hier wurde die Schleppschlauchpflicht bereits 2022 eingeführt. Daher sei in beiden Kantonen ab 2024 keine entsprechende Ausnahmeregelung vorgesehen.
BE und FR: Beide Kantone sehen vor, dass anlässlich der ÖLN-Kontrolle im Jahr 2024 der Bestellnachweis eines Schleppschlauchverteilers akzeptiert wird, sofern die Bestellung spätestens im September 2023 erfolgt ist. Lieferschwierigkeiten könnten also nur bis Ende 2024 geltend gemacht werden. Ein fortdauerndes Aufschieben wegen Lieferschwierigkeiten sei nicht möglich.
SO: Im Kanton Solothurn müssten Fälle zur Befreiung der Schleppschlauchpflicht, die nicht Einzelflächen betreffen, mit dem Amt für Umwelt geklärt werden.
OW: Die Nichtlieferbarkeit einer emissionsarmen Ausbringtechnik ist in Obwalden kein Grund für das Befreien der Schleppschlauchpflicht eines Betriebes, heisst es beim Amt für Landwirtschaft und Umwelt.
ZG: Der Kanton Zug entscheidet von Fall zu Fall.
ZH: Im Kanton Zürich muss ein Kaufvertrag mit Datum bis spätestens 30. September 2023 vorliegen, falls es nachweislich zu Lieferengpässen für Geräte für die emissionsarme Ausbringung von flüssigen Hofdüngern kommt. Dann erst kann eine Befreiung von der Schleppschlauchflicht bis spätestens zum 31. Juli 2024 geltend gemacht werden.
Ämter kontaktieren
Kann die Schleppschlauchpflicht nicht einhalten werden, empfehlen wir, beim jeweiligen kantonalen Landwirtschaftsamt Auskunft einzuholen.