Neue Anhänger müssen aufgrund neuer EU-Vorschriften seit Mai 2019 mit Zweileiter-Bremssystemen ausgerüstet sein und entweder pneumatisch oder hydraulisch betrieben werden. Bei der Kombination von älterem Traktor mit neuem Anhänger gab es offene Fragen, denn eine einheitliche Regelung fehlte (die BauernZeitung berichtete).

Befristet bis Ende 2025

Verbände und Organisationen aus der Land- und Forstwirtschaft hatten beim Bundesamt für Strassen (Astra) eine befristete Übergangsregelung beantragt, dass neuere Anhänger mit hydraulischen Zweileiterbremsen (H2L) an älteren Traktoren oder Motorkarren mit nur hydraulischen Einleiterbremsen (H1L) zugelassen würden.

Am 28. Mai ist die Weisung in Kraft getreten und gilt befristet bis am 31. Dezember 2025 (Weisung herunterladen). Die Fahrzeuge können land- und forstwirtschaftlich oder gewerblich zugelassen sein.

Diese Regeln gelten

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

Höchstgeschwindigkeit: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeugkombination beträgt nicht mehr als 40 km/h.

Erklärung mitführen: Die Eignungserklärung (schriftliche Bestätigung des Herstellers oder des Inverkehrsbringers) wird im Fahrzeug mitgeführt. Die darin genannten Voraussetzungen für die Gewährleistung des Funktionsumfangs sind eingehalten.

Achslast: Die Summe der Achslasten gemäss Herstellerschild beträgt nicht mehr als zehn Tonnen.

Abgestellter Motor: Auch bei abgestelltem Motor wird mit der Betätigung der Feststellbremse des Zugfahrzeugs automatisch die Bremse des Anhängers wirksam.

Warnung anzeigen: Verfügt der Anhänger über einen Druckspeicher, wird bei ungenügendem Druck im Sichtfeld des Fahrers eine Warnung angezeigt.

Mehr Zeit für Traktorenkauf

Die Übergangsregelung soll laut Astra zu einer rascheren Verbreitung der neuen Zweileiter-Anhängerbremsen beitragen. Denn so bleibe den Bauern mehr Zeit für eine «allfällig notwendige Beschaffung eines entsprechend ausgerüsteten Zugfahrzeugs».

SVLT empfiehlt pneumatische Bremsen

Der Schweizerische Verband für Landtechnik (SVLT) ist zufrieden mit der neuen Weisung, wie Direktor Roman Engeler auf Anfrage sagt. Es sei dem Verband bewusst, dass man Investitionen in neue Zug- und Anhängefahrzeuge oft nicht gleichzeitig tätigen könne. «Für einige Bauern ist die Übergangsregelung deshalb eine gute Lösung. So sind sie mit einem älteren Traktor und neuem Anhänger weiterhin legal unterwegs.»

Zukunftsgerichtet empfehle der Verband jedoch den generellen Wechsel auf pneumatische Bremsen.