Die Schweiz will ihre Stromproduktion unabhängiger und klimafreundlicher gestalten – so sieht es das neue Stromgesetz vor. Ein grosser Teil des Stroms soll künftig aus erneuerbaren Quellen stammen. Derzeit erzeugen diese rund 8 Terawattstunden (TWh), wobei Solarenergie einen bedeutenden Anteil ausmacht. Bis 2035 soll die erneuerbare Stromproduktion auf 35 TWh steigen, bis 2050 auf 45 TWh. Zum Vergleich: 2022 lag der gesamte Stromverbrauch der Schweiz bei 57 TWh.

Um die neuen Rahmenbedingungen zu erläutern, lud die Kommission für erneuerbare Energien des Verbandes Thurgauer Landwirtschaft (VTL) zu einem Infoanlass auf den Betrieb von Peter und Elsbeth Metzger in Wigoltingen ein. Peter Metzger übernahm den Hof 1994 von seinem Vater und installierte 2004 die erste Solaranlage. In den Jahren 2021 und 2024 erfolgten Erweiterungen, sodass die Anlage mittlerweile eine Leistung von 135 kW erreicht.

Vergütung und Abnahme

«Die Erhöhung auf 45 Terawattstunden bedeutet einen gewaltigen Sprung», erklärte Christian Wolf vom Maschinenring Schweiz. Er stellte den anwesenden Landwirten die Auswirkungen des neuen Gesetzes vor. Während einige Bestimmungen bereits seit dem 1. Januar 2025 gelten, tritt eine zentrale Neuerung erst 2026 in Kraft, nämlich Artikel 15, der die Abnahme- und Vergütungspflicht für Strom aus erneuerbaren Quellen regelt und sich durch folgende Schwerpunkte auszeichnet:

  • Abnahmepflicht: Netzbetreiber müssen erneuerbaren Strom in ihrem Netzgebiet aufnehmen.
  • Leistungsgrenzen: Die Pflicht gilt für Anlagen bis 3 Megawatt (3000 kW) oder maximal 5000 Megawattstunden abzüglich des Eigenverbrauchs.
  • Referenz-Marktpreis: Ab 2026 orientiert sich die Vergütung am vierteljährlich gemittelten Referenzmarktpreis.
  • Minimalvergütung: Für Anlagen bis 150 kW greift eine Untergrenze, falls die Marktpreise unter ein bestimmtes Niveau fallen. Die Minimalvergütung variiert je nach Anlagengrösse. Anlagen bis 30 kW erhalten 7,4 Rappen/kWh. Anlagen zwischen 30 und 150 kW mit Eigenverbrauch nur 1,7 Rappen/kWh, ohne Eigenverbrauch 8,4 Rappen/kWh.

In der Praxis ist die Situation laut Christian Wolf herausfordernd. Der Grosshandel rechne in den kommenden Jahren mit stark sinkenden Strompreisen von bis zu unter 10 Rappen pro Kilowattstunde und die Minimalvergütung liege je nach Anlagetyp deutlich unter den Gestehungskosten.

Dachanlagen benötigen 4 bis 10 Rappen/kWh, Agri-Photovoltaik-Anlagen 10 bis 20 Rappen/kWh, Alpinsolaranlagen sogar 30 bis 50 Rappen/kWh.

Sommer- und Winterpreise

Auch die Tarifstruktur verändert sich. Laut Christian Wolf wird in Zukunft statt im bisherigen Hoch- und Niedertarif wohl in Sommer- und Winterpreisen abgerechnet. Wegen der hohen Produktionsschwankungen bei Solaranlagen wird die Speicherung des Stroms immer wichtiger. Batteriespeicher gewinnen somit zunehmend an Bedeutung. Folgende Gründe sprechen für eine hofeigene Stromspeicherung:

  • Eigenverbrauchsoptimierung: Tagsüber produzierter Überschussstrom wird gespeichert und nachts genutzt.
  • Peak-Shaping: Batterien reduzieren Lastspitzen, etwa bei energieintensiven Prozessen wie dem Melken.
  • Netzstabilisierung: Landwirte könnten künftig durch gezielte Einspeisung zur Netzstabilität beitragen und dies als Dienstleistung anbieten.

Lohnt sich eine Batterie?

Ob sich eine Batterie lohnt, hängt von der künftigen Preisentwicklung sowie vom Strompreis ab. Laut Christian Wolf sollten die Preise der häufig verwendeten Lithium-Eisen-Batterien in Zukunft sinken. Eine 100-kW-Batterie kostet derzeit rund 70 000 Franken. Bei einer geschätzten Lebensdauer von 20 Jahren und einem Gesamtertrag von 566 000 kWh ergeben sich Durchschnittskosten von etwa 20 Rappen pro kWh.

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Förderung Batteriespeicher

Diese hohen Anschaffungskosten stellen eine Herausforderung dar. Esra Müdespacher von der Thurgauer Genossenschaft für landwirtschaftliche Investitionskredite und Betriebshilfe (Glib) informierte deshalb über Finanzierungsmöglichkeiten. In einigen Kantonen, darunter der Thurgau, unterstützen Kanton und Bund den Erwerb von Energiespeichern mit Förderbeiträgen. Diese Massnahme läuft allerdings Ende 2026 aus, weshalb Gesuche spätestens bis zum 31. Oktober 2026 eingereicht werden müssen. Voraussetzungen für eine Bewilligung sind unter anderem mindestens 1.0 SAK (Standardarbeitskraft) und Investitionskosten von mindestens 20 000 Franken.

Neben der Speicherung gewinnt auch die intelligente Verteilung immer mehr an Bedeutung. Während Batteriespeicher den Eigenverbrauch optimieren, bietet der virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) eine weitere Möglichkeit, Solarstrom effizient zu nutzen.

Urs Zahnd von der Fleco Power AG zeigte in seinem Vortrag das Konzept des virtuellen Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV). Im klassischen ZEV beliefern Produzenten ihre Kunden über private Leitungen. Beim virtuellen ZEV erfolgt die Stromverteilung hingegen über das öffentliche Netz. Der Produzent hat somit Zugriff auf die bestehende Infrastruktur und der Konsument kann auswählen, von wo er den Strom bezieht. Der Preis bleibt Verhandlungssache.

Die BauernZeitung fragt: Was beschäftigt Sie rund um die Photovoltaik?

Stromspeicher noch zu teuer

Elias Stutz, Sirnach

Wir haben zu Hause PV-Anlagen, sowohl für den Eigenverbrauch, als auch solche, die direkt ins Stromnetz einspeisen. Insgesamt hat unsere Anlage eine Leistung von 230 kW. Wir haben vor zwei Jahren einen Melkroboter eingebaut, nun erweitern wir die Eigenverbrauchsanlage. Die Stromspeicherung ist für uns sicher ein Thema, allerdings sind die Investitionen in den Speicher noch zu teuer. Bei den aktuellen Preisen für die Batterien und Strom rentiert es für uns noch nicht. Wir werden das aber weiter verfolgen.

Sinkende Preise für Batterien machen Hoffnung

Patric Rinderknecht, Amriswil

Ich führe einen Milchwirtschaftsbetrieb. Vor 13 Jahren habe ich eine Dachfläche für 25 Jahre vermietet. Als im 2023 der Strompreis von 19 auf 54 Rappen anstieg, habe ich eine Eigenverbrauchsanlage von 30kW installiert. Auf unserem Betrieb haben wir bisher keine grossen Speichermöglichkeiten, somit wird ein grosser Teil des produzierten Stroms für 11 Rappen – und so wie es ausschaut auch bald für 6–8 Rappen – eingespeist werden. Die massiv gesunkenen Preise bei den Speichern machen Hoffnung.

Eigenen Strom nutzen, so gut es geht

Peter Züllig, Langrickenbach

Meine Anlage liefert 30 kW und ich bin zufrieden damit. Momentan habe ich nicht vor, auszubauen. Weil ich den Strom für 10 Rappen pro kW verkaufe, ihn aber für 32 Rappen pro kW beziehe, geht es mir darum, dass ich den Strom, den ich produziere, auch besser nutzen kann. Da würde ein Speicher Sinn ergeben. Ich bin an den Anlass gekommen, um mich über die Förderbeiträge zu informieren, mit denen Kanton und Bund die Batteriespeicher unterstützen. Bis zum 31. Oktober 2026 hat man Zeit, sie zu beantragen.