Eine Hersteller-Garantie ist noch keine Garantie dafür, dass Silos wirklich das halten, was sie versprechen. Zwingend ist immer der statische Nachweis. Bei Sturm können sie Schaden nehmen, der Frontlader eckt daran an, ein Riss im Polyester, eine lose Mutter der Halterung oder eine falsch eingestellte Silofräse. Als Landwirt oder Landwirtin ist es wichtig, solche Schäden ernstzunehmen und der Herstellerfirma oder dem Lieferanten zu melden. «Heute geht das ganz einfach: Foto machen, Whatsapp schicken», sagt René Friedli von der Firma Rotaver Composites AG. Innerhalb der Garantiefrist übernimmt der Hersteller die Pflicht, mögliche Beanstandungen vor Ort zu klären. Grundsätzlich ist der Kunde aber verpflichtet, die Anbieter darauf aufmerksam zu machen, sagt er.
Jetzt ist ein guter Zeitpunkt
Jetzt zum Frühlingsbeginn leeren sich die Futtersilos langsam – ein guter Zeitpunkt also, um einmal aufmerksam rund um das Silo zu gehen und eine Selbstbeurteilung zu machen. Ob eine Sanierung oder die Entsorgung ansteht, entscheidet bei gröberen Fällen der Statiker. Beeinflusst der Schaden die Statik des Silos? Verändert es die Belastung der Türen (Einstiegsluken)? Wie wirken die Kräfte auf den Zylinder usw.? Entsprechend können sie Berechnungen vornehmen und aufzeigen, wie die Reparatur durch eine Fachfirma zu bewerkstelligen ist. Die Hersteller bieten eine Richtpreisofferte an, wobei die Kosten der Sanierung natürlich stark vom Ausmass des Schadens, den Fahrkosten und den Kilometern zur Baustelle abhängen. Rudimentäre Massnahmen zur Instandhaltung können Landwirte und Landwirtinnen oftmals selber vornehmen, ruft René Friedli in Erinnerung. «Verschleissmaterial, eine Dichtung wechseln, die Verschraubung oder den Exzenter der Türen kontrollieren, lose Fundamentwinkel der Silobefestigung überprüfen und diese wieder festzurren – das kann im Prinzip jeder Bürolist», sagt er. Wenn man aber unsicher sei, solle man sich unbedingt beim Hersteller melden. Er verweist auf die Produktionsnummer auf dem Typenschild, die bei der Kontaktaufnahme mit den Herstellern von grosser Wichtigkeit ist. Daraus können wichtige Eckdaten und das Protokoll des Silos direkt abgerufen werden und erleichtern die sachgemässe Beurteilung des Objekts, erklärt er.
Wie wirds gemacht?
Grundsätzlich habe man innerhalb der Garantiefrist der Silos Ruhe, sagt der Fachmann. Neusilos haben eine gesetzliche Mindestgarantie von zwei Jahren. Einige Anbieter verlängern diese von sich aus auf zehn Jahre. Bei Occasion-Silos ist die Frist kürzer.
Für die Sanierung von Glasfaser verstärkten Kunststoffsilos (GFK) kommt Polyesterharz mit der entsprechenden Verstärkungsmatrix zum Einsatz. Der Zwei-Komponentenharz wird zusammen mit Peroxid auf Platz aktiviert, verrührt und eingesetzt. Als Vorbereitung der Flächen sind die Böden und die zu behandelnden Wände vorgängig mit dem Hochdruckreiniger zu säubern und gut trocknen zu lassen. Es ist sehr wichtig, den Staub abzusaugen oder zumindest wegzuwischen. Für die Verarbeitung von Zweikomponenten-Produkten gilt es, eine Fachperson beizuziehen oder sich vorgängig mit ihr abzusprechen. «Sicherheits- und Verarbeitungsvorschriften sind zwingend zu lesen», betont René Friedli im Gespräch. Bei Unklarheiten melde man sich beim Hersteller oder dem Lieferanten.
Wie sieht es bei Email aus?
Wie sieht der Sanierungsbedarf bei Hochsilos aus emaillierten Stahlplatten aus? Renate Bänziger von der Firma GB Silo System AG klärt auf: Dieser Werkstoff ist UV- und säurebeständig, nachhaltig und langlebig. Email komme in der Natur zwar nicht vor, bestehe aber aus natürlichen Rohstoffen, so Bänziger. «Emaillierte Oberflächen sind weitgehend wartungsfrei, da auf der glasglatten Oberfläche Verschmutzungen nicht haften. Es ist ein uraltes Handwerk – wenn es richtig gemacht wird, besteht bei der emaillierten Segmentbauweise von Hochsilos kein Sanierungsbedarf», so Bänziger. Einzig die Dichtungen müssen die Betreiber regelmässig kontrollieren und auch die Entnahmesysteme müssen gewartet werden, betont sie. Sie empfiehlt bei der vollständigen Entleerung des Silos eine gründliche Reinigung des Innenraums und eine Begutachtung der Segmente und Verschraubungen von innen und aussen.
Die Schweizerische Vereinigung für Silowirtschaft weist in einem Merkblatt darauf hin, dass Schäden am Silo in der Regel nicht durch die Gebäudeversicherung gedeckt sind. So können «erhebliche finanzielle Schäden entstehen», heisst es. Es lohnt sich also, die Hochsilos regelmässig zu kontrollieren und bei Unsicherheiten den Hersteller zu informieren.