«Das wird mich wohl gegen 1000 Franken kosten», erzählt Landwirt K. über sein Vergehen Mitte März. Er holte von der Käserei Schotte ab, als ihn eine Polizeistreife, in neutralem Fahrzeug unterwegs, stoppte und auf den Hof begleitete. Der Anhänger an seinem Personenwagen sei zu schwer, lautete der Befund und die Polizeibeamten zeigten ihn an. Der Tankwagen war eigentlich früher für ein Gesamtgewicht von 3,5 t zugelassen. Nun aber fehlte die weisse Nummer und somit die entsprechende Zulassung für dieses Gewicht.
Beträchtliche Kosten
Zwar dürfen aufgrund einer Ausnahmeregelung auch nichtzugelassene land- und forstwirtschaftliche Anhänger an ein Auto gekoppelt werden, allerdings nur, wenn beim Anhänger das zugelassene Gesamtgewicht nicht mehr als 1,5 t beträgt.
Bisher hat Bauer K. noch keine schriftliche Verfügung erhalten, die Polizeibeamten hätten ihm aber signalisiert, dass aufgrund der Anzeige mit beträchtlichen Kosten zu rechnen sei.
Kein Einzelfall
[IMG 2]Bauer K. wird bei nächster Gelegenheit für seinen Tankanhänger die Zulassung und die weisse Nummer beantragen. «Dann habe ich Ruhe.» Er weiss, dass er kein Einzelfall ist und wohl viele Bauern mit Gefährten unterwegs sind, die nicht in allen Punkten den Verkehrsvorschriften entsprechen. Über die rechtliche Situation hat er sich inzwischen erkundigt. Kleine Milchtanks an Autos oder Traktoren seien okay, aber bei schwereren Anhängern werde es heikel. «Es gibt doch auch viele Viehanhänger, die an Autos gehängt werden und wohl mit mehr als 1,5 t Gesamtgewicht unterwegs sind.» Da wüssten wahrscheinlich viele Bauern nicht Bescheid.
Auch Bauer E. fiel aus allen Wolken, als ihm bei einer Kontrolle mitgeteilt wurde, dass sein Anhänger nicht gesetzeskonform sei. Wegen zu hohen Gewichts und weil die Abrissleine nicht korrekt angebracht war. Seit über 15 Jahren fahre er täglich mit diesem Anhänger am Auto zur Käserei, nie mehr als mit 30 km/h unterwegs. Nie habe es bisher Beanstandungen gegeben, der Polizei sei er öfters begegnet. Er habe sich bei Landmaschinenhändlern, welche solche Anhänger verkaufen, und selbst beim Schweizer Landtechnikverband erkundigt. Die Rechtslage scheine nicht so klar beziehungsweise vielen sei diese Limite des Gesamtgewichts nicht bewusst. Zudem seien offenbar auch Ausnahmebewilligungen für solche regelmässigen Fahrten in die Käserei möglich, würden aber nicht gerne erteilt, weiss Bauer E. Das Vergehen kam ihn teuer zu stehen, rund 770 Franken Busse und Schreibgebühren wurden ihm aufgebrummt.
Gehäufte Kontrollen
Ein weiterer Landwirt berichtet von seinem Fall: Bei seinem Milchtank habe bei der Polizeikontrolle das rote Warndreieck und der 30-km/h-Aufkleber gefehlt. Dafür habe er eine Busse von Fr. 350.– und eine Schreibgebühr von Fr. 370.– bekommen, insgesamt also Kosten von Fr. 720.–. «Das ist doch unverhältnismässig.»
Offenbar gab es vor allem im März im Entlebuch gehäufte und gezielte Polizeikontrollen entlang der Wege in die Käsereien, selbst sonntags wurden Bauern angehalten. Der BauernZeitung wurden zahlreiche ähnliche Fälle gemeldet.
Keine konkreten Zahlen
Die Kontrollen im März im Entlebuch seien durch Mitarbeitende der Polizeiregion Entlebuch im Rahmen der normalen Patrouillentätigkeit durchgeführt worden, erklärt Urs Wigger, Mediensprecher der Luzerner Polizei auf Anfrage. Man habe festgestellt, dass diesbezüglich die gesetzlichen Vorschriften beispielsweise im Bereich der Fahrzeugeinlösungen, Ladungssicherungen oder bei Anbringen des Zugfahrzeuges (fehlende oder nicht korrekt angebrachte Abrissleine) nicht eingehalten worden seien. Deshalb seien die Fehlbaren bei der Staatsanwaltschaft verzeigt worden. Die Bussenhöhe und Verfahrenskosten lägen in deren Zuständigkeit. Es gebe auch keine Auswertungen zu derartigen Verkehrskontrollen, so dass keine Zahlen geliefert werden könnten.
«Die Rechtslage scheint nicht so klar.»
Bauer E. weist darauf hin, dass vielen Betroffenen die Situation nicht bewusst ist.
Informationsbedarf besteht
Die Polizei könne nicht beurteilen, ob zum Thema Informationsbedarf bestehe. Grundsätzlich müsse jeder Fahrzeuglenker dafür besorgt sein, dass seine Fahrzeugkombination den Vorschriften entspreche, erklärt Wigger. «Nicht selten sagten die kontrollierten Personen, dass sie sich bewusst seien, dass dies nicht den gesetzlichen Vorschriften entspreche und somit eine Anzeige in Kauf nahmen.»
Aufgrund der vorliegenden Meldungen der Bauern an die BauernZeitung ist allerdings eher davon auszugehen, dass vielen Bauern und selbst Landtechnik-Fachleuten die aktuellen Vorschriften nicht bewusst sind beziehungsweise bislang tolerierte Fahrten von einigen Polizeistellen neu anders beurteilt und sanktioniert werden.
Das sind die Vorschriften
Auf eine Anfrage der LBV-Versicherungsberatung beim Luzerner Strassenverkehrsamt erklärte Gilbert Rast, Leiter Fahrzeugprüfungen, dass für nichteingelöste landwirtschaftliche Anhänger eine Ausnahmeregelung bestehe. Massgebend sei aber der Wortlaut von Art. 72 der Verkehrszulassungsverordnung. Dort heisst es in Abs 1 c: «Weder Fahrzeugausweis noch Kontrollschilder benötigen land- und forstwirtschaftliche Anhänger mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und einem Garantiegewicht von 1500 kg an Motorfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h und Allradantrieb.»
Die konkreten Fälle erläutert Rast wie folgt: Fährt ein Landwirt mit einem Personenwagen (PW) und einem Milchtank, der nicht eingelöst ist, so muss der PW einen Allradantrieb und über genügend Anhängelast verfügen und es darf nicht schneller als 30 km/h gefahren werden. Zudem muss der Tankanhänger ein Herstellerschild aufweisen, dessen Gesamtgewichtsgarantie 1500 kg nicht überschreitet. Ist der Milchtankwagen eingelöst, gelten die zulässigen Gewichte und Fahrgeschwindigkeiten gemäss Ausweiseintrag. Nicht eingelöste Anhänger an Traktoren sind zulässig, sofern nicht mehr als 30 km/h gefahren wird.