Elektro-Autos gehören seit Jahren zum Alltag, weltweit steigen die Verkaufszahlen langsam, aber stetig. Auch in der Landwirtschaft und im Baugewerbe halten elektrisch angetriebene Fahrzeuge zunehmend Einzug. Diese will die Stiftung Klik in der Schweiz durch gezielte Unterstützung fördern.
Finanzieller «Zustupf»
Seit 2022 unterstützt Klik Landwirte, wenn sich diese für den Kauf eines E-Hofladers entscheiden. Diese Massnahme wurde jüngst ausgeweitet: Nun fördert die Stiftung mit dem Programm «E-Baufahrzeuge» auch elektrisch angetriebene Mini-, Raupen- und Radbagger, kabelbetriebene Bagger, Pneu- und Raupenlader sowie Rad- und Minidumper.
Sowohl für E-Hoflader als auch für E-Baufahrzeuge besteht der Förderbeitrag aus einem einmaligen Investitionsbeitrag und zusätzlich einem jährlichen Betriebsbeitrag ab dem fünften Betriebsjahr. Wer den Investitionsbeitrag erhalten will, muss sein Fahrzeug allerdings bis Ende 2024 in Betrieb nehmen. Später in Betrieb genommene Maschinen werden noch mit dem jährlichen Förderbeitrag unterstützt. Wie die Stiftung Klik auf ihrer Website schreibt, können Fahrzeuge vorerst noch bis 2028 angemeldet werden.
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Wer kann teilnehmen?
Wer beim Kauf eines E-Hofladers oder eines E-Baufahrzeugs von den Förderbeiträgen profitieren will, besucht am besten zuerst die jeweilige Website (siehe Kasten «Für Beiträge»), wo sich alle Informationen zu Teilnahme und Anmeldung finden. Dort wird es in Kürze die Möglichkeit geben, ein Fahrzeug online anzumelden. Wer bereits jetzt einen Antrag stellen möchte, schreibt die Stiftung direkt per Mail an (siehe ebenfalls Kasten «Für Beiträge»). Zur Teilnahme berechtigt sind Schweizer Landwirte und Bauunternehmen, die den Kauf eines E-Fahrzeuges ins Auge fassen, aber – aufgepasst – noch keinen Kaufvertrag abgeschlossen haben.
Für Beiträge
Für das Beantragen der Beiträge sind die folgenden Web-Adressen wichtig:
Informationen E-Hoflader: www.hoflader.klik.ch
Informationen E-Baufahrzeug: www.baufahrzeuge.klik.ch
Anmeldung eines Projekts per Mail: hoflader@klik.ch oder baufahrzeuge@klik.ch
Werte der Stiftung mitteilen
Wer teilnimmt, verpflichtet sich, die Betriebsstunden und den Stromverbrauch der Fahrzeuge zu erfassen und diese Werte der Stiftung mitzuteilen. Sobald das Fahrzeug in Betrieb genommen wird, müssen der Stiftung der Kaufvertrag sowie ein Nachweis der Inbetriebnahme vorgelegt werden. Weiter müssen der Hersteller und das Modell, der Stromverbrauch und das Betriebsgewicht mitgeteilt werden. Zudem muss der Fahrzeughalter den Stand des Betriebsstunden- sowie des Stromzählers bei der Inbetriebnahme belegen.
Höhe des Beitrags berechnen
Auf den Webseiten der Stiftung Klik findet sich ein übersichtlich aufgebauter Beitragsrechner, mit dem die Höhe des einmaligen Investitionsbeitrages errechnet werden kann. Die Höhe des Beitrages bemisst sich daran, wie viel CO₂ durch das E-Fahrzeug in den ersten fünf Jahren eingespart werden kann. Der jährlich ausbezahlte Betriebsbeitrag kann auf der Basis von 200 Franken pro Tonne eingespartem CO2 errechnet werden.
Die Höhe der Förderbeiträge und die Modalitäten der Auszahlung sowie die Pflichten des Teilnehmers werden in einem Programmteilnahmevertrag geregelt. Genaue Informationen dazu finden sich bei der Stiftung Klik.
