Wie das Bundesamt für Strassen (ASTRA) in einer Mitteilung schreibt, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 29. Juni beschlossen, dass die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge aktualisiert werden sollen.
Damit wolle man eine Harmonisierung mit den weiterentwickelten Vorschriften der EU bezwecken, um technische Handelshemmnisse abzubauen und mehr Sicherheit zu schaffen. Der Bundesrat hat bezüglich dieser Änderungen eine Vernehmlassung eröffnet, die bis zum 20. Oktober 2022 dauern soll.
Bereit für neue Assistenzsysteme
Ein Kernpunkt der Aktualisierungen betrifft moderne Fahrassistenz- und Kontrollsysteme. Diese dienen etwa der Warnung vor Müdigkeit oder überhöhter Geschwindigkeit, zur automatischen Notbremsung bei Gefahr oder zur Unterstützung beim Rückwärtsfahren oder Abbiegen, schreibt das ASTRA. Doch nicht nur das: Unter anderem sind auch Massnahmen zum Schutz vor Cyberangriffen oder eine Schnittstelle zum allfälligen Einbau einer Alkohol-Wegfahrsperre angedacht.
Diese geplanten Änderungen betreffen neue Personen- und Lieferwagen, Kleinbusse, Gesellschaftswagen, Lastwagen und Sattelschlepper, die ab Juli 2024 importiert werden.
Erntemaschinen bald mit Tempo 40 unterwegs?
Wie das ASTRA in einem erläuternden Bericht schreibt, sollen land- und forstwirtschaftliche Arbeitsmaschinen – im Fokus stehen hierbei Erntemaschinen – künftig wie im umliegenden Ausland mit einer Geschwindigkeit von 40 km/h fahren dürfen, sofern sie mit geeigneten Bremsen ausgestattet sind. Diese Anpassung soll die landwirtschaftlichen Arbeitsabläufe verbessern, indem die Erntemaschinen gleich schnell von einem zum anderen Arbeitsort verschoben werden können wie Traktoren. So werden unproduktive Verschiebezeiten kürzer. Mit diesem Schritt will der Bundesrat einen Anreiz setzen, damit alte Maschinen eher mit zeitgenössischer Technik ersetzt werden.
Darüber hinaus soll die Sicherheit von land- und forstwirtschaftlichen Anhängern durch eine Spezialregelung für die Bremsen im Gelände verbessert werden.
Weitere Informationen bzw. die Unterlagen zur Vernehmlassung finden Sie hier.