Wer im Strassenverkehr unterwegs ist, muss immer damit rechnen, in eine Polizeikontrolle zu geraten – auch mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Weil in jüngerer Zeit vermehrt Traktoren mit Frontladern zum Ballentransport ins Visier der Ordnungshüter geraten sind, hat der Strickhof ein entsprechendes Merkblatt zum Thema Frontlader im Strassenverkehr erarbeitet.
Sicherheit hat Priorität auf der Strasse
«Gesetzliche Vorschriften lassen oft Spielraum für Interpretationen und werden je nach Anwender anders ausgelegt», heisst es auf dem Merkblatt des Strickhofs. Wo es Interpretationsspielraum gibt, folgen fast zwangsläufig Meinungsverschiedenheiten – vor allem dann, wenn sich die Beamten in der Landwirtschaft nur wenig auskennen.
«Wenn die Polizei beispielsweise verlangt, dass der Frontlader auf einem Anhänger mitgeführt werden muss, wird es für Landwirte absurd», führt der Strickhof ein Beispiel an. Umso wichtiger sei es, schreibt die Institution, dass bei der Interpretation des Gesetzes die Unfallverhütung, das Gefährden Dritter und der Selbstschutz im Vordergrund stünden.
Einige wichtige Punkte beachten
Wer also mit dem Frontlader auf der Strasse unterwegs ist, muss die folgenden Punkte beachten:
- Vorderer Überhang: Vorübergehend angebrachte Zusatzgeräte auf landwirtschaftlichen Fahrten dürfen höchstens 5 Meter vor die Mitte der Lenkvorrichtung reichen. Ab 3 Metern Überhang sind mindestens Seitenspiegel und ab 4 Metern Überhang ein Kamera-Monitor-System (KMS) nötig.
- Werkzeuge am Frontlader: Werkzeuge dürfen am Frontlader transportiert werden, wenn der Überhang ab Mitte Lenkrad nicht mehr als 5 m beträgt und das Sichtfeld des Fahrers nur geringfügig eingeschränkt wird. Die Werkzeuge sollten auffällig markiert werden und Spitzen oder Kanten ausreichend abgedeckt.
- Seitenblickspiegel oder Kamerasystem: Reichen Fahrzeugteile, Arbeits- oder Zusatzgeräte mehr als 3 m nach vorn, müssen möglichst weit vorne Seitenspiegel im Querformat installiert werden. Ab 4 m Überhang ist ein KMS notwendig.
- Sichtbehinderung und Frontladerstellung: Der Frontlader muss im Strassenverkehr entweder in tiefer oder in hoher Stellung gehalten werden. Wird er hochgestellt, hat das Einfluss auf die Stabilität und das Bremsverhalten des Traktors. Die Sicht des Fahrers darf nicht oder nur geringfügig behindert werden.
- Ist man mit dem Frontlader unterwegs, darf auf dem Zusatzgerät keine Ladung mitgeführt werden.