Ab 2022 soll das Schleppschlauch-Obligatorium in Kraft treten, das – bis auf wenige Ausnahmen – alle landwirtschaftlichen Nutzflächen mit einer Hangneigung bis 18 Prozent betreffen soll. Auf vielen Betrieben erfordert dieser Entscheid deshalb beträchtliche Investitionen in die Gülletechnik.
Zinslose Darlehen
Auf diese kommenden Aufwendungen macht auch die Solothurnische Landwirtschaftlichen Kreditkasse (SLK) im aktuellen Newsletter des kantonalen Bauernverbandes aufmerksam. Investitionen in neue Gülletechnik und allfällige Nachrüstungen am Traktor würden rasch erhebliche Summen bedingen, hält die SLK fest und zeigt eine Möglichkeit zur Finanzierung solcher Investitionen auf: Wenn Landwirte teure Maschinen gemeinsam anschaffen, können sie beim Kauf durch zinsfreie Investitionskredite unterstützt werden.
Die Voraussetzungen dafür: Mindestens zwei Landwirte müssten eine Maschine kaufen und dazu einen Zusammenarbeitsvertrag abschliessen, schreibt die SLK. Die Laufzeit dieses Vertrages müsse dabei im Minimum der Laufzeit des Kredites entsprechen. Ausserdem dürften die gemeinsam angeschafften Maschinen nicht primär für Lohnarbeiten verwendet werden, heisst es in der Mitteilung weiter. Der Investitionskredit könne bis 50 Prozent der Investitionskosten decken, wobei allerdings ein Mindestbetrag von 30 000 Franken erreicht werden müsse.
Nicht nur Gülletechnik
«Viele denken beim Thema Investitionskredite hauptsächlich an bauliche Massnahmen. Landwirte können aber tatsächlich auch für die gemeinsame Anschaffung von Maschinen zinslose Investitionsdarlehen beantragen», weiss Adrian Rudolf, stellvertretender Geschäftsführer der SLK.
Dabei würden die Kredite nicht nur für Investitionen in Gülletechnik gewährt, sondern grundsätzlich für die Anschaffung von Landmaschinen, betont der Solothurner Experte. «Natürlich müssen aber die üblichen Voraussetzungen zur Gewährung eines Kredites erfüllt sein. Wenn aber die Bedingungen erfüllt sind und ein entsprechendes Gesuch gestellt wird, steht der Bewilligung nichts im Wege», fährt er fort. Von diesen Darlehen können auch bereits bestehende Maschinengemeinschaften und -genossenschaften profitieren sowie Betriebs- und Betriebszweiggemeinschaften.
Möglichkeit selten genutzt
«Der Bund stellt den Kantonen seit 1962 finanzielle Mittel für Investitionskredite zur Verfügung», schreibt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) auf Anfrage der BauernZeitung. Die Massnahme zur gemeinsamen Anschaffung von Maschinen und Fahrzeugen existiere seit der Einführung der Agrarpolitik 2002, also seit dem 1. Januar 1999. Laut dem BLW wurden im vergangenen Jahr Investitionskredite für gemeinsam gekaufte Maschinen in Höhe von 1,79 Millionen Franken beansprucht. Dieser Zahl zum Trotz würden zumindest im Kanton Solothurn eher wenige Anträge auf solche Kredite gestellt, berichtet Adrian Rudolf. Die Gründe dafür seien vielschichtig, fährt er fort; unter anderem würden Leasingangebote niederschwelliger erscheinen. Aber: «Die SLK erachtet die gemeinsame Anschaffung von Landmaschinen als zielführend. Dadurch können Kosten gesenkt werden, die Maschinen werden besser ausgelastet, und es sind Investitionen in modernere Technik möglich.» Um abzuklären, ob ein Gesuch sinnvoll sei, sollen sich Interessierte bei den kantonalen Kreditkassen melden.