Ammoniak bleibt im Fokus. Der Kanton Luzern hat im Zuge des Massnahmenplans eigens die Stelle des Fachexperten Ammoniak geschaffen. Markus Bucheli, davor Projektleiter Schweine bei einem Stallbauer, hat entsprechend viele Anfragen.

Markus Bucheli, Was interessiert die Landwirte denn am meisten?

Markus Bucheli: Die meisten Anfragen drehen sich um die Abdeckung der Güllelager und die Pflicht zum Einsatz von emissionsmindernden Ausbringverfahren. Meistens sind es ganz konkrete Fragen zur Umsetzung und dem zeitlichen Horizont. Des Weiteren interessieren die Auflagen bezüglich Ammoniakreduktion, die im Rahmen eines Bauprojekts gefordert werden; weshalb eine Massnahme berücksichtigt wird und eine andere wiederum nicht. Es sind interessante Gespräche, die aufzeigen, mit welchen Herausforderungen sich jeder Betriebsleiter befassen muss.

Die Rahmenbedingungen rund um das Schleppschlauchobligatorium sind noch nicht klar. Wann erwarten Sie die Details und in welche Richtung könnte es inhaltlich gehen?

Bis Ende Jahr werden die Details vom Bundesamt für Landwirtschaft erwartet. Den Einsatz emissionsmindernder Ausbringtechnik bis zu einer Hangneigung von 18 Prozent erachte ich als gesetzt. Wie die Ausnahmen für Betriebsflächen unter 3 ha ausgestaltet werden, ist noch offen. Klare Richtlinien erwarte ich auch in Bezug auf die Technik. Für mich fehlen Vorgaben, welche Maschinen als emissionsmindernd gelten und was einen Schleppschuh von einem Schleppschlauch unterscheidet. Diese Fragen müssen geklärt werden, damit nicht in Geräte investiert wird, welche die Auf-lagen allenfalls nicht erfüllen.

Sie planen eine Maschinendemo für Schleppschläuche im nächsten Jahr?

Am 24. März 2021 werden wir am BBZN Hohenrain einen Praxistag organisieren. Die wichtigsten Anbieter sind mit ihrer Technik vor Ort, stellen ihre Systeme vor und stehen den Landwirten für Fragen zur Verfügung. Wenn es die Bedingungen und die Witterung zulassen, zeigen wir verschiedene Verfahren im praktischen Einsatz. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sollten bis dann bekannt sein und somit kann man sich über die Umsetzung in der Praxis Gedanken machen. Ein besonderes Augenmerk wollen wir vom BBZN Hohenrain auf die betriebswirtschaftlichen Aspekte richten. Welche Möglichkeiten gibt es? Wann ist ein überbetrieblicher Einsatz sinnvoll? Lohnt sich die Anschaffung oder ist die Zusammenarbeit mit einem Lohnunternehmer effizienter?

Bei der Abdeckung der Güllesilos geht der Kanton Luzern weiter als der Rest der Schweiz. Was bedeutet dies für die Landwirte konkret?

Der Kanton Luzern geht nicht weiter als andere Kantone. Er setzt die Vorgaben der Luftreinhalteverordnung (LRV) im Rahmen des Massnahmenplanes Luftreinhaltung nur schneller um. Die Güllelager werden in drei Prioritäten eingeteilt. Die Priorisierung basiert darauf, dass Ammoniakemissionen umso höher ausfallen, je grösser die Oberfläche der Güllebehälter ist und Schweinegülle deutlich mehr Ammoniak emittiert als reine Rindergülle. Der ersten Priorität werden daher grosse Lager mit Durchmesser über 13,4 m mit mehrheitlich Schweinegülle zugeordnet. Die Dienststelle Umwelt und Energie (UWE) schreibt nach dieser Priorisierung ab Herbst 2020 die Betreiber dieser Güllelager an. Die ordentliche Sanierungsfrist ab der definitiven Verfügung beträgt drei Jahre.

Markus Bucheli arbeitet seit knapp einem Jahr als Luzerrner Fachexperte Ammoniak am Standort des BBZN Hohenrain.