2019 hat der Bundesrat beschlossen, die Treibhausgasemissionen bis 2050 auf Null zu senken. Dazu gehört auch der Ausbau von Photovoltaik (PV)-Anlagen in der Schweiz. 2020 wurden rund 22'400 neue Anlagen zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien gefördert. In diesem Jahr soll der Ausbau von PV-Anlagen weiter verstärkt werden. Für die Förderung stehen 470 Millionen Franken zur Verfügung.

Die Investition in PV-Anlagen zeigt sich vor allem für Landwirte rentabel mit einem grösseren Stromverbrauch. Dies geht aus einem Gespräch mit Nathanaël Gobat hervor. Er ist Co-Geschäftsführer von Agro-Clean-Tech, der Energieberatungsagentur der Schweizer Landwirtschaft.

Nathanaël Gobat, welche Möglichkeiten der Unterstützung bietet der Bund für PV-Anlagen?
Nathanaël Gobat: Die Pronovo, Vollzugsstelle für Förderprogramme erneuerbarer Energien, unterstützt bundesweit PV-Anlagen mit einer Einmalvergütung (EIV). Diese ist ein einmaliger Förderbeitrag, der je nach Typ und Leistung der Anlage zwischen 10 und 25 % der Investitionskosten deckt. Davon gibt es zwei Programme – für kleine PV-Anlagen mit einer Leistung von weniger als 100 kWp (KLEIV) und für grosse PV-Anlagen mit einer Leistung ab 100 kWp (GREIV). Die Rentabilität der EIV ist dabei sehr abhängig vom Strompreis des Verteilnetzbetreibers. Ein Online-Rechner gibt eine Vorstellung von der Höhe der Förderung, abhängig von der installierten Leistung, dem Datum der Inbetriebnahme und dem Typ. Bis 2022 werden bereits angemeldete PV-Anlagen noch durch die alte Förderung, die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), unterstützt. Neue Anlagen werden allerdings nicht mehr in dieses Fördersystem aufgenommen.

Auf landwirtschaftlichen Betrieben erfolgt die Mehrheit der PV-Installationen im Rahmen des Eigenverbrauchs. Das heisst, ein Teil der Netzentnahme (Tagesverbrauch) wird durch Eigenproduktion (Eigenverbrauch) ersetzt und der Überschuss wird exportiert und an den Verteilnetzbetreiber zu einem Preis von etwa 10 Rp./kWh verkauft.

Steigt also das Interesse nach alternativer Stromerzeugung in der Landwirtschaft?
Im Allgemeinen sind die Landwirte sehr an PV als Quelle der Stromerzeugung interessiert. Es gibt keine genauen Zahlen, aber es wird geschätzt, dass zwischen 10 und 25 % der Betriebe PV-Installationen besitzen.

Warum würden Sie Schweizer Landwirt(innen) raten, in PV-Anlagen zu investieren?
Ich empfehle Landwirt(innen) dann PV zu installieren, wenn sie einen Stromverbrauch von über 10'000 kWh/Jahr haben (Rentabilität in weniger als zwölf Jahren). PV ermöglicht es, Energieunabhängigkeit zu erlangen und die Energiekosten zu senken. Der CO2-Ausstoss wird allerdings nicht reduziert. Paradoxerweise emittiert die Photovoltaikproduktion mehr CO2 als der Schweizer Stromproduktionsmix.

Eine richtig dimensionierte PV-Anlage (Eigenverbrauchsquote zwischen 40 und 60 %) ermöglicht es, mit der Einmalvergütung (EIV) die Investition in sieben bis neun Jahren rentabel zu machen. Der Vorteil für einen Landwirt ist auch, dass er die Stromkosten für die nächsten 20 Jahre gut im Griff hat  – die Produktionskosten von 7 bis 9 Rp./kWh werden zum Zeitpunkt der Investition festgelegt und bleiben für 20 Jahre bestehen, während der Strompreis in 20 Jahren unbekannt ist.

Was empfehlen Sie Landwirten vor der Installation?
Bevor eine PV-Anlage installiert wird, sollte vorgängig versucht werden, den Stromverbrauch durch kostengünstige Massnahmen innerhalb von weniger als fünf Jahren zu senken (Beleuchtung, Rohrisolierung, Pumpentausch, etc.). Diese Massnahmen sind sogar kostengünstiger als eine PV-Anlage und sollten daher zuerst umgesetzt werden. Zudem sollte der Tag- und Nachtverbrauch bestimmt werden. Das typische Lastprofil (Tag/Nacht-Anteil) eines Betriebs ist 50/ 50. Man sollte versuchen, den Nachtverbrauch auf den Tag zu verlagern. Nach all diesen Schritten ist es notwendig, die PV-Anlage entsprechend dem verbleibenden Tagesverbrauch zu dimensionieren. Natürlich würde ich den Landwirtinnen und Landwirten auch raten, mehrere Angebote von Installateuren einzuholen (Preis- und Materialvergleich).

Interview (schriftlich)