Güterzusammenlegungen sind bekannt. Dass Waldparzellen umgeteilt werden, hingegen weniger. Doch genau das hat die Waldgenossenschaft Lyss mit dem Projekt Waldvermessung vor. Der Lysser Wald wurde bislang nicht vermessen, was jedoch vom Bund gefordert ist. Im Wald des Gemeindegebietes gibt es viele kleine Parzellen. Die Vermessung wird daher sehr aufwendig und entsprechend kostenintensiv. Jürg Schneider, Berater der Lysser Waldeigentümer, erklärt, dass er sich als ehemaliger Leiter der Waldabteilung Mittelland mit dem ehemaligen Revierförster Andreas Ammann dafür eingesetzt hatte, dass vor einer Neuvermessung das Eigentum möglichst bereinigt werden soll. Denn die Vermessung alleine bringe Waldeigentümern und Waldbewirtschaftung keine Vorteile. So entstand das Projekt. Profitieren würde die Gemeinde durch geringere Kosten, aber auch die Waldeigentümerinnen, die danach eine grössere, statt mehrere kleinere Bewirtschaftungsflächen hätten.
Weiterführung steht still
Seit über drei Jahren ist die Genossenschaft daran, das Projekt aufzugleisen. Die Covid-19-Situation verhinderte aber vergangene Woche eine ausserordentliche HV, an der die Mitglieder den definitiven Startschuss hätten geben müssen. Um das Projekt weiter voranzutreiben sei eine HV mit Anwesenheit der Mitglieder laut Statuten unabdinglich, erklärt der Sekretär Bruno Affolter auf Anfrage. «Solange sind uns die Hände gebunden, und das Projekt liegt auf Eis.»
Bis 1992 waren Waldzusammenlegungen ein Fördertatbestand im eidg. Forstpolizeigesetz. Im eidg. Waldgesetz, gültig ab 1993, wurde dieser Artikel gestrichen. Seither wurden keine neuen, freiwilligen Waldzusammenlegungen mehr gestartet. Eben bis jetzt. Jürg Schneider hatte in verschiedenen Funktionen bereits bei früheren Waldzusammenlegungen mitgewirkt. Grundlagen seien noch vorhanden, mussten aber den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden, erklärt er.
Kostenverteiler nach Vorteil
Der Perimeter des Lysser Projekts umfasst eine Fläche von 139 Hektaren. 236 Grundbuchparzellen verteilen sich auf zirka 90 Eigentümer. Da es Eigentümerinnen gibt, die zwei oder mehrere Parzellen zusammenhängend haben, zählt das Projekt zirka 170 Bewirtschaftungseinheiten. Die Kostenschätzung für das gesamte Projekt beläuft sich auf 150 000 Franken. Die Verwaltungskosten sind dabei nicht eingerechnet. Diese werden über die laufende Rechnung abgewickelt. Ausserdem werden Mehr- und Minderzuteilungen der Waldwerte separat abgerechnet. Eine Bestandesaufnahme jeder Parzelle würde zu Beginn des Projekts gemacht werden. Die Kosten des Verfahrens würden nach den Vorteilen, welche die Umteilung für die einzelnen Waldbesitzer mit sich bringt, verteilt. Je höher die Vorteile, desto höher auch die Kosten. Als Vorteile gelten:
- Reduktion von Bewirtschaftungseinheiten
- Verbesserung der Form
- Verbesserung der Erschliessung
Die Kosten sind noch unklar
Dazu kommen die allgemeinen Vorteile: Vermarchung, Bereinigung der Dienstbarkeiten, Abgabe der Unterhaltspflicht. Als mögliche Grössenordnung kann gesagt werden, dass ein Waldeigentümer, welcher nur eine Parzelle besitzt und diese kaum verändert zurückerhält, nur mit den allgemeinen Werten belastet wird. «Ein Waldeigentümer mit alt vier Bewirtschaftungseinheiten und neu einer Bewirtschaftungseinheit muss mit Kosten von dreimal 1700 Franken, also mit 5100 Franken rechnen» heisst es in den Unterlagen zur ausserordentlichen HV.
Da sich die Kosten für die Verbesserung der Erschliessung und der Form erst aus der effektiven Anzahl Fälle ergibt, die noch nicht bekannt sind, sind diese Zahlen nur eine Schätzung. Der genaue Kostenverteiler wird durch die Schatzungskommission dann am Schluss des Verfahrens erstellt. Dieser war ursprünglich für 2022 vorgesehen gewesen. Aber ohne Startschuss ist nun auch das Ende nicht absehbar.