Das Obligatorium für emissionsmindernde Ausbringverfahren beim Güllen, beispielsweise mit dem Schleppschlauch, wurde schon vor Jahren angekündigt, gleichwohl gibt es noch einige offene Fragen.  

Die Zentralschweizer Kantone kündigten bereits an, dass sie die Umsetzung gemeinsam und koordiniert angehen wollen. Ziel seien einheitliche Regeln und schlanke Prozesse. Vergangene Woche traf sich die Konferenz der Zentralschweizer Landwirtschaftsämter (Kolas-Z), um darüber zu beraten. In der Folge wurden nun erste Beschlüsse gefasst und auf Anfrage der BauernZeitung zugestellt.

Betriebe erhalten Pläne

Demnach werden die betroffenen Flächen und Betriebe durch die Kantone auf Basis der verfügbaren Agrardaten bzw. Flächendaten berechnet. Die Mitteilung der Auflagen an die Betriebe erfolge spätestens im Rahmen der Strukturdatenerhebung 2022, gemäss den dann deklarierten Betriebsdaten. Die Abläufe zwischen den Kantonen könnten jedoch variieren. Es bestehe aber in allen Kantonen die Absicht, den Betrieben konkrete Pläne zur Verfügung zu stellen. Die Informationskampagne durch die Kantone werde somit fortgeführt und verstärkt.

Mit Anzeigen ist zu rechnen

Im Jahr 2022 gebe es noch keine Sanktionen von Direktzahlungen. «Allerdings muss bei Nichteinhaltung mit einer Anzeige und strafrechtlichen Konsequenzen gerechnet werden». Es werde 2023 keine verlängerte Übergangsfrist bei Wartefristen auf bestellte Geräte geben.

Einzelbetriebliche Ausnahmebewilligungen würden von den Kantonen geprüft. Es sei vorgesehen, dass diese nach erfolgter Berechnung der Flächen voraussichtlich, wie die Strukturdaten, digital erfasst/eingereicht werden können. Die Behandlung der Gesuche erfolge in gegenseitiger Absprache zwischen den Kantonen.

Die Anforderungen an Geräte zur emissionsmindernden Ausbringtechnik seien in der Vollzugshilfe «Nährstoffe und Verwendung von Düngern in der Landwirtschaft» erläutert. Eine Liste mit bewilligten Geräten/Typen werde nicht erstellt.

Arbeitsgruppe eingesetzt

Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Zentralschweizer Landwirtschaftsämter, erarbeitet nun in den nächsten Wochen weitere technische und organisatorische Grundlagen wie Berechnungsart, betroffene Kulturcodes, Verfahren bei einer Ausnahmebewilligung, Aufzeichnungsanforderungen und Kontrollen.

Die Arbeitsgruppe wird geleitet von Thomas Wiederkehr, Vorsteher des Zuger Landwirtschaftsamts. Er tausche sich laufend mit dem Generalsekretariat der Kolas und den anderen Kolas-Regionen aus.  Er animiert zur Mithilfe bei Vollzug: Alle Fragen, Inputs, Anmerkungen und auch kreative Ideen zum Vollzug nehme ich gerne auf.»