Neue Anhänger müssen aufgrund neuer EU-Vorschriften seit Mai 2019 mit Zweileiter-Bremssystemen ausgerüstet sein und entweder pneumatisch oder hydraulisch betrieben werden. Bei der Kombination von älterem Traktor mit neuem Anhänger oder umgekehrt gab es bislang Schwierigkeiten, denn eine einheitliche Regelung fehlte (die BauernZeitung berichtete hier, hier und hier). Aus Landwirtschafts- und Landtechnikkreisen war immer wieder zu hören, das Bundesamt für Strassen (Astra) müsse unbedingt Klarheit schaffen.  

Astra unterstützt Anliegen

Verbände und Organisationen aus der Land- und Forstwirtschaft haben deshalb beim Astra eine befristete Übergangsregelung beantragt, dass neuere Anhänger mit hydraulischen Zweileiterbremsen (H2L) an älteren Traktoren mit nur hydraulischen Einleiterbremsen (H1L) zugelassen würden.   

«Das Astra unterstützt das Anliegen», schreibt dessen Medienstelle auf Anfrage der BauernZeitung. Die Hersteller von Anhänger-Bremsanlagen hätten die Zweileitungssysteme dahingehend entwickelt, dass die Anhänger auch am Anschluss für ein Einleitungs-Bremssystem angeschlossen werden können. «Die Funktionen der nicht benutzten zweiten Hydraulikleitung werden mit einem elektrischen Kabel gesteuert», erläutert das Astra.  Die im Zweileitungssystem vorgeschriebenen Hilfs- und Notbremsfunktionen blieben somit erhalten.

Die entsprechende Übergangsregelung ist noch nicht in trockenen Tüchern. Der Entwurf befindet sich aktuell in der Konsultation bei den interessierten Kreisen.

Achslast acht Tonnen

Folgendes wären die Voraussetzungen für die Kombination einzelner Anhänger mit H2L-Bremssystem an Traktoren einem mit altrechtlichem Anschluss für H1L-Bremssystem: 

  • Zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 40 km/h.
  • Die Erklärung des Herstellers oder des Inverkehrbringers des Anhängers, dass dessen Bremssystem für das Anschliessen an einem Zugfahrzeug mit H1l-Anschluss geeignet ist, wird im Fahrzeug mitgeführt
  • Die Achslast des Anhängers beträgt nicht mehr als acht Tonnen. Sie  darf bis zwölf Tonnen betragen, wenn die Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeugkombination auf höchstens 30 km/h begrenzt ist.
  • Auch bei abgestelltem Motor wird mit der Bestätigung der Feststellbremse des Zugfahrzeugs automatisch die Bremse des Anhängers wirksam.
  • Verfügt der Anhänger über einen Druckspeicher, wird  bei ungenügendem Druck im Sichtfeld des Fahrerplatzes eine Warnung angezeigt

Befristet bis Ende 2025

Die Übergangsregelung würde per sofort in Kraft treten und wäre befristet bis am 31. Dezember 2025. «Die Übergangsregelung kann die Beschaffung von Anhängern und Zugfahrzeugen zeitlich entkoppeln und damit zu einer rascheren Verbreitung der neuen, sichereren Anhängerbremsen beitragen», schreibt das Astra. Der Einsatz von altrechtlichen Fahrzeugkombinationen mit Einleitungs-Bremssystemen könne damit schrittweise reduziert werden. Nicht zuletzt würde damit bei leichten und mittelschweren Anhängern eine sicherheitstechnisch höherwertige Alternative zur Auflaufbremsanlage geschaffen.

Nun liegt der Ball bei Verbänden und Organisationen.