Ein entsprechender Online-Artikel auf bauernzeitung.ch wurde rege aufgerufen und die Kommentare in den sozialen Medien liessen nicht auf sich warten. Sollen gerade Bauernfamilien, die doch am meisten «Chrampfen», abends nicht in einen Pool hüpfen dürfen?
Selbst das Bundesamt für Raumentwicklung schreibt auf seiner Webseite unmissverständlich: «Vorsicht beim Erwerb von Grundeigentum und beim Bauen ausserhalb der Bauzone». Baubewilligungen ausserhalb der Bauzone seien an strenge Voraussetzungen geknüpft. Die Landwirtschaft hat diese Wahl in der Regel nicht, sie arbeitet und wohnt nun mal ausserhalb der Bauzone. Zugegeben: Damit sind auch Privilegien verbunden. Nicht umsonst sind solche Wohnlagen gesucht und stark im Trend.
Der saisonale Pool ist noch erlaubt
Swimmingpools gelten heute also als nicht zonenkonform und nicht standortgebunden in der Landwirtschaftszone. Standortgebunden seien dagegen gemäss der «umfassenden und seit dreissig Jahren gefestigten Praxis des Bundesgerichts und der Kantonsgerichte zum Beispiel Grundwasserfassungen, Antennen, Trafostationen, oder Bienenhäuser», heisst es in Luzern. Mehrere Gerichtsentscheide würden diese Auslegung des Raumplanungsgesetzes bestätigen, bekräftigt das zuständige Amt. In der Praxis wurden schon länger keine festen Anlagen mehr bewilligt, erlaubt sind nur sogenannte saisonale Pools, welche im Winter wieder abgeräumt werden. Diese brauchen auch keine Baubewilligung. Möglich sind allenfalls noch Teichanlagen, die auch zum Schwimmen benutzt werden dürfen. Die meisten Kantone verfügen bei solchen Teichen aber recht strenge Auflagen, etwa an die Einpassung in die Landschaft oder eine ökologisch wertvolle Bepflanzung. Der Badespass ist kaum so ungetrübt wie in einem Pool.
Die Kantone sind streng
Eine Umfrage der BauernZeitung bei kantonalen Bauämtern zeigt, dass das Raumplanungsgesetz scharf umgesetzt wird. Die Begründungen, warum Swimmingpools ausserhalb der Bauzone nicht bewilligungsfähig sind, ähneln sich. Unterschieden wird, ob der Pool zonenfremd – also bei nicht nichtlandwirtschaftlich genutzten Höfen oder ohne Tierhaltung mit erforderlicher Anwesenheit – ist oder nicht. Bei zonenfremden Objekten geht gar nichts. Zonenkonforme Bauernhäuser, wo die Bewohner also beispielsweise Milchvieh halten und sich zudem kein Schwimmbad in zumutbarer näherer Umgebung befindet, können in einigen Kantonen auf Ausnahmeregelungen hoffen. So etwa in St. Gallen. Und grundsätzlich auch im Kanton Bern oder im Aargau. Allerdings habe es einen solchen Ausnahmefall in den letzten Jahren nicht mehr gegeben, heisst es beim zuständigen Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Aargau, vielsagend.
«Weder standortgebunden noch zonenkonform»
Der Grund aber, warum ein kleiner Swimmingpool nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich sein soll, ist nicht ganz klar. Pools seien ein «fremdes Element im ländlichen Umfeld» heisst es etwa aus Zug. Sie würden «in der Landwirtschaftszone nicht als landwirtschaftlich notwendig erachtet», findet der Kanton Luzern. Sie seien «weder standortgebunden noch zonenkonform», also für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung nicht notwendig, tönt es aus Obwalden. Swimmingpools dürften den Rahmen dessen, was man als notwendig unter zeitgemässem Wohnen verstehen könnte, übersteigen, fasst es ein Architekt und Raumplaner zusammen. Irgendwie scheinen also auch weiche Faktoren in die Paragrafen hineinzuspielen. Soll sich die staatlich unterstützte Landwirtschaft ein wenig sichtbaren Luxus leisten dürfen? Aufgeführt wird zudem das Argument des Landschaftsschutzes. Gut eingebettete Pools sind aber von Weitem kaum sichtbar. Am ehesten noch aus der Vogelperspektive. Aber wer heutzutage noch zum Spass in ein Flugzeug steigt, sollte sich vom moralischen Standpunkt her nicht um den Landschaftsschutz kümmern.
Bauen ausserhalb der Bauzone ist und bleibt also unter Druck, etwa bei der zugestandenen Wohnfläche oder der Optik. Swimmingpools sind da nur eine Randnotiz oder vielleicht die Spitze des Eisbergs. Oder wie der Raumplaner eines Bergkantons zum Thema Pools auf Bauernhöfen amüsiert sagte: «Solche Anfragen sind bei uns doch höchst selten».