Wer Angestellte beschäftigt, muss einige Pflichten erfüllen, so aufgrund des Arbeitsrechts oder aufgrund der Bestimmungen des Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrechts. Auf nationaler Ebene beobachtet die Tripartite Kommission des Bundes den Arbeitsmarkt und auch mögliche Schwarzarbeit. Diese hat Untersuchungen einzuleiten in Branchen, in denen vermehrt Verstösse gegen die orts- und berufsüblichen Löhne vermutet werden.
Lohn muss ortsüblich sein
Die Kontrollen erfolgen in Koordination mit den Kantonen. Im Kanton Luzern sorgt die vom Regierungsrat gewählte Tripartite Kommission für die Umsetzung der Bundesbestimmungen. Diese besteht aus Vertretern der Arbeitgeberschaft, Arbeitnehmerschaft und des Kantons.
Sie hat dafür zu sorgen, dass die ortsüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden und kein Lohn- und Sozialdumping aufkommt. In Branchen mit Normalarbeitsverträgen, beziehungsweise ohne allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen, sind Kontrollen durchzuführen. Die Sekretariatsarbeit wird durch die kantonale Industrie- und Gewerbeaufsicht (Kiga) der Dienststelle Wirtschaft, Soziales, Arbeit (WAS) wahrgenommen.
Landwirtschaft wieder im Fokus
Dieses Jahr stehe die Landwirtschaft schon wieder im Fokus für Kontrollen, nachdem diese Branche schon im Vorjahr genauer kontrolliert wurde, weiss Werner Hüsler, Leiter Personalvermittlung des Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverbands. Er hat jährlich rund 700 Kontakte für Fragen, Beratungen oder Vermittlung von Arbeitsverhältnissen in der Landwirtschaft, auch ausserkantonal. Hüsler weist darauf hin, dass von den Kontrollbestimmungen alle Arbeitgeber betroffen sind, welche Schweizer oder ausländische Angestellte beschäftigen, und sei es auch nur zeitlich befristet.
Es gab wenig Verfehlungen
Üblicherweise würden die Branchen seines Wissens nur alle vier Jahre kontrolliert, sagt Werner Hüsler. Für ihn ist unklar, wieso denn die Arbeitsverhältnisse in der Landwirtschaft 2021 schon wieder unter die Lupe genommen würden, zumal es seines Wissens wenig Verfehlungen gebe.
Diskussionen und Unklarheiten könne es gelegentlich geben wegen unkorrekten Lohnabrechnungen, unbefriedigender Unterbringung von Angestellten, beispielsweise in Containern, oder auch, weil die Sozialversicherungen nicht korrekt abgerechnet wurden.
Politisch unter Druck stehen landwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse allerdings seit Jahren wegen langen Arbeitszeiten oder den gegenüber anderen Branchen eher tieferen Löhnen. In einigen Kantonen laufen auch Bestrebungen, die Normalarbeitsverträge Landwirtschaft zu revidieren.
Auf Anfrage weist die im Kanton Luzern zuständige Dienststelle WAS darauf hin, dass die Tripartite Kommission des Bundes bestimmt habe, dass die Landwirtschaft nach 2020 auch 2021 Fokusbranche für Kontrollen sei, ohne Gründe zu nennen. Kontrolliert würden zirka 50 Betriebe mit Arbeitnehmenden im Verlaufe dieses Jahres, diese würden zufällig ausgewählt. Genauer angeschaut würden die Lohn- und Arbeitsbedingungen, durch die Kiga oder in deren Auftrag durch den Kontrollverein Paricontrol.
Kooperative Betriebsleiter
Bei den Kontrollen im Vorjahr konnte festgestellt werden, dass die Bedingungen grossmehrheitlich eingehalten wurden und die verantwortlichen Betriebsleiter sehr kooperativ gewesen seien, erklärt Martin Bucherer vom WAS wira, welchem die Arbeitsmarktaufsicht unterstellt ist. Beanstandet werden musste, dass bei 14 Arbeitnehmenden 2020 der orts- und branchenübliche Lohn unterschritten wurde, allerdings nicht in missbräuchlicher Weise. Problemfelder bei landwirtschaftlichen Arbeitsverhältnissen seien die Lohnhöhe oder die Meldung der Arbeitnehmenden aus EU- und Efta-Ländern bei Arbeitseinsätzen bis 90 Tage im Jahr. Teils werde das Meldeverfahren nicht korrekt eingehalten.
Martin Bucherer weist im Hinblick auf die anstehenden Kontrollen in der Luzerner Landwirtschaft darauf hin, dass diese jeweils nicht lange dauern, wenn alles eingehalten und kooperiert werde. «Die Kontrolleure versuchen so gut wie möglich, auf den Arbeitsbetrieb Rücksicht zu nehmen.» Die Arbeitnehmenden würden in Ausnahmefällen direkt interviewt. Meist reiche aber das Gespräch mit einer verantwortlichen Person.