Es geht voran auf der Walliser Autobahn: Ende März hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) das Plangenehmigungsverfahren für den Autobahnabschnitt durch den bekannten Pfynwald abgeschlossen. Damit sei ein «wichtiger Meilenstein» gesetzt, schreibt der Kanton Wallis in einer Medienmitteilung. Das nun genehmigte Projekt gilt allerdings als umstritten.
Wichtigste Verkehrsader im Wallis
Die Autobahn A9, die im Oberwallis auch die Rhone-Autobahn genannt wird, ist die wichtigste Verkehrsader im Rhonetal – allerdings ist sie noch nicht fertiggestellt. Realisiert worden sind bislang erst einzelne, noch unverbundene Teilstrecken. Eine besondere Hürde im Ausbau der A9 stellt das Teilstück zwischen Siders Ost und Leuk/Susten Ost dar, also ausgerechnet der Teil, der über die innerkatonale Sprachgrenze hinweg führt.
Knacknuss Pfynwald
Diese geplante Teilstrecke soll durch den Pfynwald verlaufen, einen der grössten zusammenhängenden Föhrenwälder Europas und Naturschutzgebiet von nationaler Bedeutung. Um diesem Schutzstatus Rechnung zu tragen, sollen rund drei Viertel der 8,5 km langen Neubaustrecke in unterirdisch gedeckten Einschnitten oder in Tunnels verlaufen. Der Pfynwald liegt auf einem riesigen Schuttkegel, der sich im Lauf der Jahrtausende aus dem Erosionsmaterial aus dem nahen Illgraben gebildet hat. Dieses Wildbachtal gehört mit mehreren Murgängen pro Jahr zu den aktivsten Murganggebieten der Alpen.
Ein besonderer Betrieb
Auf dem rund 10 Quadratkilometer grossen Gebiet des Pfynwaldes ist mit dem Pfyngut auch ein Landwirtschaftsbetrieb angesiedelt. Die Landgut Pfyn AG wurde 1941 gegründet; der Betrieb sollte während der «Anbauschlacht» zur Landesversorgung dienen. Nach Kriegsende wurde das Pfyngut von verschiedenen Verwaltern geführt und entwickelte sich von einem auf die Kriegswirtschaft fokussierten Landgut hin zu einem ökologisch und ökonomisch produzierenden Betrieb. Seit 2003 leitet Thomas Elmiger den Hof; seit 2010 pachtet und bewirtschaftet er das Pfyngut gemeinsam mit seiner Frau Sonja.
Mit der Unterstützung von einer Handvoll Angestellten halten Elmigers rund 100 Milchkühe und 40 Mastmuni, dazu kommen knapp 60 Aufzuchtrinder. Weiter bewirtschaften sie rund 10 ha IPS-Weizen, 8 ha AOP-Roggen, 7 ha Mais und 12 ha Kartoffeln, die sie zu gut 60 Prozent selbst vermarkten. Dazu kommen 55 ha Wiesland und 10 ha ökologische Ausgleichsfläche.
Pfyngut vom Bau tangiert?
Wie stark der geplante Autobahnbau seinen Betrieb erfassen wird, kann Thomas Elmiger aktuell noch nicht im Detail absehen, wie er gegenüber der BauernZeitung erklärt: «Es laufen im Moment noch verschiedene Verfahren; mehrere Einsprachen von unterschiedlicher Seite sind hängig. Der Autobahnbau wird das Pfyngut massiv beeinträchtigen.» Es würden rund 25 ha bzw. ein Viertel seiner landwirtschaftlichen Nutzfläche zur Deponie des anfallenden Aushubs benötigt, sagt Elmiger. Diesen gelte es dann sauber zu bewirtschaften und dabei dem korrekten Wiederaufbau des Ackerbodens Rechnung zu tragen, sagt Elmiger. Eines steht auf jeden Fall bereits jetzt fest: «Wir werden während der rund zehnjährigen Bauzeit sicher mit starken Lärm- und Staubimmissionen zu rechnen haben.» Angesichts der Grossbaustelle in unmittelbarer Nähe würden die Arbeit und das Leben auf dem Betrieb auf jeden Fall zu einer grossen Herausforderung, ist sich der Landwirt sicher.
Entschädigungsfrage nicht geregelt
Trotzdem hofft Elmiger, dass er seinen Betrieb in etwa so wie heute, jedoch mit einem um einen Drittel reduzierten Tierbestand weiterführen können wird: «Wir sind zuversichtlich, dass wir alle unsere Kulturen reduziert weiterführen und unsere Angestellten trotz allfälliger Einschränkungen weiter beschäftigen können. Eine grosse Knacknuss bleibt aber die Entschädigungsfrage, die es mit den Verantwortlichen der Autobahn A9 noch zu regeln gilt.»
Hängige Einsprachen
Obwohl die Plangenehmigungsverfügung des UVEK erteilt wurde, ist im Wallis nicht alles eitel Sonnenschein: Rund 40 Einsprachen konnten nicht bereinigt werden und wurden im Zug der Verfügung beurteilt, wie der Kanton in einer Mitteilung schreibt. Diese Verfügung könne nun vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten und anschliessend auch noch mit einer Beschwerde an das Bundesgericht weitergezogen werden.