Auf dem Tisch liegt ein Strafbefehl. Bauer Daniel Bürgi (Name von der Redaktion geändert) wird Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Überlassen einer nicht vorschriftsgemässen Fahrzeugkombination vorgeworfen. Passiert ist das Ganze auf dem Weg in die nahe gelegenen Käserei, wo Bürgi oder seine Frau die Milch in einem Tank hinfahren. Als Zugfahrzeug benützen sie dafür einen Quad – ein Kleinmotorfahrzeug. Dieser Quad erfüllt, wie das auf vielen Betrieben so ist, noch zahlreiche weitere Aufgaben auf dem Hof und ist dadurch auch täglich im Einsatz.

Im Strafbefehl steht, dass die Fahrzeugkombination nicht in vorschriftsgemässem Zustand war. Genauer gesagt, war am Quad eine Anhängerkupplung für eine Anhängelast bis 500 kg angebracht. Das steht sogar explizit neben der Kupplung angeschrieben. Bürgi hat diese etwa nicht selber angebracht, sondern den Quad entsprechend ausgerüstet gekauft. Bei diesem Fahrzeugtyp ist aber nur eine Anhängelast von 136 kg zugelassen. Zu wenig also für den Milchtransport.

War nicht geprüft

«Bei gehöriger Sorgfalt hätte die beschuldigte Person feststellen können, dass die Anhängerkupplung durch die zuständige Behörde nicht geprüft worden war und im Fahrzeugausweis keine Anhängelast eingetragen ist, weshalb kein Anhänger hätte mitgeführt werden dürfen und das Fahrzeug nicht den Vorschriften entsprach», steht im Strafbefehl weiter. Daniel Bürgi muss 200 Franken Busse bezahlen. Der Schuldspruch hat aber keinen Eintrag im Strafregister zur Folge. Die Kosten des Verfahrens in der Höhe von 150 Franken hat er ebenfalls zu tragen. Innert zehn Tagen nach Erhalt des Strafbefehls kann er Einsprache machen. Das hat er aber nicht im Sinn. Stattdessen hat er den Quad sofort verkauft und sich einen neuen zugelegt, der eine höhere Anhängelast aufweist und den er dadurch auch für den Gang in die Käserei nutzen kann.

Abhängig von Saison

Daniel Bürgi ist seiner Meinung nach mit einem blauen Auge davon gekommen. Nach dem Auftritt der Polizei auf dem Käsereiweg hatte der Milchproduzent mit weitreichenderen Konsequenzen gerechnet.

Mit diesem Vorfall ist der Landwirt kein Einzelfall. Immer wieder kommt es bei landwirtschaftlichen Transporten zu Beanstandungen. Die Widerhandlungen hätten einen gewissen Saisonalitätsbezug, heisst es bei der Medienstelle der Kantonspolizei Bern auf Anfrage der BauernZeitung. «In der Erntephase treffen wir vermehrt Fahrzeuge an, die überladen sind», sagt der Mediensprecher. Die Rechtsgrundlagen seien bekannt und für alle zugänglich. So sei es eben auch ratsam, den Fahrzeugausweis vor dem ersten Einsatz zu konsultieren, um zu sehen, ob die geprüfte Anhängelast überhaupt für den vorgesehenen Transport ausreichend sei, erklärt der Medienverantwortliche weiter.

«Mir ist das ehrlich gesagt gar nie in den Sinn gekommen. Da stand ja 500 kg neben der Kupplung. Für mich war klar, dass dies für einen Käsitransport vollumfänglich genügt», sagt Daniel Bürgi. Das wird ihm aber nicht mehr so schnell passieren, wie er meint.