«Brandschutzvorschriften in der Landwirtschaft», hiess der Titel der diesjährigen Januartagung des Bauernverbands Appenzell Ausserrhoden (BVAR). «Ein brandaktuelles Thema», bemerkte dessen Präsident Beat Brunner. Nur wenige Tage zuvor war in Schwellbrunn ein Wohnhaus mit angebautem Stallgebäude abgebrannt.
Brandschutz beginnt mit der Planung
In der Schweiz gibt es seit 200 Jahren Brandversicherungen. In Appenzell Ausserrhoden wurde sie an der Landsgemeinde von 1841 beschlossen. Daniel Imper, Leiter Prävention Brandschutz der Gebäudeversicherung Assekuranz, hob hervor: «Brandprävention beginnt schon bei der Planung.» Dazu gehören das Erstellen eines Schutzkonzeptes mit den notwendigen Massnahmen wie Fluchtwegen und Brandabschnitten, damit sich ein Feuer weniger schnell ausbreiten kann.
Bei landwirtschaftlichen Gebäuden mit einem Volumen unter 3000 Kubikmeter reichen Brandabschnitte. Bei grösseren Gebäuden oder bei zwei verschiedenen Nutzungsobjekten, z. B. zwischen Stall und Wohnhaus, braucht es eine Brandschutzmauer. Ebenfalls bei Räumen für die Maschinen oder Haustechnik ist eine Brandschutzmauer notwendig, da sie dem Feuer länger standhält. Imper wies ausserdem darauf hin, dass es auch für die Tiere einen Fluchtplan brauche. «Am besten ist ein Weg, den die Tiere kennen, zum Beispiel der Weideausgang», so Imper.
Brände könnten verhindert werden
Häufige Brandursachen sind Mängel an Apparaten und Installationen. Ein kleinerer Teil ist auf die unsachgemässe Verwendung von Apparaten (Elektrizität) und ein kleinerer Teil auf Blitzschlag zurückzuführen. Teilweise bleibt die Ursache aber auch unbekannt. Die Schadenssumme aus der Landwirtschaft lag bei der Assekuranz 2020 bei 701’000 Franken.
Die Sorgfaltspflicht ist ein entscheidender Faktor bei der Brandprävention. Elektroinstallationen sind bei unsachgemässer Wartung eine besonders grosse Gefahr. Wenn man mit offenen Augen durch Stall und Hof geht, lassen sich Risiken einfach und günstig minimieren.
- Sicherungskasten: Ein Schaltschrank sollte immer zu und im besten Fall abgeschlossen sein. FI-Schutzschalter einmal pro Jahr prüfen.
- Steckdosen: Kaputte oder abgeschlagene Verschlussdeckel ersetzen. Stromkabel ausstecken, wenn es nicht gebraucht wird.
- Kabel: Elektrokabel sind keine Aufhängevorrichtung. Leitungen am besten in Kabelschächte oder -kanäle einziehen. Kaputte und ausgefranste Kabel auswechseln.
- Lampen: Kaputte Schutzgläser unverzüglich ersetzen. Bei Scheinwerfern ist nur noch LED-Technologie erlaubt. Herkömmliche Halogenscheinwerfer sind nur in Ausnahmefällen im Aussenbereich zugelassen (z. B. für Hofplätze).
Saubere Erdung erspart viele Probleme
Streuströme haben zwar nicht direkt mit Brandschutz zu tun, sind aber ein sehr aktuelles Thema. Elektroinspektor Christian Näf zeigte auf, wann es zum Problemen kommen kann und welche Lösungsansätze es gibt. Die Ursache ist relativ simpel: Wenn die Gebäude nicht sauber geerdet sind, fliesst der Strom nicht durch die Elektroinstallationen. Es gibt Berührungsspannungen, auch für Tiere. «Wir haben heute viel Metall in den Landwirtschaftsbauten. Darum ist es enorm wichtig, dass alle Gebäude miteinander verbunden und sauber geerdet sind», sagte Näf.
Ein besonderes Augenmerk gilt An- oder Umbauten. Dort, wo es noch Stoffdrähte hat, sind diese zu ersetzen. Baumeister und Maurer sind darauf zu sensibilisieren, dass schon beim Bau alles miteinander verbunden wird. Eine weitere Empfehlung Näfs ist, alle Gebäude mit einem FI-Schutzschalter zu schützen. Wenn diese Massnahmen gegen Streuströme nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, einen Isolierstock einzubauen.
Eine saubere Erdung ist auch bei Solaranlagen wichtig, dann gibt es auch keine Probleme mit Kriechstrom. Elektrofelder treten maximal bis 1,5 Meter unter der Anlage auf, also in genügend grossem Abstand zu den Tieren. Näf wies darauf hin, dass Wechselrichter und Batterieanlagen an einer Aussenwand, maximal 2 Meter ab Boden, angebracht werden müssen. Für Wechselrichter in Gebäuden braucht es einen separaten, staubfreien Raum.
Vorsorgliche Einsatzpläne für Bauernhöfe
Walter Hasenfratz berichtete von Feuerwehreinsätzen auf Landwirtschaftsbetrieben. «Für gefährdete Objekte wie Bauernbetriebe werden vorsorglich Einsatzpläne gemacht», erklärte der Feuerwehrinspektor. Auf diesen Plänen werden die Lage des Betriebes, Zufahrtsstrassen, der nächste Hydrant usw. eingetragen. «Falls ein Schadenereignis eintritt, sind wir sofort im Bild, welche Infrastruktur uns erwartet.»
Ein Problem bei abgelegenen Betrieben ist, dass es oftmals keine Hydranten hat. «Dann müssen wir Wasser aus Bächen oder Teichen entnehmen oder Schläuche verlegen.» Hasenfratz empfiehlt Betrieben mit eigenem Wasserreservoir, eine Löschwasserkammer einzubauen. Das sei keine grosse bauliche Massnahme und werde von der Assekuranz subventioniert.
Dafür gibt es Subventionen
Für Brandschutzverbesserungen können teilweise Hilfsgelder bezogen werden. Subventionsberechtigt sind bei der Assekuranz ausschliesslich freiwillige Brandschutzverbesserungen in bestehenden Gebäuden oder Investitionen in Löschwasseranlagen. Die Verbesserungen müssen durch die VFK-Brandschutzvorschriften verlangt werden und eine wesentliche Verbesserung des Personen- und Gebäudeschutzes darstellen.
Brandmelde- und Löschanlagen: zwischen 20 und 30 %.
Blitzschutzanlagen: zwischen 20 und 25 %.
Brandmauern: zwischen 10 und 30 %.
Ersatz von Löschwasseranlagen: zwischen 5 und 20 %.
Neubau von Löschwasseranlagen: zwischen 10 und 30 %.
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Tierrettungen sind ein Risiko
Eine Herausforderung für die Feuerwehr sind Tierrettungen, die unter Umständen auch gefährlich werden können. «Bei solchen Einsätzen involvieren wir immer die Besitzer, sofern dies möglich ist», sagte Walter Hasenfratz. «Stiere holen wir nicht aus den Ställen, das ist zu gefährlich.» Auch die Bergung kann eine grosse Belastung sein. «Das sind keine schönen Bilder und bringen die Rettungskräfte schon mal an ihre Grenzen.»
Bei Silo- oder Heustockerwärmungen legte Hasenfratz den Anwesenden nahe, die Feuerwehr möglichst früh beizuziehen. «Dann kommen ein bis zwei Mann alle paar Tage auf den Betrieb und messen die Temperatur.» Wird ein Heustock zu warm, kann die Feuerwehr mit Heugeräten die Wärme raussaugen und später wieder Frischluft reinblasen. «Das können wir aber nur machen, wenn wir früh genug dran sind», betonte Hasenfratz. Er riet allen Anwesenden, eine Heuversicherung abzuschliessen. Diese muss allerdings über eine Privatversicherung abgeschlossen werden.


