Der Wunsch nach administrativer Vereinfachung in der Branche ist nicht neu. Bereits 2016 hat der Bund mit einer Umfrage in Erfahrung bringen wollen, wo denn die grossen administrativen Lasten für die Bäuerinnen und Bauern liegen. Eine davon sei die Suisse-Bilanz. Jedes Jahr müssen die Betriebsleitenden die Daten für deren Berechnung aufs Neue eingeben. Nun soll das der sogenannte Suisse-Bilanz-Schnelltest ändern. Dieser wird heuer erstmals im Gelan-Gebiet, also in den Kantonen Bern, Freiburg und Solothurn, getestet. Geplant ist, dass bereits 2023 der Suisse-Bilanz-Schnelltest schweizweit zum Einsatz kommt und die Landwirte damit administrativ entlastet werden.
Nur noch Mineraldünger erfassen
Die Vereinfachung sei simpel, erklärt Johannes Hunkeler vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) auf Anfrage. «Die Daten zur Berechnung werden zu einem grossen Teil aus den Strukturdaten bezogen», sagt er. Das heisst, für die Berechnung werden die Strukturdaten (Flächen und deklarierte Durchschnittsbestände der Tiere) sowie Hoduflu-Lieferungen direkt von Gelan in den Schnelltest übertragen. Bewirtschaftende müssen nur den Mineraldüngereinsatz des Vorjahres zusätzlich erfassen. Diese Dünger werden dann in GVE umgerechnet und bilanziert. Im System ist ein Grenzwert hinterlegt. Dieser Wert zeigt dem Landwirt auf, ob er vom Berechnen der ganzen Suisse-Bilanz befreit ist. In diesem Fall muss er die vollständige Variante nicht mehr rechnen und erhält einen entsprechenden Ausdruck, den er im Fall einer Betriebskontrolle vorlegen kann. Wird der im System hinterlegte Wert allerdings überschritten, braucht es dennoch eine vollständige Berechnung der Suisse-Bilanz. Die Kontrolle des Schnelltests erfolgt im Rahmen der üblichen ÖLN-Kontrolle.
Am 5. Februar öffnet das Zeitfenster
Die Vereinfachung geht nun in den drei erwähnten Kantonen in die Testphase. Am 5. Februar öffnet das Zeitfenster für die Strukturdatenerhebung im Gelan-Gebiet. Dann können die Landwirte erstmals das Häkchen zur vereinfachten Version setzen. Bestimmte Betriebe, wie beispielsweise Bewirtschaftende im ersten Übernahmejahr, sind mangels Daten des Vorjahres vom Schnelltest ausgenommen. Die Befreiung ist zudem nur für die Suisse-Bilanz im Rahmen des ÖLN und nicht für die Futterbilanz für GMF gültig. Für GMF muss nach wie vor eine Futterbilanz gerechnet werden.