Gewiss, es gibt dringendere Probleme. Aber nach der heissen Woche muss Platz sein für das Thema Swimmingpool. Diese sind ausserhalb der Bauzone nicht erwünscht. Mehrere entsprechende Gerichtsurteile haben den Kanton Luzern nun dazu bewogen, die «Wegleitung für das Bauen ausserhalb der Bauzone» anzupassen.
Pools sind zonenfremd
«Ein Swimmingpool wird in der Landwirtschaftszone nicht als landwirtschaftlich notwendig erachtet», heisst es bei der Luzerner Dienststelle Raum und Entwicklung (Rawi) auf Anfrage. «Luzern hat die Praxis per 1. Januar 2020 angepasst», so Roland Emmenegger, Leiter Baubewilligungen. Unter Swimmingpool werden fest installierte Anlagen zusammenfasst. Nicht davon betroffen sind etwa die bewilligungsfreien saisonal aufgestellten Gartenpools. Auch der Zuger Baudirektor Florian Weber spricht von einem «fremden Element im ländlichen Umfeld», das sei auch in Zug nicht zugelassen. Mathias Ming, Baukoordinator Kanton Obwalden, präzisiert, dass das Verbot generell auch für nichtlandwirtschaftliche, sprich zonenfremde Wohnhäuser gelte.
Ausnahmen werden höchstens gemacht, wenn sich bei zonenkonformen Wohnhäusern in der Landwirtschaftszone der Bedarf nach einem eigenen privaten Schwimmbad begründen lässt. Ähnlich handhabt dies der Kanton Aargau, der nach der Praxis seines Regierungsrats ausschliesslich bei zonenkonformen Wohnhäusern, also wenn wegen Tierhaltung ein erhöhter Überwachungsbedarf besteht, eine Ausnahme macht. Und zwar dann, wenn sich der Bedarf des Bauern nach einem Swimmingpool neben der grossen Entfernung zum nächsten öffentlichen Schwimmbad mit betrieblichen Abläufen begründen lässt. Allerdings habe es einen solchen Ausnahmefall in den letzten Jahren nicht mehr gegeben, schreibt Anita Pednekar, Leiterin des juristischen Stabs, auf Anfrage.
Kaum ein Thema sind Swimmingpools in Uri und Nidwalden
Swimmingpools würden nicht erwähnt im Merkblatt für das Bauen ausserhalb der Bauzone, heisst es in Uri. «Der Bau massiver Swimmingpools auf Urner Bauernhöfen war in den letzten 30 Jahren aber auch nicht wirklich ein Thema», weiss Fachstellenleiter Paul Walker vom Amt für Raumentwicklung. Markus von Holzen, Raumplaner beim Kanton Nidwalden, spricht von «äusserst seltenen Anfragen», welche bislang immer ablehnend beantwortet wurden. Diese seien nicht zonenkonform und dürften den Rahmen dessen, was man unter «nötig für das zeitgemässe Wohnen», verstehen kann, übersteigen, sagt der Architekt.
Teich als Alternative
Nebst den saisonalen Pools gibt es die Teichanlage. Mehre angefragte Kantone machen explizit darauf aufmerksam. «Im Einzelfall könnte eine Teichanlage als ökologische Aufwertung zugelassen werden», schreibt der Zuger Baudirektor. Dieser könnte auch als Naturschwimmbecken genutzt werden. Die Anforderungen sind recht hoch. Etwa bei der Einpassung in die Landschaft oder der Bepflanzung.
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