Auf vielen Bauernhöfen wurde das Wasser knapp im trockenen Jahr 2018. So auch bei Familie Haas vom Krummbaum in Hellbühl. Normalerweise liefere die eigene Quelle drei bis fünf Minutenliter, im Herbst war es nur noch ein halber Liter.
Wenig Wasser entnommen
Mit Ende der Grasfütterung sei der Wasserbedarf der Kühe erheblich gestiegen, berichtet Walter Haas. So wurde Ende November während einigen Tagen vom nahen Rotbach Wasser entnommen. Mit einem Plastikschlauch füllte er zweimal täglich einen 600-Liter-Transporttank, ohne Pumpe, wie Haas betont. Allerdings wurde dies beobachtet. So tauchte eines Tages der Umweltpolizist auf, machte Fotos vom Tatort und protokollierte den Sachverhalt. Es kam zur Anzeige und Haas erhielt einen Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft: 300 Franken Busse und 370 Franken Verfahrenskosten.
Tränken ist Gemeingebrauch
Das liess Walter Haas nicht auf sich sitzen, machte sich schlau im Vorschriftendschungel und erhob Einsprache: Gemäss Luzerner Wassernutzungs- und Wasserversorgungsgesetz Paragraf 6 darf einem Gewässer Wasser zum gewöhnlichen Gemeingebrauch entnommen werden. Das gilt für Schöpfen ohne besondere Einrichtungen und explizit für das Tränken von Tieren. Entnahmen über dem Gemeingebrauch und mit Pumpen sind aber bewilligungspflichtig.
Vergangenen Montag erhielt Haas eine Vorladung ans Bezirksgericht Kriens, wo der Fall behandelt wurde. Dieser endete mit einem Freispruch. Haas rät gleichwohl, grössere Wasserentnahmen jeweils vorher gut abzuklären.