Zwar wurden in den vergangenen Wochen erst rund 100 Kontrollen auf den Aargauer Bauernhöfen durchgeführt, wo erstmals auch auf die neuen Gewässerschutz-Kontrollpunkte geachtet wurde. Das seien deutlich weniger als 20 Prozent der insgesamt für dieses Jahr geplanten Grundkontrollen, sagt Raphael Müller von der Aargauer Kontrollorganisation Agricon.
Die Ölfässer schützen
Dennoch zeichne sich bereits ab, wo die Mängel beziehungsweise «Nichtkonformitäten» liegen. Nämlich bei der Lagerung von Treibstoffen, Fetten und Ölen sowie beim Betankungsplatz.
Das sei eigentlich auch so erwartet worden, meint Müller. Gemäss den definierten Kriterien haben nämlich nicht nur – wie schon länger obligatorisch – grosse Dieseltanks in einer Wanne zu stehen, sondern auch Ölfässer und Fette. Schmierstoffe als Einzelgebinde ab 20 Litern müssten durch eine Auffangwanne geschützt sein, erklärt Müller. Allerdings könne auch ein geschlossener Raum ohne Löcher und Risse im Boden und mit einer Türschwelle als Wanne akzeptiert werden.
Festgestellt wurden teils auch undichte Bodenbeläge bei Betankungsplätzen, diese müssten befestigt sein. Die Behebung dieser Mängel bei Treibstofflagern sei meist mit wenig Aufwand möglich. Die Bauern erhalten dafür je nach Situation eine Frist von drei bis sechs Monaten, erklärt Müller.
Gülleentnahme in Ordnung
Klar seien bei den Kontrollen auf den Höfen auch weitere Punkte festgestellt worden, wo die 13 Kriterien gemäss den neuen Gewässerschutzkontrollen noch nicht erfüllt waren. So beispielsweise bei Waschplätzen, welche nicht konform entwässern. Sind bauliche Mängel zu beheben, werde meist eine Frist von einem halben bis einem Jahr für die Behebung eingeräumt. Weniger problematisch seien Gülleentnahmeplätze, nachdem es dazu eine Präzisierung für den Vollzug gab: So gilt nur mehr als Mangel, wenn bei solchen Plätzen ein Schacht vorhanden ist und so ein Verschmutzungsrisiko für Gewässer besteht. «Das hat die Situation stark entspannt.»
Erst sehr vereinzelt sei im Aargau die Entwässerung von Laufhöfen beanstandet worden, erklärt Müller. Allerdings werde diese Beurteilung meist bei den Winterkontrollen vorgenommen, zumal aktuell viele Laufhöfe während der Weidesaison gar nicht belegt sind. Mit harten Sanktionen müssen die Bauern im Rahmen der neuen Gewässserschutzkontrollen noch nicht rechnen. «Bei einer fristgerechten Erledigung der Mängel wird die Kontrolle abgeschlossen.»
Rundgang machen
Um bereit für die Gewässerschutzkontrolle zu sein, empfiehlt Stephan Furrer von Qualinova den Bauern, in aller Ruhe rechtzeitig vorher einen Betriebsrundgang zu machen und folgende Fragen zu klären:
- Sind die Anlagen (Güllelagerraum, Siloanlagen, Waschplätze, Laufhöfe, Weideeingänge, Tränkestellen, Betankungsplatz, Lagerung von Treibstoffen) funktionstüchtig?
- Besteht irgendwo eine Gefährdung von Gewässern?
Die Betriebsleitenden sollten sich selber Lösungsvarianten überlegen und Fragen für die Kontrolle notieren.
Dunkelziffer bei Einlaufschächten
Die Gewässerschutzkontrollen würden sehr gut funktionieren, und die Betriebsleitenden seien recht gut im Bild, erklärt Stephan Furrer von der Kontrollorganisation Qualinova. Bisher habe es noch keinen Mangel gegeben, der zu Sanktionen oder einer Verfügung geführt hätte. Kontrolliert wurden bis Ende Juni 317 Betriebe in der Zentralschweiz. Davon wurden auf 57 Prozent «Nichtkonformitäten» festgestellt. Die Betriebe hätten Fristen von ein bis zwölf Monaten für deren Behebung bekommen. Auch in der Zentralschweiz führen die Lagerung von Stoffen (40 Prozent aller Fälle) und die Betankungsplätze
(22 Prozent) die Mängelliste an. Je nach Region seien auch die Auflagen für Laufhöfe (13 Prozent), die Mistlagerung
(11 Prozent) und Waschplätze
(9 Prozent) ein Thema. Kaum ein Problem sei die Igluhaltung oder die Siloballenlagerung. Hingegen würden Einlaufschächte im Feld derzeit noch eine Dunkelziffer darstellen, weil nur die sichtbaren Quellen Eingang in die Statistik finden. Furrer ist überzeugt, dass im Verlaufe der Jahre wohl noch weitere Einlaufschächte auffallen werden.
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