Grundeigentümer können im Kampf gegen invasive gebietsfremde Organismen zu einer Bekämpfungspflicht oder Unterhaltungspflicht verpflichtet werden. Das sieht die Revision des eidgenössischen Umweltschutzgesetzes vor, das sich gegenwärtig in Vernehmlassung befindet. Ob diese Revision mit der vorgesehenen Bekämpfungspflicht auch die Kantonsflächen betrifft? – das wollten drei bäuerliche Kantonsräte in einer Anfrage an die Zürcher Kantonsregierung wissen.

Vorbehalte angemeldet

«Der Kanton wäre hinsichtlich der Kantonsflächen als Grundeigentümer gleich betroffen wie der Bund, die Gemeinden oder Private», heisst es in der Antwort der Regierung an SVP-Kantonsrat Daniel Wäfler, dem Erstunterzeichner der Anfrage sowie an seine Ratskollegen Martin Hübscher (SVP) und Robert Brunner (Grüne). Und wie andere Kantone hat auch der Kanton Zürich in seiner Stellungnahme gegen diesen Passus Vorbehalte angemeldet: «Der Regierungsrat fordert in seiner Stellungnahme insbesondere einen stärkeren Einbezug der Kantone in dieser Frage und beurteilt die möglichen Kostenfolgen der Revision kritisch», ist der Antwort der Regierung zu entnehmen.

Ja mit Einschränkungen

Die drei Fragesteller wollen aber auch wissen, wie es der Kanton mit der Bekämpfung von invasiven Neophyten auf seinen eigenen Flächen hält. «Grundsätzlich werden sämtliche Flächen von Neophyten freigehalten», heisst es in der regierungsrätlichen Antwort. Das treffe insbesondere auf Flächen des Natur- und Heimatschutzfonds zu, auf landwirtschaftliche Flächen sowie auf Flächen und Bauten im Gesundheitsbereich und auf universitäre Gärten und Parks. Allerdings ist die grundsätzliche Bekämpfung von Neophyten mit Einschränkungen verbunden: «Entlang der Staatsstrassen oder auf kantonalen Gewässergrundstücken (860 Kilometer Ufer) kann die vollständige Freihaltung aller Flächen aufgrund mangelnder Mittel nicht gewährleistet werden.» Die zuständigen Stellen würden Prioritäten setzen: Sie halten besonders schützenswerte Gebiete von Neophyten frei oder bekämpfen besonders schädliche Neophyten in allen Gebieten.

 

«Befallsdruck erhöht sich»

«Der Kanton gibt unumwunden zu, dass er aufgrund mangelnder Mittel seine Flächen nicht von Neophyten freihalten kann», sagt Daniel Wäfler. Damit werde der Befallsdruck auf Landwirtschaftsflächen indirekt erhöht, hält der Erstunterzeichner der Anfrage an die Zürcher Regierung fest.
Wäfler attestiert dem Kanton Zürich zwar, dass er über eine wirksame Strategie zur Bekämpfung von Neophyten verfügt. Er fordert aber, dass diese nun umgesetzt werden müsse – noch bevor alle Flächenbesitzer die teuren Folgen einer wohl schärfer werdenden eidgenössischen Gesetzgebung zu tragen hätten.
Daniel Wäfler überlegt sich deshalb, ein Postulat zur Neophytenbekämpfung einzureichen. Dies mit dem Ziel, dass der Kanton genügend Mittel für eine optimale Neophytenbekämpfung erhält. Die Antwort der Regierung zeige, dass eine stete konstante Bekämpfung von Neophyten billiger sei, als wenn man zuwartet, bis stark befallene Flächen vorhanden sind.

 

Kanton leistet Unterstützung

Wie der Regierungsrat in seiner Antwort festhält, unterstützt der Kanton jene Zürcher Gemeinden, die über ein eigenes Neobiota-Konzept verfügen und die Bekämpfung auf gemeindeeigenen Flächen in einem mehrjährigen Programm auf eigene Kosten angehen. Etwa, indem der Kanton auf seinen eigenen Flächen in solchen Gebieten die Bekämpfung im gleichen Masse vorrangig angeht wie die Gemeinden. Oder, indem er bei Auseinandersetzungen mit privaten Grundeigentümern vermittelt und zu einer verstärkten Bekämpfung von Neophyten motiviert.

1000 Franken pro Hektare

Aus der regierungsrätlichen Antwort geht auch hervor, dass die Bekämpfung von Neophyten eine aufwendige Angelegenheit ist, die ins Geld geht. Auf stark befallenen Flächen können sich die Kosten pro Hektare demnach auf 1000 Franken pro Hektare und Jahr belaufen. Wenn das Ziel darin besteht, Bestände weiter so zu verkleinern bis nur noch vereinzelte Pflanzen auftauchen, reduzieren sich die Kosten auf etwa 100 Franken pro Hektare. Die Kosten für eine Dauerkontrolle beziffert der Regierungsrat auf etwa 10 Franken pro Hektare und Jahr. Ermittelt wurden diese Zahlen auf Basis der anfallenden Kosten in Gemeinden, die aktiv bei der Bekämpfung von Neophyten sind und auf Basis des 2017 lancierten Projekts «Gemeinsam gegen Neophyten im Repischtal». Der Regierungsrat betont in seiner Antwort jedoch auch, dass die Kosten je nach Art, Lage und Bekämpfungsart unterschiedlich sind.