Mindestens 27 500 ha Fruchtfolgeflächen (FFF) muss der Kanton Luzern nachweisen können. Das schreibt der Bund in seinem Sachplan FFF vor. Derzeit seien es noch etwa 27 540 ha, heisst es im Erläuterungsbericht «Eignungsgebiete für grossflächige Bodenverbesserungen zur Kompensation von Fruchtfolgeflächen», den der Kanton im Januar publiziert hat. Offensichtlich werden die Flächen aufgrund der nach wie vor intensiven Bautätigkeit knapp. Ohne Gegenmassnahme unterschreitet der Kanton das Mindest-Soll bald.
Karte im Geoportal
Der Schutz des Kulturlands und vor allem der FFF hat in der Raumplanung einen grösseren Stellenwert erhalten. Und auch das Stimmvolk will mehr Bodenschutz. So wurden im vergangenen November die Luzerner Kulturland-Initiativen abgelehnt, der Gegenvorschlag fand aber Zustimmung. Grundsätzlich sind gemäss Planungs- und Baugesetz bei Einzonungen oder Bauten ausserhalb der Bauzone die Beanspruchung von FFF zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, müssen die Verluste minim gehalten und kompensiert werden. Dazu hat der Kanton nun Gebiete definiert, die sich für Bodenverbesserungen eignen. So können Fruchtfolgeflächen, welche künftig verloren gehen, kompensiert werden.
1450 ha geeignet
Die inzwischen im Geoportal aufgeschaltete Karte zeigt 91 potenzielle Gebiete auf, insgesamt wurden so von der Luzerner Dienststelle Umwelt und Energie (UWE) unter Beizug von weiteren Dienststellen 1450 ha definiert. Durchschnittlich ist ein Eignungsgebiet 16 ha gross.Neue FFF soll vor allem auf Böden geschaffen werden, die früher durch menschliche Tätigkeit verändert wurden. Beispielsweise drainierte ehemalige Moorböden oder Abbau- und Ablagerungsstandorte, die ungenügend rekultiviert wurden. Allerdings gebe es gerade in ehemaligen Moorgebieten häufig Nutzungskonflikte. Das gilt beispielsweise für die Wauwilerebene, die nicht auf der Karte ist. In der Vergangenheit seien von Planungsbüros oder Landwirten oft Bodenverbesserungen auf Flächen initiiert worden, welche sich für die Realisierung gar nicht geeignet hätten, heisst es im Erläuterungsbericht.
Ohne Grundeigentümer
Die Ausscheidung erfolgte aufgrund von vorhandenen Karten und Datengrundlagen, heisst es in der Medienmitteilung. Eine explizite neue Bodenuntersuchung fand nicht statt, die flächige Bodenkartierung dürfte sich im Kanton noch über Jahre hinziehen. Auch die Grundeigentümer wurden in die Ausscheidung nicht einbezogen. Die Gebiete, mindestens 5 ha gross, wurden auch nicht parzellenscharf abgegrenzt. Es seien aber grundsätzlich geeignete Flächen definiert worden, bei denen das Konfliktpotenzial mit anderen Interessen, so aus der Landwirtschaft, des Natur-, Landschafts-, Gewässer- und Bodenschutzes sowie der Archäologie minimal sei.
Erst ein Planungsinstrument
Die Übersicht diene «primär Projektierenden zur einfachen Evaluation und Planung von Bodenverbesserungen». Falls eine solche an einem konkreten Standort angegangen werden soll, seien «die Grundeigentümer frühzeitig einzubeziehen und weitere Interessen abzuklären, die einer Bodenverbesserung entgegenstehen können». Schliesslich brauche es für solche Projekte jeweils auch eine Baubewilligung. Bodenverbesserungen seien im Übrigen auch ausserhalb der definierten Eignungsgebiete zulässig. Gehäuft definiert wurden geeignete Gebiete in der Region Triengen, um Grosswangen, Ruswil, Sempach und Hildisrieden. Der Kanton will grundsätzlich den im Gegenvorschlag versprochenen besseren Bodenschutz auch durch eine Revision der Planungs- und Bauverordnung erreichen. Dazu ist eine Vernehmlassung geplant. Josef Scherer