Beim Verkauf von Landwirtschaftsland an die Öffentlichkeit sei bisher die Fairness auf der Strecke geblieben, meinte Landwirt Martin Birrer, FDP, Emmen. Bei Enteignungen stehe meist kein Realersatz zur Verfügung, und die Landabgeber würden vom Staat mit wenigen Franken abgespiesen. Auch Bäuerin Marlis Krummenacher, CVP, Root, wies darauf hin, dass inzwischen der Bund und weitere Kantone die Ansätze erhöht hätten und den dreifachen Schatzungswert zahlen, also bis zu 27 Franken pro m2.
Entschädigung anpassen
Die beiden Kantonsräte hatten in zwei Postulaten eine bessere Entschädigung beim Erwerb von Landwirtschaftsland für Infrastrukturbauten verlangt. Die Regierung wollte diese lediglich teilweise erheblich erklären. Geltend gemacht wurden finanzielle Gründe, wenn den Bauern mehr für Land bezahlt werden müsse, könne das jährlich bis zu 1,6 Millionen Franken mehr kosten. Hingewiesen wurde auch auf rechtliche Unsicherheiten, zumal schon der Bundesrat die vom Parlament beschlossene Revision des Entschädigungsgesetzes als verfassungswidrig bezeichnet hatte. Der Regierungsrat wäre aber bereit gewesen, ab sofort bei allen Landerwerbsverträgen eine Vertragsklausel aufzunehmen, damit bei späteren Entschädigungsanpassungen diese rückwirkend geltend gemacht werden könnten. Das genügte dem Kantonsrat aber nicht, er beschloss sehr deutlich und parteiübergreifend– mit Ausnahme der SP – die volle Überweisung als Postulat. Die Regierung muss nun die Entschädigungspraxis anpassen, um mindestens den dreifachen Schätzungswert.
Ende Mai hatte schon der Schwyzer Kantonsrat gegen den Willen der Regierung eine Motion für bessere Entschädigungen von Landwirtschaftsland im ähnlichen Rahmen angenommen.
Bauern früher einbeziehen
Im Luzerner Kantonsrat wurde in der Juni-Session eine Motion der Kommission Verkehr und Bau angenommen, welche eine Anpassung des Systems für den Landerwerb verlangt. Grundeigentümer sollten früher in den Prozess einbezogen werden, und das soll verbindlich im Gesetz geregelt werden, deshalb eine Motion, begründete Kommissionspräsident Pius Kaufmann, CVP. Heute erfolge der Einbezug der Betroffenen viel zu spät und diese müssten erst noch Einsprache machen. Schon bei der Planauflage sollte ein Entwurf über den Landerwerb vorliegen. Auch hier wollte die Regierung dies lediglich als Postulat entgegennehmen.