Weil die Umweltverbände das Referendum gegen die Revision des Schweizer Jagdgesetzes ergriffen haben, kommt die Vorlage vor das Volk. Die Abstimmung hätte eigentlich schon am 17. Mai stattfinden sollen; wegen der Massnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus wurde der Urnengang jedoch auf den 27. September verschoben. Sechs Wochen vor dem Stichtag sind die Befürworter der Revision bereit für die finale Phase.
SBV unterstützt Ja-Parole
Neben dem Verband Jagd Schweiz und der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete gehört auch der Schweizer Bauernverband (SBV) zu den Befürwortern der Revision. «Entgegen der Behauptungen der Umweltverbände handelt es sich bei der Revision nicht um ein ‹Abschussgesetz›, sondern vielmehr um ein ‹Schutzgesetz›», versichert Urs Schneider, der stellvertretende Direktor des SBV und Mitglied der Kampagnenleitung. Mit der Anpassung des Gesetzes könnten die kantonalen Behörden zeitnah und mit weniger bürokratischem Aufwand auf mögliche Probleme mit schadenstiftenden oder Konflikte verursachenden Wildtieren reagieren. Der Artenschutz werde auch mit der Revision gewahrt. Als Interessensvertretung der Schweizer Bauern positioniere sich der SBV entsprechend im Lager der Befürworter.
Manifestation in Bern
Zur Sensibilisierung der Bevölkerung und zur Mobilisierung der Sympathisanten plant der SBV für den 4. September eine «Manifestation» auf dem Bundesplatz in Bern. An der Kundgebung würden Delegationen aus allen Kantonen teilnehmen, um zu verdeutlichen, dass es bei der Abstimmung um ein nationales Anliegen gehe, verrät Urs Schneider. Mehrere Redner, darunter Markus Ritter, Präsident des SBV, würden die Positionen der bäuerlichen Befürworter darlegen. Um das Anliegen der Bauern zu veranschaulichen, werde man potenzielle Wolfsbeute mitbringen: Schafe, Ziegen und Rinder. Auch ein Pferdefuhrwerk werde vor Ort sein, um zu zeigen, dass in Deutschland kürzlich zwei Pferde gerissen worden seien.
Verschiedene Änderungen
Die Revision des bestehenden Jagdgesetzes betrifft mehrere Punkte, von denen die meisten wenig Anlass zur Diskussion geben. So werden mit der Revision beispielsweise die Jagdbanngebiete in Wildschutzgebiete umgewandelt, in denen neben dem Jagdverbot weitere Regeln zum menschlichen Verhalten gelten. Die Lebensräume der Wildtiere sollen besser vernetzt werden, wofür der Bund und die Kantone finanzielle Mittel bereitstellen. In diesem Sinne sollen etwa neue Wildtierkorridore und Übergänge bei Strassen und Bahnlinien erstellt werden. Eine weitere Änderung betrifft die gegenseitige kantonale Anerkennung der Jagdprüfungen, womit der heutigen Mobilität Rechnung getragen werden soll.
Debatte um den Wolf
Für zahlreiche hitzige Diskussionen sorgt die «Motion Engler». Der schon 2015 vom Parlament angenommene Vorstoss des Bündner Ständerats Stefan Engler (CVP) soll das Zusammenleben von Wolf und Bergbevölkerung künftig besser regeln. Dazu will der Bund den Wolf – und im Übrigen auch den Steinbock – zu einer geschützten, aber regulierbaren Art erklären. Die Entscheidungskompetenz über Abschüsse ginge mit der Revision an die Kantone über. Auch Regulationsabschüsse aus Rudeln sollen künftig einfacher vorgenommen werden können, noch bevor Schäden entstehen. Diese Abschüsse bleiben aber auch im revidierten Gesetz an Bedingungen geknüpft und müssen gegenüber dem Bund vorab begründet werden. Ausserdem dürfen Abschüsse nur durch die Wildhut vorgenommen werden.