Ragen die spitzen Zinken des Kreiselschwader horizontal in die Strasse, so müssen sie mit einem Schutz gesichert werden. Stehen sie aber schräg oder gar vertikal, so bergen sie bei einem Verkehrsunfall weniger Verletzungsrisiken. Ragen zwei Siloballen mit einer Doppelgabel hinten am Dreipunkt geladen über die Traktorenbreite hinaus, so ist dies nicht zulässig. Und ist der Überhang vorne, bei angehängtem Frontmähwerk, ab Lenkrad gemessen länger als vier Meter, so ist ein Kamera-Monitor-System vorgeschrieben.
Mehr Kontrollen
Über diese und viele weitere Situationen mit Landmaschinen im Strassenverkehr wurde an einer praktischen Maschinendemonstration bei der Chamau informiert. Der gut besuchte Weiterbildungsanlass, auch für Agri-Top-Trainer, wurde vom BBZN Schluechthof, Maschinenring und Zuger Verband für Landtechnik organisiert. An vier Posten wurde aufgezeigt, worauf zu achten ist, und es wurde rege über den praktischen Vollzug, beziehungsweise Konsequenzen bei Kontrollen, diskutiert. Gelegentlich war Kopfschütteln oder ein Murren zu vernehmen, weil der Sinn oder der von den Kantonen beziehungsweise der Polizei offenbar teils unterschiedlich gehandhabte Vollzug hinterfragt wurde. Grundsätzlich sei feststellbar, dass in letzter Zeit landwirtschaftliche Gefährte vermehrt kontrolliert und Verstösse auch geahndet werden.
«Die Polizei macht vermehrt Kontrollen.»
Hans Stadelmann, BUL, mahnt zur Einhaltung der Vorschriften.
Versicherung beachten
Hans Stadelmann von der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) wies darauf hin, dass bei einem Unfallereignis eben Fotos erstellt würden. Und wenn sich bei der Analyse zeige, dass die Ladung zu wenig gesichert, das Gefährt zu wenig geschützt oder beleuchtet war, so könne dies zu Haftungsfällen führen, wenn auf Grobfahrlässigkeit geschlossen werde. Allerdings seien auch solche Fälle mit einem Zusatz bei der Haftpflichtversicherung einschliessbar. So könne das Risiko «nicht kennen aller Vorschriften» abgedeckt werden, heisst es in einer aktuellen BUL-Broschüre. Allerdings entlasteten eine korrekte Ausrüstung und korrektes Verhalten im Strassenverkehr bei einem Unfall nicht nur vor Gericht, sondern auch das Gewissen.
Markierung und Beleuchtung
Auf den Strassen seien immer mehr, grössere und schwerere landwirtschaftliche Gefährte unterwegs. Diese legen auch grössere Distanzen zurück. Und generell habe der Verkehr zugenommen, erklärte Markus Arnold vom Strassenverkehrsamt Zug. Deshalb wurden die Auflagen in den letzten Jahren laufend verschärft, denn solche Gefährte auf der Strasse seien für alle Verkehrsteilnehmer eine Herausforderung. Die meisten Beanstandungen gebe es wegen mangelhaften Markierungen und Beleuchtungen, fehlenden Schutzvorrichtungen und ein grosses Thema seien auch die Bremsen, vor allem bei Traktoren mit Anhängern, meinte Arnold (siehe Kasten).
Dauerthema Bremsen
Zu Bremssystemen orientierte Erich Jenny, Geschäftsführer Walter Marolf AG. Sehr problematisch und gefährlich werde es, wenn Traktor und Anhänger unterschiedlich stark bremsen, was vielen Leuten nicht bewusst sei. Kürzere Bremswege brächten mehr Sicherheit, würden aber die Chassis viel stärker belasten. Umrüstungen von Anhängern auf hydraulische Zweileiterbremsen seien kompliziert und kostspieliger, als wenn Druckluftbremsen eingebaut würden. Da sei es wohl kostengünstiger, den Traktor auf pneumatische Bremsen umzurüsten, anstatt mehrere Anhänger auf hydraulische Bremsen, meinte Jenny.
Situation bei den Bremsen
Hydraulische Zweileiter-Bremsen seien nach wie vor nur in sehr wenigen Fällen beziehungsweise nur für vereinzelte Anhänger zugelassen, erklärte Aldo Rui vom SVLT (siehe auch BauernZeitung vom 24. Januar
und 28. Februar). Es sei somit nicht ratsam, in Geräte zu investieren, die derzeit gar nicht immatrikulierbar seien. Dies heisse allerdings nicht, dass hydraulische Bremssysteme keine Zukunft hätten. Im Moment sei es einfach so, dass Ölbremsen meist noch nicht immatrikuliert werden könnten. Es könne aber durchaus sein, dass künftig Systeme prüfbar und somit zulassbar würden. Wer mit Anschaffungen zuwarten könne, solle das tun, rät Rui. «Wer aber aktuell investieren muss, für den gibt es nichts anderes als pneumatische Bremsen.»
Gewichte beachten
Aldo Rui vom Schweizer Verband für Landtechnik (SVLT) erläuterte an einem Traktor mit schwerem Anhänger das komplexe Thema Adhäsionsgewicht, wozu seit letztem Jahr ebenfalls neue Vorschriften gelten. So muss bei Fahrzeugkombinationen das Gewicht auf den Antriebsachsen mindestens 22 Prozent des Betriebsgewichtes betragen. Bei 40-Tonnen-Gefährten sei dies ohne Ballast wie Frontgewicht oder wassergefüllte Reifen kaum erreichbar, meinte Rui. Er riet den Traktorfahrern, die Angaben in den Fahrzeugausweisen zu beachten, die Gefährte zu wiegen und die zulässigen Adhäsionsgewichte zu berechnen. Dazu dienen Tabellen, die SVLT auf der Internetseite aufgeschaltet hat. «Wenn das einem die Polizei erklären muss, kann es teuer werden.»Josef Scherer
Infos in Schüpfheim
Eine Weiterbildungsveranstaltung zu den Neuerungen im Transportwesen in der Landwirtschaft gibt es demnächst auch im Entlebuch. Am Montag, 16. März, 20 Uhr, wird am BBZN Schüpfheim über Bremsen, vorderer Überhang und vieles mehr informiert. Die wichtigsten Änderungen bei Vorschriften werden vorgestellt und praktikable Lösungen besprochen. Dazu referiert Toni Moser, Präsident Luzerner Verband für Landtechnik.