Das Tractor Pulling sorgte Anfang Woche im Luzerner Kantonsrat zwar nicht für rauchende, aber zumindest für rote Köpfe. Die Anfrage von der Ratslinken, bereits länger von der Regierung beantwortet, wurde im Rat diskutiert. Tractor Pulling – ob man nun will oder nicht – tangiert eben auch die Landwirtschaft.

«Wehret den Anfängen»

Obwohl längst nicht alle bäuerlichen Parlamentarier Anhänger des PS-Events sind, sprachen sie sich unter dem Motto «Wehret den Anfängen» klar gegen das Ansinnen von Links aus, solche Events nicht mehr zu bewilligen. Als emotionale Redner traten vor allem Pius Müller (SVP) und Andreas Hofer (Grüne) in Erscheinung. «Die Umweltapostel finden immer einen Grund, etwas zu verbieten», sagte Müller. Für Hofer aber hat die Veranstaltung etwas «abartiges».

Das ganze Surental sei dankbar, wenn das Tractor Pulling nicht mehr bewilligt werde. Andere Redner hoben hingegen den Volksfestcharakter und die wirtschaftliche Bedeutung des Anlasses hervor. Darunter etwa SVP-Vertreter Toni Graber.

Klärendes Gespräch vor dem Herbst geplant

Isabella Schwegler (SP) löste die Debatte mit ihrer Anfrage aus. Einige Ratsmitglieder gehen nun davon aus, dass aus der Anfrage ein Postulat werden könnte. Schwegler kritisierte den ­Regierungsrat für die «oberflächlich» erteilten Bewilligungen solcher Anlässe. Genau hier scheint aber der wunde Punkt zu liegen. «Welche Anlässe könnten noch durchgeführt werden, wenn auf landwirtschaftlichem Land nicht mehr parkiert werden darf?», war zu hören. «Die Konsequenzen eines Verbots wären immens. Grossveranstaltungen wären nicht mehr möglich», fand auch Landwirt Thomas Grüter, CVP. Regierungsrat Fabian Peter wiederholte, dass die Bewilligung kritisch überprüft werde. Dabei gehe es um ein Abwägen zwischen den Vorgaben und dem Unterhaltungswert der Bevölkerung. «Bis im Herbst findet ein klärendes Gespräch mit der Gemeinde, den Dienststellen und dem Veranstalter statt», sagte er. Abzuklären gelte es, wie und ob die Veranstaltung eine Zukunft habe.

Kritische Regierung verweist auf Bundesrecht

In ihrer Antwort schrieb die ­Regierung damals, dass sich die Durchführung von Motorsportveranstaltungen auf gewachsenem landwirtschaftlich genutztem Boden mit den Grundsätzen einer bodenschonenden und nachhaltigen Bodenbewirtschaftung nicht vereinbaren ­lassen. Verwiesen wird auf Bundesrecht, konkret Art. 33 des Umweltschutzgesetzes. «Die Beanspruchung des fruchtbaren Landwirtschaftsbodens durch Tractor Pulling ist eine nicht mit den bundesrechtlichen Vorgaben vereinbare Bodenbelastung.» Die Bewilligung für solche Anlässe müsse deshalb zeitnah kritisch überprüft werden, so die Regierung weiter.