Wer als Landwirt in Luzern in den letzten Jahren ein elektronisches Baugesuch einreichte, der darf sich und seinen Betrieb getrost als «gläsern» bezeichnen. Im Bewilligungsverfahren waren wohl von der E-Mail-Adresse über den Jahrgang der Bäuerin, Anzahl Kinder, Sicherung der Hofnachfolge, Baukosten und bei Ökonomiebauten auch gleich noch ÖLN-Bilanz, Betriebsspiegel mit Pachtflächen und allenfalls eine Umweltverträglichkeitsprüfung während 20 Tagen für jedermann auf der Internetseite der Gemeinde einsehbar.
Motion fordert Datenschutz
Alles bereit zum Herunterladen, weltweit. Die BauernZeitung hat bereits vor einem Jahr ausführlich darüber berichtet. Jetzt wird die Politik aktiv: SVP-Kantonsrätin Barbara Lang hat kürzlich eine entsprechende Motion eingereicht. «Die Regierung wird aufgefordert, die Präzisierung der Erläuterungen zur Planungs- und Bauverordnung anzupassen, damit künftig eine einheitliche Praxis herrscht, in welcher nur noch die amtliche Anzeige online publiziert wird», heisst es im Vorstoss. Dieser wurde von über 30 Parlamentariern mitunterzeichnet, über Parteigrenzen hinweg. Darunter sind viele bäuerliche Politikerinnen und Politiker, aber auch auffallend viele Gemeinderäte. Die Luzerner Vorgehensweise war schon 2017 ein Thema. Eine entsprechende Anfrage von CVP-Kantonsrat Josef Wyss wurde von der Luzerner Regierung aber abgeschmettert.
Ein Luzerner Problem
Ausserhalb von Luzern geht man sensibler um mit den Daten. Auch der Kanton Aargau prüft zwar, künftig Baugesuche online zu stellen. Aktuell sind in den meisten Aargauer Gemeinden nur die rudimentärsten Angaben online (wer baut wo was?). Keinesfalls werde man den Gemeinden aber künftig die Empfehlung abgeben, die kompletten Sätze auf den kommunalen Websites zu veröffentlichen, hiess es beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt. In einem Baugesuch stünden viele personenbezogene Daten, die per se heikel seien. Wer alles sehen möchte, hat zuerst ein Interesse nachzuweisen. Im Kanton Uri werden auf der Website des Kantons unverfängliche Parzellenbilder und Planskizzen zu den Gesuchen hochgeladen. Darunter steht der Vermerk: «Aus Gründen des Datenschutzes werden hier nur die für das Baubewilligungsverfahren relevanten Dokumente publiziert, die vom Gesuchsteller nicht explizit als vertrauenswürdig und nicht öffentlich zugänglich eingestuft wurden. Weitere Dokumente können im Rahmen der Auflagefrist bei der zuständigen Gemeindekanzlei eingesehen werden.»
Auch Datenschützer kritisch
Auch Matthias Schönbächler, Datenschutzbeauftragter des Kantons Luzern, war vor Jahresfrist nicht speziell angetan von der pragmatischen Luzerner Lösung. «Es wäre verhältnismässig, der Gesuchstellerin oder dem Gesuchsteller zumindest die Möglichkeit einzuräumen, sein Baugesuch nicht online zu veröffentlichen», so seine Einschätzung. Es sei nicht nötig, ganze Baugesuche mitsamt Beilagen und frei von jeglichen Sicherheitsmechanismen auf den Gemeindewebsites zu publizieren.
Was elektronisch eingereicht wird, schafft es aber mit ziemlicher Sicherheit auch auf die gemeindeeigene Website, zeigte eine kleine Umfrage der BauernZeitung bei kommunalen Bauämtern. Wer das nicht möchte, soll die Gemeinde – sofern sie zu denjenigen gehört, die alle Baugesuche online aufschaltet – bitten, darauf zu verzichten.