Gute Nachrichten für die Emmentaler-Branche: Das Schweizer Original bleibt in Italien als Emmentaler AOP weiter geschützt. Dies hat die Sortenorganisation Emmentaler Switzerland (ES) laut einer Mitteilung in einer mehrjährigen gerichtlichen Auseinandersetzung erfolgreich durchgesetzt.
Langjährige Verfahren
Mit dem Urteil des obersten italienischen Kassationsgerichts vom Oktober 2022 habe eine über zehn Jahre dauernde Auseinandersetzung um den Schutz von Emmentaler AOP in Italien ihren Abschluss gefunden, so ES.
Bereits die Erstinstanz hatte nach einer Klage von ES in den Jahren 2012 und 2015 bestätigt, dass der Name Emmentaler (in Alleinstellung) in Italien aufgrund des Stresa-Abkommens von 1951 ausschliesslich für das nach Pflichtenheft hergestellte Schweizer Original geschützt ist. Dieses Urteil hat das Mailänder Berufungsgericht in den Jahren 2017 und 2018 bestätigt. Auch das oberste Kassationsgericht bestätigte jetzt mit seinem Urteil den absoluten Schutz von Emmentaler AOP in Italien.
Schadenersatz für ES
Verletzer des Herkunftsschutzes von Emmentaler AOP auf dem italienischen Markt schulden der ES Schadenersatz sowohl für entgangenen Gewinn (Produktbeiträge) als auch für Reputationsschädigung. «Das Urteil ist ein weiterer wichtiger Baustein für den weiteren Ausbau des internationalen Schutzes von Emmentaler AOP», lässt sich Vizedirektor Alfred Rufer in der Mitteilung zitieren. Italien ist für das Schweizer Original der wichtigste Exportmarkt. 2022 wurden über 5700 Tonnen Emmentaler AOP nach Italien exportiert.