Damit schmackhafte Destillate entstehen können, braucht es gute Früchte, die frei von Verschmutzung, Zweigen oder Ästen sind. Aufgesprungene Früchte können zwar verwendet werden, aber nur, wenn sie weder faul, schimmlig noch gärig sind.

Die Anforderungen

Für die diesjährige Ernte hat das Produktezentrum Destillate des Schweizer Obstverbands folgende Richtpreise, geliefert in eigenen Fässern/Gebinden franko Brennerei, mit Brix-Angaben, beschlossen:

  • Brennkirschen, Suisse Garantie, ≥ 18 °Brix, Fr. 1.20/kg.
  • Brennzwetschgen, -pflaumen oder Mirabellen, Suisse Garantie, ≥ 16 °Brix, 60 Rp./kg.
  • Brenn-Williamsbirnen, Suisse Garantie, Kaliber 55+, aussortierte Ware 50 Rp./kg oder ganze Ernte ab Baum 75 Rp./kg.

Ab der Ernte 2020 gelten neue, moderne, für den Tafelmarkt produzierte Tafelkirschen und -zwetschgen nicht mehr als Brennfrüchte. Sie können nicht mehr abgeliefert werden.

Ohne Stiel pflücken

Damit die Destillate einwandfrei werden, gilt es eine Reihe weiterer Anforderungen zu erfüllen. So müssen etwa Kirschen ohne Stiel gepflückt werden und die Früchte müssen vollständig ausgereift sein. Auch darf kein starker Wurmbefall vorhanden sein. Die Gebinde müssen ausserdem sauber sein und sollen im gefüllten Zustand nicht an der Sonne stehen.

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