An den öffentlichen Märkten gehört bisher der Blick ins Maul der Tiere zum Ablauf der Einschätzung. Anhand der Anzahl Schaufeln werden die Tiere in die entsprechenden Schlachtviehkategorien eingeteilt. Doch damit soll ab Neujahr Schluss sein. Neu werden die Alterskategorien der Tiere nach ihrem biologischen Alter bestimmt, also nach dem Geburtsdatum laut Tierverkehrsdatenbank (TVD).

Daten sind vorhanden

Da mittlerweile sämtliche Geburtsdaten von Kälbern und Lämmern in der TVD registriert werden müssen, bestehe heute die Möglichkeit, das genaue Alter der Tiere abzufragen, erläutert Proviande den Systemwechsel in einer Medienmitteilung. Daher habe der Verwaltungsrat von Proviande auf Antrag der Kommission Märkte und Handelsusanzen nach umfangreichen Analysen beschlossen, dem Bundesamt für Landwirtschaft einen Systemwechsel in der Altersbestimmung bei Tieren der Rindvieh- und Schafgattung zu unterbreiten. Mit dem Systemwechsel werden die Kategorien RV Rinder/Jungkühe und SM2 Schafe mit zwei Schaufeln abgeschafft. Grund dafür sei die Tatsache, dass es sich bei beiden Kategorien um keine gezielte Produktionsrichtung handelt.

Kein finanzieller Verlust

Die Überprüfung der wirtschaftlichen Auswirkungen zeige, dass die Produzenten aufgrund des Wegfalls der Kategorie RV keinen Verlust erleiden. Zwar sei der VK-Preis etwas tiefer als der RV-Preis. Andererseits entfalle der Preisabzug für Rinder mit drei bis vier Schaufeln, welche maximal 900 Tage alt sind, und der Gewichtsabzug für Rinder, welche älter als 900 Tage sind.


Die neuen Kategorien beim Schlachtvieh

Gemäss angepasster Verordnung des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) über die Einschätzung und Klassifizierung von Tieren der Rindvieh-, Schweine-, Pferde-, Schaf- und Ziegengattung lauten die Definitionen in Zukunft wie folgt:

Schlachttiere der Rindergattung:
Hier gelten neu folgende Alterslimiten und Kategorien.

  • KV – Kälber bis zum Alter von maximal 240 Tagen.
  • JB – Jungvieh bis 300 Tage, wenn für Weitermast verwendet. Die Einteilung in diese Kategorie darf nur auf überwachten öffentlichen Märkten vorgenommen werden.
  • MT – Stiere 241 bis 540 Tage.
  • MA – Stiere älter als 540 Tage.
  • OB – Ochsen 241 bis 730 Tage.
  • RG – Rinder 241 bis 900 Tage, nicht gekalbt.
  • VK – Kühe älter als 900 Tage sowie gekalbte Rinder unter 900 Tagen.

Schlachttiere der Schafgattung:
Hier gelten neu folgende Alterslimiten und Kategorien. Die Kategorie SM2 wird abgeschafft.

  • LA – Lämmer bis zum Alter von maximal 420 Tagen.
  • SM – Schafe älter als 420 Tage.
  • WP – Weidelämmer, wenn für Weitermast verwendet. Die Einteilung in diese Kategorie darf nur auf überwachten öffentlichen Märkten vorgenommen werden.