Wie bereits berichtet, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 27. Mai die Anpassung verschiedener lebensmittelrechtlicher Verordnungen gutgeheissen. Neben dem Abbau von Handels- und Wettbewerbshemmnissen mit der EU haben die Revisionen das Ziel, den Gesundheitsschutz der Konsumenten zu gewährleisten.

Vermerk «Ohne GVO»

Gemäss bundesrätlichem Beschluss können Produzenten tierische Produkte künftig mit dem Vermerk «Ohne GVO» (gentechnisch veränderte Organismen) kennzeichnen, wenn zur Fütterung keine gentechnisch ver-änderten Pflanzen eingesetzt ­werden. Gleichzeitig will der Bundesrat das Bewilligungsverfahren für Stoffe, die von gentechnisch veränderten Mikroorganismen produziert werden, dem Verfahren in der EU anpassen. Futtermittelzusätze, die ohne GVO hergestellt werden, sind auf dem Markt gar nicht mehr verfügbar. So wird etwa eine Vielzahl von Vitaminen und Aminosäuren – auch für die menschliche Ernährung – mittels gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt.

Für die Stiftung Konsumentenschutz (SKS) kommen die neuen Vorgaben zur GVO-Deklaration einer Täuschung gleich, wie die Stiftung auf ihrer Website schreibt. Der Vermerk «Ohne GVO» erwecke bei den Konsumenten den Eindruck, dass die Herstellung betreffender Produkte gänzlich ohne gentechnisch veränderte Produkte vonstatten gehe.

Ungeachtet dieser Kritik ist die Entwicklung aus Sicht des Schweizer Bauernverbandes (SBV) zu begrüssen. «So eröffnen sich für die inländischen Landwirte dieselben Möglichkeiten, die sich der Konkurrenz im EU-Raum bieten», äussert sich Verbandsdirektor Martin Rufer. Dort finde man längst Produkte, die als GVO-frei gekennzeichnet seien und die deshalb auch von Schweizer Einkaufstouristen häufig gekauft würden.

Einheitliche Lösung

Die Schweizer Bauern können ihre GVO-freien Produkte also ab Juli mit einem entsprechenden Vermerk kennzeichnen und vermarkten. Eine einheitliche Lösung gibt es bislang jedoch noch nicht. Laut Martin Rufer arbeitet die AMS Agro-Marketing Suisse im Moment aber an einer einheitlichen Möglichkeit zur Kennzeichnung.