Im vergangenen Jahr wurden an den öffentlichen Rindviehmärkten 55'271 Tiere gehandelt. Durchgeführt wurden 623 Märkte und im Schnitt wurden pro Marktplatz 89 Tiere aufgeführt. Was auf den ersten Blick stolze Zahlen sind, bedeutet dennoch sinkende Tendenzen. So ist die Anzahl Märkte gegenüber dem Vorjahr um 24 gesunken, die Anzahl Tiere um 4278 Stück. Das ergibt eine Abnahme der Auffuhren von 7,2 %. Dennoch sind die öffentlichen Märkte ein wichtiges Element bei der Preisbildung und bringen Transparenz in die Märkte. Der Anteil der über die öffentlichen Märkte gehandelten Tiere an den gesamten Rindviehschlachtungen liegt bei gut 13 %.

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Mehr Schafe gehandelt

Doch nicht nur Rinder werden an den öffentlichen Märkten gehandelt, auch bei den Schafen sind sie ein wichtiges Instrument. So wird gut ein Viertel aller Schlachtschafe dort gehandelt. Im vergangenen Jahr fanden unter dem Patronat von Proviande 288 Schafmärkte in der ganzen Schweiz statt. Im Gegensatz zu den Kuhmärkten sind hier steigende Zahlen zu vermelden. Über die genauen Zahlen der Märkte gibt der Geschäftsbericht der IG öffentliche Märkte (IGöM) Auskunft. Vergangene Woche konnte der Präsident Ernst Wandfluh zur Mitgliederversammlung begrüssen und die Zahlen der öffentlichen Märkte präsentieren. So wurden 64'844 Schafe über die öffentlichen Märkte eingestuft und gehandelt, das sind 362 Schafe mehr als noch im Vorjahr.

Durchschnittlich wurden pro Platz 225 Tiere angeboten. Der weitaus grösste Teil davon, nämlich 40 948 Stück, sind Lämmer mit einem Lebendgewicht bis zu 43 kg. Die zweitgrösste Gruppe sind Weidelämmer bis 23 kg Lebendgewicht zur Weitermast. Am meisten Schafe werden im Kanton Graubünden über die Märkte gehandelt. Hier fanden 78 öffentliche Schafmärkte statt, sieben mehr als noch im Vorjahr. Gehandelt wurden hier 13'253 Schafe.

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Magere Masttiere gesucht

Beim Rindvieh ist der Kanton Bern mit 192 Märkten Spitzenreiter, gefolgt von Freiburg mit 105 Märkten. Die Freiburgische Viehverwertungsgenossenschaft, welche die Freiburger Märkte organisiert, gibt im Jahresbericht an, dass sich aus der Differenz zwischen der neutralen Schatzung und den Überbietungen ein Mehrerlös von rund einer Million Franken ergebe. Pro Tier hat damit jeder Viehproduzent im Schnitt 155 Franken mehr bekommen, als es laut offizieller Taxation gegolten hätte. Dazu beigetragen haben auch die gute Nachfrage und die hohen Preise für magere Kühe zur Weitermast.

Rund die Hälfte der auf den öffentlichen Märkten gehandelten Tiere werden nicht direkt geschlachtet, sondern gehen in die Mast. Neben den mageren Kühen sind das insbesondere auch die 8222 Fresser, die im vergangenen Jahr auf den Marktplätzen gehandelt wurden. Sie erfreuen sich einer guten Nachfrage und werden in der Regel deutlich überboten. Im vergangenen Jahr haben die Fresser, ausser in den Sommermonaten, tiefere Preise als in den beiden Vorjahren realisiert.

Tiefere Schlachtviehpreise

Das Rindvieh ging im vergangenen Jahr zu leicht tieferen Preisen an die Metzger als noch ein Jahr zuvor. Kumuliert nahm gleichzeitig die Fleischproduktion im Inland von grossem Rindvieh um 1,2 % auf 119 108 t zu. Die Produzentenpreise lagen fast im ganzen Jahr unter denjenigen des Vorjahres. So galten QM-Muni T3 im vergangenen Jahr franko Schlachthof im Durchschnitt Fr. 9.97/kg SG, heisst es im Geschäftsbericht der IGöM. Das sind 45 Rp. pro kg weniger als 2022. Rinder T3 lösten im Schnitt ebenfalls Fr. 9.97/kg SG, das sind 44 Rp. pro kg weniger als im Vorjahr.

QM-Schlachtkühe T3 galten im Durchschnitt Fr. 9.23/kg SG, das sind 22 Rappen weniger als 2022. Zur Deckung der Nachfrage wurden insgesamt 20'178 t Rindfleisch importiert. Davon 6681 t Schlachtkörper von Verarbeitungstieren.

Nur gesunde Tiere aufführen
An den öffentlichen Märkten sind nur gesunde und fitte Tiere aufzuführen. Dies ergibt sich auch aus dem Leitfaden zur Beurteilung der Transportfähigkeit von Schlachttieren, den das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) im Jahr 2022 publiziert hat. Aus dem Dokument geht klar hervor, sind Tiere auch nur leicht erkrankt oder verletzt, dürfen sie nicht mehr über den öffentlichen Markt gehandelt werden. Damit sind auch eine leichtgradige Lahmheit, eine Wunde, Abszesse oder Schwellungen ein Ausschlusskriterium. Der Fokus der Vollzugsbehörden und der Marktveranstalter liegt weiterhin auf der Einhaltung dieser Vorschrift.