Online durchgeführt, aber mit 150 Teilnehmern gut «besucht», war die Informationsveranstaltung der Landwirtschaftsbeauftragten. Mitarbeitende der Luzerner Dienststelle Landwirtschaft und Wald (Lawa) orientierten auch über neue Programme und gaben Hinweise zur Vermeidung von Beitragskürzungen.

Wenig Beitragskürzungen

Im Kanton Luzern wurden letztes Jahr fast 217 Mio Franken an Direktzahlungen ausbezahlt, an 4111 beitragsberechtigte Betriebe. Trotz Rückgang des Übergangsbeitrages um 1,8 Mio Franken konnten insgesamt 460'000 Franken mehr als im Vorjahr geleistet werden, wegen hoher Beteiligung am Programm «Getreide in weiten Reihen» sowie mehr Biobetrieben, erläuterte Annatina Bühler.

Bei 395 Kontrollen gab es Sanktionen, allerdings betrugen die Kürzungen lediglich 0,29 Prozent der Direktzahlungen oder rund 580 000 Franken. Es handelte sich meist um Bagatellen und somit kleinere Kürzungen.

«Ohne Beratung werden Beiträge zurückverlangt.»

Carol Federer zu den Auflagen beim Programm Landschaftsqualität.

Sie mahnte ferner, die Tierstandorte korrekt zu melden, auch für eine wirksame Seuchenbekämpfung. Sobald Stallungen mehr als drei Kilometer vom Betriebszentrum entfernt sind, müssen diese als Produktionsstätte mit eigener TVD-Nummer gemeldet werden.

Anita Ottiger wies auf die korrekte Meldung von Flächenmutationen im Rahmen der kommenden Erhebung der Strukturdaten im Februar hin, also Abmeldung von LN bei neuem Bauland, versiegelten Flächen, Verbuschung oder Hecken und Feldgehölzen mit maximal 8 m Breite beziehungsweise 6 Aren. Bei grösseren nicht gemeldeten Flächen könnten Beiträge bis fünf Jahre zurückgefordert werden.

Wer bereits seit Einführung beim Programm Landschaftsqualität für die Periode 2014 bis 2021 mitmacht – dafür wurden letztes Jahr rund 10,5 Mio Franken geleistet – hat bekanntlich eine Beratung zu absolvieren, wegen Corona noch bis spätestens Ende August 2022. Es seien noch einige offen. «Ohne Beratung werden die Grundbeiträge zurückgefordert und eine Teilnahme ist nicht mehr möglich», betonte Carol Federer. Ab 2022 gilt wegen der verschobenen AP 22+ eine Übergangsregelung, für den Neustart könnten die Massnahmen angepasst werden.

«Die pflichtigen Flächen werden bezeichnet.»

Franz Stadelmann zum Luzerner Schleppschlauch-Obligatorium ab 2022.

Geringe Wirkung für RLS

Negativ beurteilt wird der Bundesvorschlag für ein freiwilliges neues Programm regionale Landwirtschaftsstrategie (RLS), wo die Region Sursee Pilotregion war. Der Begriff verwirre mit Massnahmen, der Aufwand für ein solches Strategiepapier sei zu gross, die Erwartungen zu divergierend, die Mitwirkung zu anspruchsvoll, die Wirkung von Beiträgen zu eingeschränkt. Vernetzung und Landschaftsqualität sollen zusammengeführt, natürliche Ressourcen und Infrastruktur in separaten Projekten angegangen werden, lautete deshalb die Empfehlung des Lawa ans Bundesamt für Landwirtschaft.

Neu gestartet wurde dieses Jahr vom Lawa ein Programm zur Aufwertung der Gewässerräume, wo Bewirtschaftungseinschränkungen gelten. Dies im Rahmen des Planungsberichts Biodiversität, informierte Carmen Ritzmann. Für ökologische Massnahmen entlang von Gewässern – solche, wie sie aus Vernetzungsprojekten bekannt sind – soll es künftig Beiträge geben. Derzeit läuft die Evaluierung bis Anfang 2022, ab dann folgt eine Pilotphase für Umsetzungen in den wenigen Gemeinden mit bereits rechtskräftig ausgeschiedenen Gewässerräumen. Ab 2024 wird dann über eine Weiterführung des Projekts entschieden.

Phosphorprojekt offen

Franz Stadelmann orientierte über die Umsetzung des Schleppschlauch-Obligatoriums ab 2022 und die entsprechende Übergangsregelung. Die gilt bis 2024 für Betriebe unter 12 ha LN und 15 GVE und ältere Betriebsleiter. Im Rahmen der Datenerhebung 2022 werde geprüft, ob ein Betrieb unter die Pflicht fällt und die Flächen werden bezeichnet. Dann kann ein Ausnahmegesuch gestellt werden. Auf Kürzungen und Sanktionen werde 2022 aber ohnehin verzichtet.

Noch unklar ist die Situation beim Phosphorprojekt. Die von zahlreichen Bauern eingereichte Beschwerde wurde vom Kantonsgericht zwar abgelehnt, nach Weiterzug ist der Entscheid des Bundesgerichts noch offen.