Mit grossen Schritten nähern wir uns dem Jahresende zu. In der Alltagshektik im Herbst wird jede Schönwetterstunde ausgenutzt, um die letzten Feldarbeiten zu erledigen und die entsprechenden Vorbereitungen für den Winter zu treffen.

Dass man sich dabei oft keine Gedanken über das Betriebsergebnis vom aktuellen Jahr macht, ist nachvollziehbar. Dennoch sollte gerade jetzt, falls nicht bereits in der Vergangenheit geschehen, der Steueroptimierung Beachtung geschenkt werden. Ist das Geschäftsjahr zu Ende, kann nur noch mit der Abschreibungshöhe das Einkommen und somit die Steuerbelastung beeinflusst werden.

Betriebsergebnis kennen

Um eine verlässliche Prognose zu fällen, muss auf aktuelle Buchhaltungszahlen zurückgegriffen werden können. Das setzt voraus, dass die Buchhaltung à jour geführt ist. Je aktueller nachgebucht, desto genauer fällt die Prognose aus. Sind die Zahlen beispielsweise bis Ende September erfasst, kann anhand von Vorjahreswerten und der Betriebsleiterprognosen für die restlichen drei Monaten geplant werden.

Dabei sollte überlegt werden, was in den verbleibenden Monaten noch alles auf dem Betrieb für Einnahmen und Ausgaben eintreffen können. Dabei von Interesse sind vor allem die Abweichungen zum letzten Jahr. Stehen noch Reparaturarbeiten an Gebäuden oder Maschinen an, welche das Resultat massgebend beeinflussen? Ist eine Anschaffung geplant, oder wie werden sich die Vorräte bis zum Jahresende verändern?

Weitere Einkommensfaktoren

Sobald die Prognose für das aktuelle Geschäftsjahr erstellt ist, müssen noch weitere Faktoren analysiert werden. Gibt es Einkommen ausserhalb des Landwirtschaftsbetriebs, und kann in diesem Jahr mit demselben Betrag gerechnet werden? Wurde Taggeld oder eine Rente ausbezahlt? Gibt es in der Familie Veränderungen zum Vorjahr? Hat zum Beispiel ein Kind im Juli die Ausbildung beendet und ist nun erwerbstätig?

Veränderung Einkommen

In diesem Fall wird für dieses Kind der steuerliche Sozialabzug in der Steuererklärung wegfallen, da der massgebende Stichtag der 31. 12. im Steuerjahr ist. Das steuerbare Einkommen wird um diesen wegfallenden Betrag höher ausfallen.

Veränderungen der Einkommenshöhe haben Auswirkungen auf die Fiskalbelastung (Steuern und AHV-Beiträge bei Selbstständigerwerbenden). Wird vorausschauend und idealerweise eine Steuerplanung über mehrere Jahre erstellt, können erheblich Steuern optimiert werden.

Baumassnahmen planen

Besteht die Möglichkeit, verschiedene grössere Unterhaltsarbeiten auf mehrere Jahre zu verteilen oder sogar in einkommensstarken Jahren zu planen, kann damit die Steuerprogression (das heisst für höhere Einkommen gilt ein höherer prozentualer Steuersatz) und damit die Steuerbelastung erheblich gesenkt werden.

Bei Baumassnahmen an Liegenschaften muss geprüft werden, ob es sich um wertvermehrende oder werterhaltende Massnahmen handelt. Dabei muss die unterschiedliche buchhalterische Handhabung bekannt sein. Investitionen sind Gegenstände für den dauernden Gebrauch eines Unternehmens, zum Beispiel der Bau eines Stalls oder der Kauf einer Maschine (wertvermehrend).

Buchhalterisch werden die Investitionskosten im Anlagevermögen aktiviert und beeinflussen das Jahresergebnis nicht. Um der Wertminderung von Anlagevermögen durch Alterung und Nutzung Rechnung zu tragen, wird dieses abgeschrieben. Abschreibungen sind einkommenswirksam.

Kosten für Unterhalt

Unterhalts- oder Instandhaltungsarbeiten dienen dem Werterhalt eines Anlageguts. Diese Kosten werden direkt als Aufwand in der Erfolgsrechnung belastet. Muss zum Beispiel das bestehende marode Scheunendach für 120 000 Franken erneuert werden, wird der entsprechende Aufwand bei Unterhaltsarbeiten in der aktuellen Steuerperiode geltend gemacht.

Vorsorge für das Alter

Der Aufbau einer eigenen Altersvorsorge hat eine steuermindernde Wirkung. Einbezahlte Beiträge in die 2. und 3. Säule können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Selbstständigerwerbende sind nicht obligatorisch der 2. Säule (Pensionskasse) unterstellt.

Sie haben dennoch die Möglichkeit, neben der Säule 3a freiwillig eine 2. Säule abzuschliessen, sofern es die Liquidität zulässt und es für die Steueroptimierungen sinnvoll ist.

Darum sollte die gewählte Vorsorgelösung so flexibel sein, dass in Jahren mit tiefen Einkommen, zum Beispiel wenn hohe Unterhaltsarbeiten anfallen, entsprechend weniger einbezahlt werden muss.

Es können nur Beträge steuerlich in Abzug gebracht werden, wenn die Einzahlung in diesem Jahr auf dem jeweiligen Vorsorgekonto gutgeschrieben werden kann (idealerweise werden solche Beträge noch vor Weihnachten einbezahlt). Dies gilt sowohl für die 2. als auch für die 3. Säule.

Massnahmen umsetzen

Mit diesem Wissen können Unterhaltsarbeiten, Abschreibungen und Beiträge der persönlichen Vorsorge optimal aufeinander abgestimmt werden.[IMG 2]

Mit einer vorausschauenden Planung der familiären und betrieblichen Situation kann Einfluss auf die Steuerbelastung genommen werden.

Agriexpert unterstützt Sie gerne dabei: Telefonnummer 056 462 52 71.

 

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