Das Leben wird teurer, steigende Krankenkassenprämien, höhere Stromkosten und ­vieles mehr belasten besonders Personen und Familien mit niedrigem Einkommen.

2,5 Prozent mehr gefordert

Lohnverhandlungen stehen bevor Angestellte brauchen jetzt mehr Lohn, findet die Abla Wednesday, 1. November 2023 Um den Kaufkraftverlust zu kompensieren, forderte der Zentralvorstand der Arbeitsgemeinschaft Berufsverbände landwirtschaftlicher Angestellter (Abla) vor den diesjährigen Lohnverhandlungen mindestens 2,5 Prozent mehr für alle Lohnstufen. Zusätzlich sollten 50 Franken pro Monat als Ausgleich für höhere Krankenkassenprämien gewährt werden. 

Erhöhung um 1 Prozent

Lohnverhandlung 2023 Lohn für landwirtschaftliche Angestellte steigt weniger als erhofft Tuesday, 14. November 2023 Der Abla standen die Forderungen der kantonalen Verbände für den Minimallohn entgegen. Diese gingen markant auseinander, zwischen keiner Lohnerhöhung und einer Erhöhung von 1,5 Prozent. Die Unterschiede in den Kantonen seien besonders auffällig, teilte die Abla mit. Der Kanton Genf habe zum Beispiel neben den 45 Stunden pro Woche die Löhne der Arbeitnehmenden um 1,3 Prozent erhöht, Neuenburg sogar um 1,6 Prozent. Auch andere Branchen wie das Gastgewerbe und die Reinigungsbranche hätten die Löhne erhöht.

Schlechte Ernte und steigende Produktionskosten

Doch die Abla konnte sich nicht durchsetzen. Letzten Endes sei sie «der Übermacht der Arbeitgebervertretung» ausgesetzt gewesen, teilte sie nach den Lohnverhandlungen mit, man habe sich auf eine Erhöhung des Mindestlohnes um 1 Prozent geeinigt. Diese hätten mit bekannten Themen wie schlechter ­Ernte, hart umkämpften Produktpreisen sowie steigenden Produk­tionskosten argumentiert. Die Abla stellte fest, dass die Kaufkraft der Arbeitnehmenden in der Landwirtschaft so weiter abnehme.

Die Richtlöhne 2024

  • Minimallohn: Der neue Minimallohn für Angestellte in der Landwirtschaft beträgt 3420 Franken.
  • Landw. und bäuerl.-hausw. Betriebsleiter(innen): Als vergleichbare Ausbildung gilt Höhere Fachprüfung HFP oder ein Fach-/Hochschulabschluss. Für Personen mit mehr als fünf Jahren Berufserfahrung variiert der Bruttolohn pro Monat zwischen 4935 und 6575 Franken.  Bei weniger als fünf Jahren sind es zwischen 4300 und 5540 Franken.
  • Landw. und bäuerl.-hausw. Betriebszweigleiter(innen): Als vergleichbare Ausbildung gilt die Berufsprüfung (BLS 1). Personen mit mehr als fünf Jahren Berufserfahrung sollten zwischen 4540 und 5920 Franken bekommen. Bei weniger als fünf Jahren sollten es zwischen 4045 und 5245 Franken sein.
  • Landw. und bäuerl.-hausw. Betriebsangestellte: Als vergleichbare Ausbildung gilt das Fähigkeitszeugnis. Personen mit mehr als fünf Jahren Berufserfahrung dürfen mit einem Bruttolohn zwischen 4125 und 5360 Franken rechnen. Bei weniger als fünf Jahren wären es zwischen 3900 und 4965 Franken.
  • Landw. und bäuerl.-hausw. Betriebsangestellte: Als vergleichbare Ausbildung gilt Teilprüfung LAP 1 / Eidg. Berufsattest EBA. Für Personen mit mehr als fünf Jahren Berufserfahrung variiert der Bruttolohn pro Monat zwischen 3830 und 4275 Franken. Unter fünf Jahren werden zwischen 3505 und 3880 Franken fällig.
  • Befristete Angestellte oder Angestellte ohne Erfahrung, Hilfskräfte, saisonale Arbeitskräfte: Sie haben 3420 Franken pro Monat zugute.
  • Aushilfen unter 18 Jahre: Junge Personen ohne berufliche Ausbildung, die einfache Tätigkeiten verrichten, dürfen mit 1540 bis 2615 Franken rechnen.
  • Praktikanten (im Rahmen eines Programmes von SBV/Agrimpuls): Mit mehr als vier Monaten Erfahrung gibt es 2890 Franken, für weniger als vier Monate 2720 Franken.
  • Praktikanten im Rahmen eines Studiums (HAFL/ETH): Sie bekommen zwischen 1500 und 1800 Franken. 

DIE RICHTLÖHNE IM DETAIL MIT ALLEN INFORMATIONEN GIBT ES HIER