Der Weinbauverein Trüllikon ist eigentlich gar nicht so alt. Er wurde 2011 aus der ehemaligen Rebbaugenossenschaft Trüllikon in den Weinbauverein überführt. «Viele unserer Aufgaben, wie das Festlegen der Weinleselöhne oder das Terminieren des Weinlesestarts, sind vorbei oder kein Thema mehr», hielt Kassier Stefan Leu an der ausserordentlichen Generalversammlung fest. Erschienen waren 12 der insgesamt 15 Vereinsmitglieder.

Seit Dezember 2019 ist der Verein ohne Präsident. Die beiden noch verbliebenen Vorstandsmitglieder sahen sich ausserstande, Aktivitäten zu entwickeln. Dabei war 2019 durchaus noch ein aktives Jahr. Mit grossem Erfolg konnten sich die Mitglieder am Turnfest in der Weinstube einbringen und gemeinsam wurde am Herbstfest in Flaach der Degustationsstand betrieben. Letztmals hatten sich die Mitglieder im Januar 2020 zum Winzerhöck getroffen. Danach sorgte Corona für Funkstille. Folgerichtig kam der Antrag der beiden Vorstandsmitglieder, dass man den führungslosen Verein auflösen solle. Das führte an der Generalversammlung nicht zu grossen Diskussionen.

Abschlussreise in die Pfalz

Wohl kam etwas Wehmut auf und die Auflösung wurde allgemein bedauert. Doch aufgrund der vakanten Vorstandsplätze und der fehlenden Aufgaben waren die Meinungen gemacht. Alle Mitglieder folgten dem Antrag, sodass der Verein per Ende 2024 aufgelöst wird. Damit erlebt der Verein das gleiche Schicksal wie die Weinbauvereine Benken, Winterthurer Weinland oder Zürcher Unterland, die mangels Vorstandsmitglieder oder aktiver Teilnahme am Vereinsleben aufgelöst wurden.

Aufgrund der Statuten gab es für die Verwendung des verbleibenden Vermögens von rund 7000 Franken keine Vorgaben, sodass die Mitglieder über den Einsatz dieser Mittel befinden konnten. Sie beschlossen, mit den übrig bleibenden Geldmitteln eine mehrtägige Abschlussreise in die Pfalz zu unternehmen.

Auch besitzt der Verein einen stattlichen Degustationsstand, der in einer Scheune der örtlichen landwirtschaftlichen Genossenschaft eingelagert ist. Die Mitglieder beschlossen, den Degustationsstand zu verkaufen, sofern sich eine Käuferschaft mit einem zufriedenstellenden Preis finden lässt. Ursprünglich hatte der Verein knapp 15 000 Franken in diesen Elementbau investiert.

Nicht gelöschte Servitute

Aus den alten Zeiten, als es die örtliche und vom Kanton vorgegebene Rebbaugenossenschaft noch gab, stammen Grundbucheinträge mit alten Servituten. Es scheint, dass es sich dabei um eine eher einzigartige Kuriosität handelt, die sich aber über alle ehemaligen und heute noch bestockten Rebparzellen rund um das Dorf Trüllikon erstreckte.

Ein privater Grundeigentümer hatte beim Grundbuchamt beantragt, dass man die 1936 bei seinen einzelnen Rebparzellen eingetragene Servitute bezüglich einer Rodungsbeschränkung beziehungsweise eines Rodungsverbots streichen solle. Pikanterweise war aber die vor über 100 Jahren gegründete Rebbaugenossenschaft im Handelsregister nie als solche eingetragen. Demzufolge wurde der Vorstand des Weinbauvereins 2019 legitimiert, beim Notariat und Grundbuchamt die Sache zu klären und sich für die Löschung dieser Servitute einzusetzen.

Doch das erwies sich als aufwendiger als ursprünglich gedacht. «Wir müssen eine exakte Erklärung bezüglich der Überführung der Rebbaugenossenschaft in den Weinbauverein nachliefern», erklärte Stefan Wettstein, ehemaliger Vereinspräsident. Damit sollte dann klar ersichtlich sein, dass es die Genossenschaft als solche nicht mehr gibt und die Einträge definitiv gelöscht werden können.