Die Generalversammlung der Landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaft St. Gallen (LKG) fand am Werkstandort der Stadler Rheintal AG in St. Margrethen statt. Das erklärte das grosse Interesse an der Generalversammlung und der Werkführung. Nicht nur die stimmberechtigten Mitglieder waren gekommen, sondern auch viele ehemalige Vorstandsmitglieder und die als Experten tätigen Beraterinnen und Berater des landwirtschaftlichen Zentrums St. Gallen.

Mittel fast ausgeschöpft

Der Ausblick auf die finanzielle Situation der Beiträge der öffentlichen Hand stimmte sowohl das Beratungsteam als auch den Vorstand der LKG nicht unbedingt optimistisch. Laut LKG-Geschäftsführer Bruno Inauen steigt die Zahl der Gesuche um Investitionshilfen von Jahr zu Jahr. 2024 gingen 187 Gesuche ein. Das waren 14 Gesuche mehr als im Jahr davor.

Aktuell 2025 hat die Kreditkasse 140 Gesuche in Bearbeitung. Von den zur Verfügung stehenden À-fonds-perdu-Beiträgen von Fr. 2,5 Mio seien Mitte Mai 2025 bereits Fr. 1,7 Mio zugesichert worden.

«Das ist für uns eine Situation, die wir noch nie hatten», sagte Bruno Inauen, Leiter des Landwirtschaftsamtes und Geschäftsführer der LKG. Er fuhr fort: «Wir werden in diesem Jahr erstmals eine Warteliste bei den Beiträgen einführen.»

Die Anzahl rückzahlbarer, zinsloser Investitionskredite (IK) ist gegenüber 2024 um 40 % gestiegen. «Wir haben schon über 80 % des Vorjahresbetrags ausbezahlt», so Inauen. Den Grund dafür sei, dass das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) immer mehr Massnahmen über Investitionshilfen im Rahmen der Strukturverbesserungsverordnung finanzieren lasse. Dazu zählen beispielsweise die Finanzhilfen für die Anpflanzung von robusten Sorten oder für die Anschaffung von Batteriespeichern und Feldrobotern.

Das erhöhe nicht nur die Anzahl Gesuche, sondern auch den Bearbeitungsaufwand sowie den Bedarf an Finanzmitteln. «Künftig werden wir uns überlegen müssen, wie wir die Positionen priorisieren, oder mit einer Obergrenze pro Massnahmenkategorie eingrenzen», kündigte Inauen an. Wenig Verständnis für diese Situation bringt augenscheinlich das BLW auf.

«Der Bund hat uns mitgeteilt, dass wir erneut Bundesmittel zurückzahlen müssen», sagte Inauen. Neu seien es 4,7 Mio Franken bei den Investitionskrediten und 3,6 Mio Fr. bei der Betriebshilfe. Seit 2021 würden so 28,45 Mio Franken an IK und 3,6 Mio Fr. an Betriebshilfe an den Bund zurückfliessen und anderen Kantonen zugeteilt. «Die Mittel fehlen zunehmend, sodass das Kreditvolumen immer rascher ausgeschöpft sein wird», hielt er fest.

Co-Finanzierung auf der Kippe

Auch Regierungsrat Beat Tinner ging darauf ein, dass Massnahmen im Rahmen der Investitionshilfen erweitert und die Beitrags- und Kredithöhe erhöht wurden. «Künftig werden mehr Finanzmittel benötigt und es zeichnet sich ab, dass wir vom Kanton St. Gallen diese Erhöhung kaum co-finanzieren können», sagte er.

Kommt hinzu, dass auch der Kanton St. Gallen ein Sparpaket schnürt, über das in der Sommersession der Kantonsrat debattieren wird. Geplant sind ab 2026 jährlich immer höhere Einsparungen in der Landwirtschaft. 2028 werden es jährlich 2,2 Mio Franken sein, die zu einem Grossteil bei den Strukturverbesserungen eingespart werden müssen. Es bleibt zu hoffen, dass sich in der Sommersession die bäuerlichen Parlamentarier gegen dieses landwirtschaftliche Sparpaket wehren.

Gesuche für Landkäufe in Millionenhöhe

Der Mittelbedarf und die Finanzen machen auch der Zürcher Landwirtschaftlichen Kreditkasse (ZLK) und der Thurgauer Genossenschaft für landwirtschaftliche Investitionskredite und Betriebshilfe (GLIB) zu schaffen (BauernZeitung, 2. Mai). Die GLIB hat deswegen für nächsten Montag eine ausserordentliche Generalversammlung einberufen.

Auch die ZLK steht vor Herausforderungen. Laut Geschäftsführer Wilfried Kägi ist 2024 mit 160 Gesuchseingängen ein Rekordjahr gewesen. «Stand heute ist, dass der Gesuchseingang 2025 bereits wieder auf dem Vorjahresniveau liegt», sagt er. Zudem liege man bereits 289 % über dem Kredit- und Beitragsvolumen des Vorjahres zum selben Zeitpunkt. Am meisten beschäftigen Kägi die Kreditgesuche für Landkäufe, die seit dem 1. Januar 2025 in der Strukturverbesserungsverordnung durch Investitionshilfen gefördert werden.

«Fast jeder fünfte Gesuchseingang betrifft einen Landkauf», sagt er. Durch Güterzusammenlegungen der letzten ca. 80 Jahre seien die Parzellengrössen massiv gestiegen, sodass die Kaufpreise bis weit über eine Million Franken pro Parzelle betragen könnten. Bei einem Stallneubau wird der Investitionskredit (IK) tranchenweise nach Bauetappe ausbezahlt, bei einem Landkauf ist das hingegen anders.

An der ZLK-Vorstandssitzung letzter Woche wurden Massnahmen besprochen, wie man die Situation entschärfen könnte. Eine Massnahme ist schon umgesetzt: «Gesuche für Landkäufe bearbeiten wir nur, wenn von der Verkäuferschaft eine schriftliche Absichtsabklärung oder Ähnliches vorliegt», so Kägi. Zudem müssten die Bereitstellung der Finanzmittel aller Gläubiger und das Termingeschäft «Bodenkauf» maximal aufeinander abgestimmt werden, insbesondere, da die Investitionshilfen knapp werden. Beteiligt sich die ZLK an einem Landkauf, ist der IK in 16 Jahren zu tilgen.