Nun sind die künftigen Rahmenbedingungen für Solarstromproduzenten klar. Der Bundesrat hat kürzlich das zweite Paket der Verordnungen zum Stromgesetz beschlossen, welche auf Januar 2026 in Kraft treten.
Nur noch sechs Rappen
Darin ist auch die Pflicht zur Abnahme von Solarstrom zu einer «angemessenen» Vergütung verankert. Aktuell wird von vielen Netzbetreibern meist der je nach Quartal und Jahr schwankende Referenzmarktpreis vergütet. Der lag beispielsweise bei CKW im Jahr 2024 bei durchschnittlich knapp 5,5 Rappen (Sommer 3,3, Winter 8,7 Rappen). Um Produzenten vor kurzfristigen Marktpreisschwankungen zu schützen, legt der Bund künftig eine Minimalvergütung fest. Zumal die Branche davon ausgeht, dass die Strompreise im Grosshandel künftig weiter sinken werden. Deshalb liegt die Minimalvergütung ab 2026 für kleinere Anlagen mit Eigenverbrauch bis 30 kW bei 6 Rp./kWh. Für Anlagen bis 150 kW sind es null Rappen, wobei für die ersten 30 kW ebenfalls noch 6 Rp./kWh zu zahlen sind.
Auch wenn heute Strom aus grösseren landwirtschaftlichen Dachanlagen oft für weniger als 10 Rp./kWh produziert werden kann, reichen somit selbst die Minimalvergütungen für einen kostendeckenden Betrieb beziehungsweise eine Amortisation der Anlagen oft nicht aus. Statt den nicht für den Eigenverbrauch benötigten Strom ins Netz abzugeben, sollte dieser zu besseren Konditionen selber vermarktet werden, raten Fachleute. Dies ermöglichen bereits dieses Jahr sogenannte virtuelle Zusammenschlüsse für den Eigenverbrauch (vZEV) und ab nächstem Jahr Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG).
vZEV bringt Mehrwert
Über die neuen Vermarktungsmöglichkeiten wurde kürzlich an einem gut besuchten Informationsabend der Landi Sempach-Emmen orientiert, so auch über das Projekt «Landi Strom». Bei vZEV können Solarbauern mehrere Abnehmer hinter dem gleichen Netzanschlusspunkt bedienen. Notwendig sind pro kW Anlagenleistung maximal 10 kW Anschlussleistung Verbrauch. Der Mehrwert entsteht aus der Differenz zwischen der Rückliefervergütung und dem Preis für den vom Energieversorger bezogenen Strom vom Netz. Bei einer Rückliefervergütung von rund sechs Rappen und einem Strompreis von 21 Rappen wären das immerhin 15 Rappen, ohne Gebühr für Abrechnungen. Über die Verteilung bestimmen die Beteiligten.
Landi Strom startet
Ab nächstem Jahr sind zudem LEG möglich, wobei sich Solarstromproduzenten und Verbraucher innerhalb einer Gemeinde zusammenschliessen können. Der Mehrwert ist dabei geringer als bei vZEV, weil die Nutzung des Netzes kostet, allerdings zu einem um 40 Prozent vergünstigten Ansatz.
Für die Abwicklung einer vZEV und künftig LEG bietet die Landi Sempach-Emmen in Zusammenarbeit mit Fleco Power eine Lösung an, um die Nutzer von administrativen Umtrieben zu entlasten, beispielsweise für die gesamte Abrechnung für alle Anbieter und Verbraucher.
In einem nächsten Schritt können sich interessierte Stromanbieter und -bezüger für die Teilnahme am Projekt «Landi Strom» bei der Landi Sempach-Emmen melden, erklärte Geschäftsführer Peter Käch. Dann wird ein Beratungsvertrag, Gesellschaftervertrag und Geschäftsführungsvertrag abgeschlossen und der vZEV oder später LEG durch die Landi beim Netzbetreiber angemeldet.
Energieanlass des LBV
Über das neue Stromgesetz als Chance für die Landwirtschaft informiert der Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband (LBV) am Dienstag, 25. März, 13.30 bis 16 Uhr im Roten Löwen, Hildisrieden. Referiert wird von Fachleuten über ZEV und LEG, die Gründe für die schwankende Rückspeisevergütung von Solarstrom, die Problematik von Kriechströmen und über weitere Neuerungen im Stromgesetz. Eine Anmeldung ist nötig, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Mail: energieberatung(at)luzernerbauern.ch.
Leistungstarif als Risiko für vZEV
Der Zentralschweizer Energieversorger CKW informierte im Februar an Veranstaltungen über sein neues Tarifmodell und wies darauf hin, dass ihr Strom 2025 30 % günstiger angeboten werde. Neu eingeführt wurde dieses Jahr der Leistungstarif, welcher Kunden belohnen soll, «die das Netz nicht mit hohen Leistungsspitzen belasten».
Der Leistungstarif beträgt für Privatkunden bis zu einem Jahresverbrauch von 50 000 kWh 1,5 Franken pro kW. Berechnet wird pro Monat die höchste 15-Minuten-Leistungsspitze. In der Diskussion wurde allerdings kritisiert, dass der Leistungstarif markant steigt auf 9 Franken pro kW, wenn jemand jährlich mehr als 50 000 kWh Strom verbraucht. Dann gilt nämlich der Gewerbetarif. Dies sei nachteilig bei vZEV, wenn beispielsweise mehrere Wohnhäuser mit Wärmepumpen sich daran beteiligen und so diese Limite übersteigen.
Ziel müsse deshalb grundsätzlich sein, die Leistung zu reduzieren. In der Landwirtschaft ist längst bekannt, dass Motoren wie Heubelüfter oder Güllepumpen nicht parallel betrieben werden sollten. Im Wohnbereich sind Waschmaschine, Tumbler oder Backofen grosse Leistungsbezüger, welche möglichst gestaffelt laufen sollten. Bei E-Ladestationen für Fahrzeuge kann die Ladeleistung gedrosselt werden.