Je nach Sichtweise sind die Ansprüche an die Raumplanung unterschiedlich. Das zeigte sich an der öffentlichen Veranstaltung zum Thema «Tourismus – Landwirtschaft, eine Herausforderung für die Raumplanung», welche vom Regionalen Entwicklungsverband (REV) Rigi Mythen veranstaltet wurde. «Es darf in den Siedlungsgebieten nicht weiter verdichtet werden. Wird es noch enger, vermindert das die Lebensqualität», umschrieb Baptist Lottenbach, Gemeinderat von Weggis, seine Wünsche an die zukünftige Raumentwicklung.

Getrennter Bodenmarkt zeitgt sich an grossen Preisunterschieden

Ganz anders sah das der Schwyzer Ständerat Othmar Reichmuth: «Wir gehen in Richtung zehn Millionen Menschen in der Schweiz. Dadurch wird es immer wichtiger, dass das Kulturland geschont wird. Und darum gibt es nur einen Weg. Höher und verdichteter bauen plus eine Optimierung der Verkehrsplanung.»

Hauptthema an diesem Abend war aber nicht das Bauen innerhalb, sondern ausserhalb der Bauzone. Der Trennungsgrundsatz von Bau- und Nichtbauzone führe zu einem getrennten Bodenmarkt, erklärte Barbara Jud von Espace Suisse. Dies zeige sich an den Bodenpreisen. Während im Kanton Schwyz beim Landwirtschaftsland zwischen fünf und zehn Franken bezahlt werde, liege der Quadratmeter-Preis in Kernzonen zwischen 800 und 1000 Franken. Auch in der Gewerbezone würden die Preise mit 300 bis 500 Franken bedeutend höher liegen.

37 % aller Siedlungsflächen befinden sich ausserhalb der Bauzone

Der Anreiz, Projekte ausserhalb der Bauzone zu realisieren, sei entsprechend gross, so Barbara Jud. Heute würden 37 Prozent aller Siedlungsflächen ausserhalb der Bauzone liegen und 24 Prozent aller Gebäude. Von den 600'000 Gebäuden ausserhalb Bauzone sind rund 200'000 als Wohnraum genutzt.

«Der Anreiz, Projekte ausserhalb der Bauzone zu realisieren, ist gross.»

Barbara Jud, Rechtsberaterin von Espace Suisse.

Grössere Ställe durch Strukturwandel

Als Gründe für die immer zunehmende Nutzung von Bauten ausserhalb der Bauzone nannte Barbara Jud den Strukturwandel in der Landwirtschaft, welcher zu neuen und grösseren Ställen führe. Bauern würden vielfach auch infolge der nötigen Strukturen, der Tierschutzvorschriften oder infolge Konflikten durch Emissionen aus den Dörfern ins Nichtsiedlungsgebiet verdrängt.

Das Bauen ausserhalb der Bauzone stehe auch im Fokus der Landschaftsschutz-Initiative. Ziel dieser sei es, dass die Zahl der Gebäude und die von diesen beanspruchten Flächen nicht zunehmen. Das von der ständerätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek-S) überarbeitete Raumplanungsgesetz 2 (RPG 2), welches im vergangenen Jahr vom Ständerat angenommen wurde, wäre ein indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsschutz-Initiative, erklärte Othmar Reichmuth. Der aktuelle Stand sei so, dass im RPG 2 nicht von einem Baustopp, sondern von einer Gebäudezahl-Stabilisierung gesprochen werde. Zudem sei eine Abbruchprämie für ältere Objekte vorgesehen.

Biodiversitäts-Initiative würde Energieprojekte verhindern

Auch die Zonenkonformität für Biomassen-Energieanlagen sei verbessert worden. Zwar seien diese vielfach keine Bijous, aber erneuerbare Energieanlagen seien für eine nachhaltige Energieversorgung unabdingbar. In diesem Zusammenhang erwähnte Ständerat Reichmuth auch die Biodiversitäts-Initiative, welche viele Energieprojekte verhindern würde. «Der Nationalrat hat den Gegenvorschlag massiv verschlimmbessert. Wir im Ständerat setzen auf ein Nichteintreten auf diesen Gegenvorschlag, damit das Volk entscheiden kann, ob es die Schweiz unter eine Käseglocke stellen will.»

Es gibt nur einen Weg. Höher und verdichteter bauen

Othmar Reichmuth, Schwyzer Ständerat.

Nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe sind heisse Eisen

Heisse Eisen seien bekanntlich auch nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe, die Landwirtschaftsbetrieben ein Zusatzeinkommen ermöglichen. «Man ermöglicht dem Bauern zwar, einen Nebenerwerb aufzubauen. Die Probleme fangen aber dann an, wenn das Projekt gut läuft», sagte Othmar Reichmuth und ergänzte: «Sobald das Einkommen des Nebenbetriebes das des Betriebes übersteigt, sprich, sobald es rentiert, verbietet man ihm dies.» Das sei zwar unschön. Es sei aber auch nicht richtig, dass in der privilegierten Landwirtschaftszone für das Gewerbe konkurrenzierende Erwerbe geführt werden.