In der Vegetationsruhe können die Pflanzen den Stickstoff nicht oder nur sehr reduziert aufnehmen. Daher dürfen stickstoffhaltige Dünger nur in Zeiten ausgebracht werden, wenn die Pflanzen den Stickstoff aufnehmen können.

Die Tagesmittelwerte können die Innerrhödler Landwirte auf der Temperaturtabelle unter www.ai.ch/duengen abrufen. Die Tabelle dient den Betriebsleitern als Hilfestellung bei der Beurteilung, ob der Zeitpunkt für das Ausbringen von Gülle günstig ist.

Sobald im Herbst an fünf aufeinanderfolgenden Tagen eine Tagesmitteltemperatur von unter 5 °C gezeigt wird, darf man nicht mehr güllen. Das Ende der Vegetationsruhe im Frühjahr ist erreicht, wenn sieben aufeinanderfolgende Tage eine Tagesmitteltemperatur von über 5 °C aufweisen. Wird früher Gülle ausgebracht, besteht die Gefahr von Nährstoffauswaschungen.

Im Frühjahr 2023 war das Ende der Vegetationsruhe erst Ende März. Als die Tabelle dann an allen Standorten grün anzeigte, war starker Regen angesagt und es konnte keine Gülle mehr ausgebracht werden. Dies hat das Vertrauen der Landwirtinnen und Landwirte in diese Temperaturtabelle beeinträchtigt. Um dieses Problem in Zukunft zu vermeiden, arbeiten das Amt für Umwelt, das Landwirtschaftsamt sowie der Bauernverband gemeinsam an einer verbesserten Lösung.

Freigabe ab Stichtag

Nun werden ab Mitte Februar die Witterung und der Fortschritt der Vegetation überwacht. Die Ämter legen fest, ab wann im Frühjahr 2024 Gülle ausgebracht werden kann. Sollte sich eine ähnliche Entwicklung wie im Vorjahr abzeichnen, kann beispielsweise das Ausbringen von Gülle vor dem Erreichen der Temperaturschwellwerte bewilligt werden.

Es wird auch die Möglichkeit einer Freigabe in die Eigenverantwortung an die Landwirtinnen und Landwirte ab einem bestimmten Stichtag in Betracht gezogen. Ende Februar 2024 wird der Kanton die Landwirtinnen und Landwirte weiter informieren.